Zwangsrente mit 65
Die Zwangsrente mit 65, so ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofs. Ein Lufthansa-Pilot wollte länger arbeiten. Seine Tätigkeit als Pilot wurde durch ein Gesetz bis zum Erreichen seines 65. Lebensjahres begrenzt. Die Lufthansa wollte seine Tätigkeit beenden. Der Pilot klagte gegen diese Regelung. Er hat nun beim europäischen Gerichtshof verloren. Wir sagen warum?
Die Zwangsrente mit 65 ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorgesehen. Im Sozialgesetzbuch Nr. 6 gibt es keinen Rentenzwang. Es gibt aber andere sozialrechtliche Vorschriften, die einen unmittelbaren Zwang zur Rente auslösen.
Zwangsrente mit 65: das Arbeitsamt und die Krankenkasse dürfen Druck machen!
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Das Arbeitsamt darf bei einem Versicherten der über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ALG-1 Leistungen bezieht, einen Zwang zu Rente ausüben. Es kann den Versicherten auffordern, eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Nach dem es selbst Feststellungen über seine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt getroffen hat. Wenn der Versicherte seine Ansprüche auf das ALG-1 nicht verlieren will, stellt er einen EM-Rentenantrag.
Gleiches darf auch die Krankenkasse tun. Sie kann den leistungsberechtigten Versicherten auffordern, einen Antrag auf Reha oder EM-Rente nach § 51 Sozialgesetzbuch Nr. 5 innerhalb von 10 Wochen nach Zugang der Aufforderung zustellen.
Ähnliche Vorschriften zum Zwang einen Altersrentenantrag zu stellen, kennt auch das Hartz-4 Recht. Dies aber mit Einschränkungen.
Die Folge ist, dass der Versicherte sein Recht über seine Rente selbst zu disponieren, eingeschränkt wird oder es sogar verlieren kann.
Zwangsrente mit 65: eine arbeitsrechtliche Regelung im Rentenrecht!
Ein Arbeitsverhältnis darf ohne Kündigung nicht deshalb beendet werden, weil der Versicherte in Altersrente geht. So steht es im § 41 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Es bedarf einer Vereinbarung, die das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze festlegt. Ist eine solche Vereinbarung für eine vorzeitige Altersrente, wie die Rente mit 63, festgelegt, ist eine solche Vereinbarung unwirksam. Sie gilt dann als mit Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen. Daher kann eine solche Regelung sehr unangenehme Folgen für den Arbeitgeber haben. Wir haben in unserem Flexirenten-Ratgeber ausführlich von dieser Situation berichtet.
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Zwangsrente mit 65 für den Piloten: darum ging es?
Eine europarechtliche Regelung schränkt die berufliche Tätigkeit eines Piloten ein. So das Urteil, des europäischen Gerichtshofes vom 05.07.2017, Aktenzeichen C-190/16. Die Regelung der EU-Verordnung die die Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten begrenzt, verstößt nicht gegen die Antidiskriminierungsregelungen der EU. Die Schutz der Sicherheit der Luftfahrt geht vor den Interessen des Piloten, so die Richter.
Die Altersgrenze betrifft Piloten im gewerblichen Bereich der Beförderung von Fluggästen und der Fracht oder Post.
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Wie heißt die EU-Regelung, die das Lebensalter begrenzt?
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03.11.2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats ( ABL.2011, L311, S.1)- hier FCL.65 Buchstabe b.
In dieser Verordnung steht, dass der betroffene Lufthansapilot mit Erreichen seines 65. Lebensalters nicht mehr als Pilot beschäftigt werden durfte. Soweit setze sein Arbeitgeber diese Verordnung um und beendete sein Arbeitsverhältnis als Pilot und zwar 2 Monate vor dem regulären Ende seines eigentlichen Arbeitsverhältnisses.
Soweit gab der EuGH der Lufthansa Recht. Das Gericht sagte, dass es keine Diskriminierung wegen Alters sehe. Die Ungleichbehandlung sei wegen der Sicherheit der Luftfahrt gerechtfertigt.
Diie körperlichen Fähigkeiten eines Piloten nehmen im Alter immer mehr ab, so dass allein schon das Alter eine Unfallursache sein kann, ohne das eine Diskriminierung vorliegt.
Für den nichtgewerblichen Bereich gilt diese Regelung nicht. Leer-und Überprüfungsflüge dürfe ein Pilot mit 65 und mehr dennoch durchführen.
Zwangsrente mit 65: Schadensersatz durch die Lufthansa
Die Lufthansa muss trotzdem an den Piloten Schadensersatz zahlen.
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Der EuGH sagte auch, dass die Lufthansa den Piloten als Ausbilder oder als Leerflieger hätte einsetzen können und zwar bis zu Ende seiner regulären Beschäftigung bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Da der Pilot auch anerkannter Ausbilder ist, hätte er auch zu Ausbildungsflügen eingesetzt werden können, solange er nicht Mitglied der reinen Flugbesatzung ist.
Unser Fazit!
Der Gesetzgeber hatte sicher gute Gründe, die Grenze für Piloten auf das 65. Lebensjahr festzusetzen. Für den „normalen Versicherten“ sind es die Regelaltersgrenze. Deshalb kann ein Arbeitgeber nicht allein festlegen, wann er ein Arbeitsverhältnis wegen Alters beenden möchte.
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.