Arbeitslos und Rente
Viele ältere Semester, die arbeitslos sind, machen sich Gedanken über die Zukunft und ihre Rente. Viele Fragen, welche Auswirkungen die Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente hat. Wer zum Beispiel dauerhaft krank ist und sich beim Arbeitsamt melden muss, stellt sich die Frage, kann ich überhaupt Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich krank bin? Eine nahtlose Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes soll es in solchen Fällen geben? Wir klären auf, was dahinter steckt.
Arbeitslos und Rente, kann man wirklich trotz Krankheit Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ja, es geht, sagt rentenbescheid24.de, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die neue Flexirente 2017 bringt Vorteile für den Betroffenen.
Ein Beispiel, worum es geht!
Siegfried Sorge, 60.Jahre alt, ist seit dem 01.01.2016 schwer erkrankt und kann zurzeit nicht arbeiten. Er hat die ersten 6 Wochen in seiner Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhalten. Anschließend bekommt er weitere 72 Wochen Krankengeld von seiner Krankenkasse. Der Anspruch läuft im Juni 2017 aus. Siegfried ist weiter krank und hat jetzt Angst, dass er Hartz-IV beantragen muss. Dies muss er nicht. Er kann vor Auslaufen des Krankengeld Leistungen auf ALG-1 beantragen und dann prüfen, ob er eventuell einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat. Sein Arbeitsverhältnis ist nicht beendet, es ruht.
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Krankenkasse ist zuständig, aber nur 78 Wochen!
Eigentlich ist in den Fällen der Krankheit die Krankenkasse zuständig. Aber der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Krankengeld auf 78 Wochen begrenzt. Krankheiten hören aber nicht automatisch nach 78 Wochen auf, sondern dauern oft fort. In solchen Fällen springt die Bundesagentur für Arbeit ein und leistet Arbeitslosengeld, obwohl der Betroffene wegen seiner Erkrankung auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden kann.
Arbeitslos und Rente, das Arbeitsamt springt ein!
Das Gesetz, in § 145 SGB III, bestimmt in solchen Fällen, das Anspruch auf Arbeitslosengeld auch eine Person hat, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft die Deutsche Rentenversicherung.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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– Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
– Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die Agentur für Arbeit fordert den Betroffenen auf einen Antrag auf Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Macht der Antragsteller dies nicht, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Tag, an dem er die Reha oder die Erwerbsminderungsrente beantragt hat.
Arbeitslos und Rente, warum diese Regelung?
Die gesetzliche Regelung des § 145 SGB III wird im Volksmund als Nahtlosigkeitsregelung bezeichnet. Es soll verhindert werden, dass ein Arbeitsloser wegen einer mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung kein Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente erhält. § 145 fingiert sozusagen das Leistungsvermögen des Betroffenen im gesundheitlichen Bereich und zwar solange, wie die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderung nicht festgestellt hat.
Hat die Rentenversicherung die verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt, endet die Nahtlosigkeitsregelung und damit das Arbeitslosengeld, mit bösen Folgen für den Versicherten, wenn zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente aus gesetzlichen Gründen noch nicht beginnen kann.
Ist der Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschöpft, ist grundsätzlich vorrangig die Krankenkasse zuständig.
Die Regelungen über die Nahtlosigkeit sind anzuwenden, wenn der Betroffene mit seinem Leistungsvermögen nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann und die verminderte Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung noch nicht feststeht. Arbeitslos und Rente schließt sich nicht aus.
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Sie wird auch dann angewandt, wenn die Leistungsfähigkeit der Bezieher von ALG-1 während des Leistungsbezugs auf unter 15 Stunden die Woche sinkt.
Die Nahtlosigkeitsregelung endet auch dann, wenn die Leistungsdauer des ALG-1 ausläuft.
Geldzurückgarantie!
Für den Fall, dass die Deutsche Rentenversicherung eine verminderte Erwerbsfähigkeit und eine Rente feststellt, hat die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch auf Rückerstattung des gezahlten Arbeitslosengeldes gegen die Deutsche Rentenversicherung. Der Betroffene muss nichts zurückzahlen. Bekommt er eine höhere EM-Rente als Arbeitslosengeld, bekommt er die Differenz noch dazu.
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Flexirente 2017 macht früheren Rentenbeginn möglich!
Normalerweise beginnt eine befristete Erwerbsminderungsrente frühestens am Anfang des 7 Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung. So steht es im § 101 Absatz 1 SGB VI.
Mit dem neuen Flexi-Rentengesetz ist zum 01.01.2017 eine kleine aber enorm wichtige Änderung eingetreten. Wissenswertes zum Thema Flexirente finden Sie in unserem Flexirenten-Ratgeber.
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die allein aus medizinischen Gründen befristet sind, können bereits vor Ablauf des siebten Kalendermonates beginnen, wenn:
- Durch die Feststellung der vollen Erwerbsminderung der Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch entfällt oder
- Nach der Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet, weil die Bezugsdauer abgelaufen ist.
Welcher Vorteil für den Betroffenen?
Es kann passieren, dass durch eine schnelle Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung die verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wird oder das Krankengeld ausläuft. In solchen Fällen hätte der Betroffene noch bis zum 7. Monat warten müssen, bis er seine volle Erwerbsminderungsrente bekommt.
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Die Arbeitsagentur stellt die Zahlung des ALG-1 sofort nach Entscheidung der Rentenversicherung ein. Krankengeld wird auch nicht mehr gezahlt. Der Betroffene hätte also zum Sozialamt gehen müssen. Daher wird nunmehr mit der Flexi-Rente der Beginn der Erwerbsminderungsrente auf den Zeitpunkt der positiven Entscheidung über die verminderte Erwerbsfähigkeit vorverlegt.
Arbeitslos und Rente, die Tücken beim Arbeitsamt!
Viele wissen gar nicht, dass sie auch im Falle der Aussteuerung einen Anspruch auf ALG1 haben können. Und wenn, dann stellt sie das Gesetz vor große Hindernisse. Ein falsches Wort beim Arbeitsamt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann gefährdet sein. Daher ist es sinnvoll, sich vor dem Auslaufen des Krankengeldes mit einem versierten Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater intensiv zu beraten.
Wir bieten eine vollumfängliche Begleitung und Vertretung in Fällen der Erwerbsminderung bei Krankengeldbezug und Arbeitslosigkeit im Rahmen der Nahtlosigkeit an. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten persönlich zum Arbeitsamt, damit es mit der Arbeitslosengeld klappt.
Ja, ich wünsche eine Rund um Sorglos-Betreuung durch rentenbescheid24.de
Ihr Team von rentenbescheid24.de