Zählt Kurzarbeitergeld als Hinzuverdienst zur Altersrente
Das Jahr 2021 ist elf Tage alt. Deutschland erlebt aktuell den verschärften Lockdown wegen der Corona-Pandemie. Viele Menschen werden ihren Job verlieren oder in Kurzarbeit gehen. Andere wiederrum werden den Weg in die Rente suchen. Um so einer drohenden Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit zu entgehen. Was viele aber nicht wissen, der Bezug von Kurzarbeitergeld ist auch bei einer Altersrente als Teilrente möglich. Hier zum Nachlesen! Daneben gibt es auch die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€, die ab dem 01. Januar 2021 auf alle Altersrenten vor der Regelaltergrenze, gilt. Insoweit kann es wirtschaftlich gesehen sogar gut sein, auch eine Zeit lang Kurzarbeitergeld zu beziehen und weiter die Altersrente als Teilrente (99%) beziehen. Aber es stellt sich die Frage, ob das Kurzarbeitergeld anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Altersrente ist oder nicht. Hier unsere Antwort auf dieses Thema!
Zählt Kurzarbeitergeld als Hinzuverdienst zur Altersrente, so die Frage eines Ratsuchenden auf rentenbescheid24.de. Grundsätzlich stellt sich erst einmal die Frage, was als Hinzuverdienst eigentlich alles mitzählt. Dann wird schnell klar, wie die Rechtslage beim Kurzarbeitergeld ist.
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Zählt Kurzarbeitergeld als Hinzuverdienst zur Altersrente: Was ist anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Altersrente
Als Hinzuverdienst auf die Altersrente zählt generell:
- Das Arbeitsentgelt,
- Das Arbeitseinkommen und
- vergleichbare Einkommen.
Als erstes wird immer geprüft, ob das Einkommen unter den Begriff Hinzuverdienst zählt! Wenn ja, wird im zweiten Schritt geprüft, wie hoch das Einkommen ist und dann im dritten Schritt eine Anrechnung an die Altersrente stattfindet!
Zählt das Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit? Hier die Antwort!
Zählt Kurzarbeitergeld als Hinzuverdienst zur Rente: Kurzarbeitergeld = anrechenbarer Hinzuverdienst?
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber gezahlt. Er zahlt es aber als durchlaufenden Posten im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.Das Kurzarbeitergeld ist ein Erwerbsersatzeinkommen und zählt deshalb nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Altersrente. Weil es durch die Bundesagentur für Arbeit defacto gezahlt wird. Wie das ALG-1, was auch nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst nach § 34 SGB VI gilt.
Wird neben dem Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber Arbeitsentgelt oder ein Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt, wird diese Leistung des Arbeitgebers jedoch als Hinzuverdienst angerechnet.
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Dennoch sind die Bezieher von Kurzarbeitergeld „normal“ rentenversicherungspflichtig beschäftigt und werden für das KuG auch Entgeltpunkte für ihren späteren Rentenanspruch erwerben.
Zählt Kurzarbeitergeld als Hinzuverdienst zur Altersrente!
Wer also kann, sollte neben der 99% Teilrente auch das Kurzarbeitergeld beantragen. Das Kurzarbeitergeld zählt nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Altersrente. Somit kann sich die Phase des Hinzuverdienstes neben der Rente im Jahr 2021 für Sie verlängern. Ende der Anrechnung von Hinzuverdienst ist die Regelaltersgrenze!
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