7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner
Hubertus Heil belässt es nicht bei Ansagen! Am 22. März 2022 kündigte er eine kräftige Rentenerhöhung für den 01.Juli 2022 an. Mit einem kleinen Satz in der Pressemitteilung des BMAS vom 22.03.2022 machte er die nächste Ankündigung. Es hieß: „Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beinhaltet, wird in Kürze auf den Weg gebracht werden.“. Und genau diesen Gesetzesentwurf als Referentenentwurf hat Hubertus Heil mit Stand 23.03.2022 veröffentlicht. Dieser Entwurf nennt sich sperrig: „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“. Im Ergebnis dieses Gesetzesentwurfs können EM-Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 01.01.2019 eine EM-Rente bezogen haben, bis zu 7,5 % abschlagsfrei mehr Rente bekommen! Wir klären hier auf, was geplant ist!
Bis 7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner so steht es im neuen § 307i Sozialgesetzbuch Nummer 6 geschrieben.
Von diesem pauschalen Zuschlag profitieren diejenigen Rentenempfänger, die am 30.06.2024 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, die in der Zeit nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 begonnen hat. Dies ist aber nur ein Teil der Planungen im Gesetzesentwurf. Hier die kleine Übersicht, was generell für EM-Rentner ab dem 01.07.2024 geplant ist.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Bis 7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner: Rentenerhöhung zum 01.07.24 durch pauschalisierten Zuschlag auf die Rente
Der Gesetzgeber plant ab dem 01.07.2024 im Wege der Verwaltungsvereinfachung einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für diejenigen Rentenempfänger einer EM-Rente, deren EM-Rente nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 begonnen hat. Und die am 30.06.2024 entweder Anspruch auf folgende Rente haben:
- eine EM-Rente oder Erziehungsrente, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2019 begonnen hat,
- eine Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,
- Altersrente, die sich unmittelbar an eine EM-Rente, welche im Zeitraum vom 31.12.2000 bis zum 01.01.2019 begonnen hat, anschließt oder
- Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar aus einer Renten wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Alters, die nach einer EM-Rente begonnen hat, anschließt.
7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner: Warum erhalten EM-Bestandsrentner diesen Zuschlag?
Im Jahr 2001 wurden die EM-Renten grundlegend neu gestaltet! Unter anderem wurde ein Abschlag auf diese Renten eingeführt, der zu erheblichen Widerständen führte und auch zum Teil massiven Einschnitten in die Höhe der Rente/n. Seit 2014 gab es bis zum 01.01.2019 immer wieder zum Teil deutliche Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentenbezieher*innen. Unter anderem deshalb, weil die Zurechnungszeit, je nach Beginn der Rente ab dem 01.07.2014 verlängert wurde.
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
- 01.07.2014 = auf das 62. Lebensjahr
- 01.01.2018 auf das 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonate und
- ab dem 01.01.2019 auf das 65. Lebensjahr und 8. Kalendermonate.
Diese Verbesserungen führten dazu, dass im Schnitt die EM-Rente im Zahlbetrag seit 2014 mit 628 Euro auf 882 Euro im Jahr 2020 gestiegen sind.
Die jeweiligen Neuregelungen galten aber immer nur für Zugangsrentner, deren Renten zum Beispiel ab dem 01.01.2019 begonnen haben. Diejenigen Rentenempfänger die vor dem 01.07.2014 eine EM-Rente bezogen haben, hatten mit der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr deutlich das Nachsehen. Diese finanzielle und auch rechtliche Ungerechtigkeit will der Gesetzgeber ab dem 01.07.2024 mit dem pauschalen Zuschlag an Entgeltpunkten zum Teil beseitigen.
!Ratgeber zur Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
ab 2024 bis 7,5% mehr EM-Rente herunterladen!
Nach dem Referentenentwurf vom 23.03.2022 sind ca. 3 Millionen Rentenempfänger von diesen Verbesserungen erfasst.
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Bis 7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner: Höhe des Zuschlags
Grundsätzlich, so sagt es der neue § 307i SGB VI, dass der oder die Versicherte, die unter die Gruppe der vorgenannten Rentenempfänger fällt, einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten erhält.
Dieser Zuschlag wird der Höhe nach errechnet, in dem die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen mit einem Faktor vervielfältigt werden, der an den Beginn der EM-Rente oder Hinterbliebenenrente anknüpft.
