Rente 2017 ein Rückblick
Die Deutschen stehen kurz vor der Bundestagswahl 2017. Die Parteien haben ihre Wahlkampfprogramme ausgebreitet. Der Wettbewerb um die Wähler ist in vollem Gange. Jede der 48 gemeldeten Parteien und Listen für die Bundestagswahl am 24.09.2017 findet ihre eigenen Antworten auf die Fragen der Zukunft der Rente. Wir berichten bis zum Wahltag über 7 Rentenprogramme verschiedener Parteien. Hier zum Nachlesen. Wir wollen einen Rückblick wagen, was es bis zum Jahr 2017 durch die große Koalition an Veränderungen in der Rente gegeben hat.
Die Rente 2017 ein Rückblick auf die Veränderungen in der gesetzlichen Rente und rechtlichen Regelungen die mit der gesetzlichen Rente zu tun haben.
Rente 2017 ein Rückblick: Start 01.07.2014
Pünktlich in den Sommerferien 2014 startete die erste Stufe der Flexirente. Mit den dortigen gesetzlichen Änderungen wurde eine gesetzliche Regelung im § 41 SGB Nr. 6 eingefügt, die einen flexiblere Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze im Arbeitsrecht hinaus ermöglicht.
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Weitere Änderungen zum 01.07.2014!
- Rentenanpassung 2014 für West und Ost in der gesetzlichen Rente, Unfallrente und Rente der Landwirte,
- Einführung der neuen Mütterrente für ca. 10 Millionen versicherte Frauen und erziehende Väter,
- Einführung einer neuen abschlagsfreien Rente mit 63, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Wartejahren
- Erhöhung der Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente von dem 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr
- Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente,
- Verbesserungen in der Reha,
- Weiterentwicklung der Flexibilisierung der gesetzlichen Rente.
Wissenswertes zum Thema Änderungen der Erwerbsminderungsrente 2018 können Sie hier erfahren!
Alle diese Änderungen wurden zum 01.07.2014 in Gang gesetzt.
Pünktlich zum ersten Juli 2015 gab es eine Rentenanpassung 2015 in West um 2,1 % und im Osten um 2,5 %. Damit die nächste Rentenerhöhung und eine Erhöhung der Rentenwerte.
Neue Freibeträge bei der Witwenrente
Zu jeder Rentenerhöhung erhöhen sich auch die Freibeträge für die Einkommensanrechnung in der Hinterbliebenenrente. Diese folgen den neuen Rentenwerten.
Zum 01.01.2015 wurden neue Zahlen und Rechengrößen für die Sozialversicherung festgelegt. So stieg die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 6050 € im Monat (West) und die Bezugsgröße auf 2835 € (West im Monat).
Mit den neuen Rechengrößen änderten sich auch die Abzugsvoraussetzungen für die Betriebsrente und die steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen.
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Änderungen im Jahr 2016
Neben der allgemeinen Änderungen der Rechengrößen zur Sozialversicherung und der Rentenerhöhung 2016 zum 01.07.2016 (die große Anpassung), gab es für das Jahr 2016 in der Rente keine Änderungen. Für die Verbraucher wurde es im Jahr 2016 mit der IBAN-Nummer Ernst.
Dennoch wurde am 21.10.2016 im Bundestag eine wichtige Weichenstellung für das Jahr 2017 getroffen.
Teile des lebhaft diskutierten Flexirentengesetzes sollten zum 01.01.2017 in Kraft treten, mit weitreichenden Änderungen und Folgen für die gesetzliche Rente. Hier ein Blick auf die Rente 2017 ein Rückblick sozusagen.
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Rente 2017 ein Rückblick: 2017
Die gesetzliche Rente und andere gesetzliche Regelungen wurden geändert. Hier die Aufzählung:
- Änderung der Rechengrößen zur Sozialversicherung 2017 zum 01.01.2017,
- Teile der Flexirente traten zum 01.01.2017 in Kraft, Versicherungsfreiheit für Rentner die eine Vollrente wegen Alters beziehen, wurde auf die Regelaltersgrenze verlängert, optiert er für eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus, können weiter Rentenbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden, mit Auswirkung auf eine spätere Rente,
- Freiwillige Versicherung in der Rente wurde ausgedehnt auf den Bezug einer Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze,
- Pflegegesetz wurde geändert, Einführung der Pflegegrade, damit Änderung der Berechnung für Rentenbeiträge für die Pflege naher Angehöriger,
- Waisen erfüllen ohne Prüfung die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner,
- pünktlich zum 01.01.2017 gab es die Anhebung der Regelaltersgrenze,
- Anhebung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente mit 63.
Im Frühjahr 2017 wurde die neue Rentenanpassung 2017 beschlossen. Folge war, dass zum 01.07.2017 die Renten nochmals erhöht wurden. Damit wurden auch die Freibeträge für die Hinterbliebenenrenten angepasst.
Bis zum 01.07.2017 wurden weitere neue Rentengesetze beschlossen:
- Ost-West-Angleichung der Rentenwerte bis zum Jahr 2024
- Und die stufenweise Anhebung der Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente beginnend ab dem 01.01.2018.
Zum 01.August 2017 wurden noch Änderungen in der Berechnung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner vorgenommen. Diese Änderungen haben zur Folge, dass jetzt Zeiten der Kindererziehung pauschal mit 3 Jahren pro Kind auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden können.
Rente 2017 ein Rückblick: Flexirente Teil 2
Pünktlich zum 01.07.2017 startete der 2. Teil der Flexirente. Diese neuen Regelungen sind in Kraft getreten:
- die neue Teilrente, das alte Stufenmodell wurde abgeschafft,
- monatliche Hinzuverdienstgrenzen werden aufgehoben, es gilt ein Jahresfreibetrag von 6300€,
- verbesserte Möglichkeiten einen Rentenabschlag für einen frühzeitigen Rentenbeginn zur Zahlung eines besonderen Rentenbeitrages zu vermeiden,
- Verbesserung bei dem Beginn einer Erwerbsminderungsrente, wenn vor Ablauf des 7. Kalendermonates das Krankengeld oder ALG-1 ausläuft, gilt nicht bei der Arbeitsmarktrente,
- Änderungen der Einkommensanrechnung auch für die Erwerbsminderungsrente.
Wissenswertes zum Thema der neuen Flexirente können Sie hier erfahren!
Alle Möglichkeiten der Flexi-Rente nutzen!
- Abschläge in der Rente umgehen
- Rente aufbessern
- Steuervorteile nutzen
Daneben wurden mit der Flexi-Rente verbesserte Möglichkeiten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation eingeführt. Wir haben berichtet.
Rente 2017 ein Rückblick
Es gibt sicher noch einige andere gesetzliche Regelungen, die wir hier nicht erwähnt haben, die für die Rente 2017 wichtig waren. Wir wollten uns beim Rückblick nur auf die wichtigsten Änderungen stützen.
Unser Fazit zum Rückblick
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de gehen davon aus, dass es bis zum 31.12.2017 keine weiteren großen Änderungen in der gesetzlichen Rente geben wird. Warum? Die Bundestagswahl 2017 steht an. Sollte die CDU/CSU die Bundestagswahlen gewinnen und die neue Kanzlerschaft stellen, so wird sich laut Aussagen aus dem Wahlprogramm bis zum Jahr 2030 wohl nichts mehr ändern? Ob dies wirklich so bleibt, ist eine spannende Aussicht auf die Rente 2018, 2019 ….
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig berechnet worden ist.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.