- beginnt die EM-Rente oder Hinterbliebenenrente in der Zeit nach dem 31.12.2000 vor dem 01.07.2014 = Faktor 0,0750,
- beginnt die EM-Rente oder Hinterbliebenenrente in der Zeit nach dem 30.06.2014 vor dem 01.01.2019 = Faktor 0,0450,
- bei Bezug einer Altersrente unmittelbar an die EM-Rente, bestimmt sich der Faktor nach dem Beginn der EM-Rente
- bei Bezug einer Hinterbliebenenrente, die sich unmittelbar an eine EM-Rente oder Altersrente anschließt, nach dem Beginn der Hinterbliebenenrente, wenn diese vor dem 01.01.2019 begonnen hat, andernfalls nach dem Beginn der EM-Rente.
Bis 7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner: Berechnungsbeispiele
Nehmen wir zwei Beispiele an, um klar zumachen, wie hoch die Renten mit dem pauschalen Zuschlag steigen können.
Beispiel: EM-Rente am 30.06.2024 mit Faktor 7,5%
Elvira, geboren am 01.01.1969, bezieht seit dem 01.01.2009 eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie wird auch am 30.06.2024 diese EM-Rente beziehen. Der Rentenwert beträgt 36,02€ ab dem 01.07.2022. Ihrer EM-Rente liegen 28,3426 EP ( inklusive 10,8 % Abschlag) zugrunde.
- persönlichen Entgeltpunkte = 28, 3426
- Monatsrente: 28,3426 x 36,02 = 1.020,90 € Brutto
- weiterer Zuschlag an pEP = 28,3426 x 0,075 = 2,1257 pEP
- 2,1257 EP x 36,02€ = 76,57 Euro Zuschlag mehr an Rente monatlich
- 1020,90€ + 76,57€
- = 1.097,47€ Monatsrente ab dem 01.07.2024
Beispiel: Altersrente am 30.06.2024 nach EM-Rente mit Faktor 4,5%
Erwin, geboren am 01.01.1956, bezog seit dem 01.07.2014 eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit dem 01.11.2021 bekommt Erwin die Regelaltersrente! Er wird diese Altersrente auch am 30.06.2024 bekommen. Der Rentenwert beträgt ab dem 01.07.22 = 36,02€. Seiner Altersrente liegen am 30.06.2024 = 27,3456 persönliche Entgeltpunkte mit ebenfalls 10,8 % Abschlag zu Grunde.
- persönlichen Entgeltpunkte = 27,3456
- Monatsrente: 27,3456 x 36,02 = 984,99 € Brutto
- weiterer Zuschlag an pEP = 27,3456 x 0,045 = 1,2306 pEP
- 1,2306EP x 36,02€ = 44,34 Euro Zuschlag mehr an Rente monatlich
- 984,99€ + 44,34 €
- = 1.029,33 € Monatsrente ab dem 01.07.2024
Bis 7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner: Zuschlag abschlagsfrei
Nach der Lesart des Gesetzesentwurfs wird der zum 01.07.2014 errechnete Zuschlag an die Rente, sei es EM-Rente oder Altersrente oder Hinterbliebenenrente in der gesetzlich geforderten Konstellation abschlagsfrei sein. Dieser Zuschlag wird an die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aufgeschlagen. Ähnliches hatten wir auch bei Bestandsrentnerinnen und Rentner, die von der Mütterrente 1 und 2 erfasst waren. Dort wurden auch aus Vereinfachungsgründen für die Rentenverwaltung die Zuschläge an Entgeltpunkte für die Kindererziehung pauschalisiert auf die bestehenden persönlichen EP dazugeschlagen, wenn die Mütter entweder schon vor dem 01.07.2014 oder vor dem 01.01.2019 eine Rente bezogen haben!
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
7,5 Prozent mehr Rente für Erwerbsminderungsrentner!
Viele, auch die Sozialverbände, haben sich sicher mehr erhofft, von der am 22.03.2022 angekündigten Neuregelung! Aber Hubertus Heil muss auch schauen, woher das Geld für diese weitere Rentenerhöhung zum 01.07.2024 kommt. Für 3 Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner wird es zum Teil erhebliche Rentenerhöhungen geben. Das die Regelung erst zum 01.07.2024 in Kraft tritt, hat sicher auch etwas damit zu tun, dass bei rund 3 Millionen Rentenbescheiden jetzt wieder Prüfungen losgehen und die digitalen Systeme und Programme neu programmiert oder gestaltet werden müssen. Im Ergebnis ist diese pauschalisierte Lösung eine vertretbare Lösung. Sicher nicht der große Wurf, aber immerhin!
Ja, ich möchte wissen, ob ich wegen meiner Krankheit erwerbsgemindert bin!
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren