Pflegepunkte zur Rente sollen erhöht werden
Wer ehrenamtlich einen Familienangehörigen pflegt, kann auf Antrag Pflegepunkte für die Rente bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Pfleger in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Seit 2017 sind die Bedingungen zur Erlangung der Pflegepunkte deutlich verbessert worden. Unter anderem auch durch die Flexirente. Wir hatten berichtet. Nun fordern die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausweitung der Pflegepunkte für ehrenamtliche Pfleger. Vielleicht auch aus dem Hintergrund, dass der Pflege in Deutschland fast 20.000 Arbeitskräfte fehlen und der Hauptteil der Pflege im familiären Bereich erfolgt. Wir klären auf, was hinter den Forderungen steht.
Die Pflegepunkte zur Rente sollen erhöht werden, so eine Forderung des Gesamtverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinter dieser Forderung steht, dass die familiäre Pflege in Deutschland deutlich besser zur Rente abgesichert werden soll. Ca. 70 Prozent der Pflege von pflegebedürftigen Menschen wird in Deutschland durch die Familie bewerkstelligt. Die Absicherung in der Rente soll damit deutlich verbessert werden.
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Pflegepunkte zur Rente sollen erhöht werden: Wie funktioniert es jetzt?
Die Rechtslage ist relativ eindeutig. Wer einen Familienangehörigen an 2 Tagen in der Woche mit mehr als 10 Stunden pflegt, bekommt ab dem Pflegegrad 2 für die eigene Rente Entgeltpunkte auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Der Pfleger darf aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche eine eigene Erwerbstätigkeit ausüben. Hierzu ist aber ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Die Pflegepunkte für die Rente sind sozusagen die Vergütung für die ehrenamtliche Familienpflege. Mit Erreichen der Regelaltersrente als Vollrente ist dann Schluss mit dem Anspruch auf die Rentenpunkte. Die Höhe der Entgeltpunkte werden nach dem Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen berechnet und der jeweiligen Bezugsgröße West oder Ost berechnet.
Somit erhält der Angehörige bei einem Pflegegrad 2 einen niedrigeren Entgeltpunkt als bei einem Pflegegrad 5 („Schwerstpflegefall). Wissenswertes zum Thema Rentenversicherungspflicht durch Pflege können Sie hier nachlesen!
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Pflegepunkte zur Rente sollen erhöht werden: Die Forderung der gesetzlichen Krankenkasse
Der GKV fordert eine deutlich bessere Absicherung der Pflegekraft. Die gesetzlichen Möglichkeiten des Pflegeurlaubs werden äußerst selten in Anspruch genommen. Deshalb sei es besser, die Rentenpunkte für die Pflege aufzuwerten, so der Spitzenverband der GKV. Im Jahr 2017 haben die gesetzlichen Krankenkasse 1,5 Milliarden Euro an Beiträge zur Pflege an die Rentenkasse überwiesen.
Im Vergleich zu den Rentenpunkten für Kindererziehungszeiten stehen die Pflegepersonen dennoch deutlich schlechter da. Die Pflege brauche mehr gesellschaftliche Anerkennung. Bei den Kindererziehungszeiten gibt es in Ost und West deutlich mehr Entgeltpunkte, als bei der Pflege der eigenen Eltern. Beim Pflegegrad 2 mit der Wochenpflege von 10 Stunden verteilt auf 2 Tage, gibt es gerade einmal ca. 8 Euro Rente an Entgeltpunkten.
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Pflegepunkte zur Rente sollen erhöht werden: Pflegepunkte anheben!
Die Pflegepunkte sollen deshalb deutlich angehoben werden. Damit wird die Pflege auch besser im Alter abgesichert. Die Kosten hierfür werden die Pflegekassen übernehmen. Sinnvoll wäre aber auch, darüber nachzudenken, ob man nicht eine Kombination aus Einkünften zwischen den Pflegepunkten und den Zahlungen aus einem besonderen Arbeitsverhältnis zwischen den Familienangehörigen untereinander berechnet. Wer seinen Familienangehörigen im Rahmen der ehrenamtlichen Pflege pflegt, geht kein Arbeitsverhältnis ein. Insoweit können hieraus auch keine Sozialabgaben an die Rentenkasse fließen.
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Vielleicht wäre aber genau hier der darüber nachzudenken, dass zwischen der Pflegeperson und dem zu Pflegenden im Auftrag der Pflegekasse ein Arbeitsverhältnis der besonderen Art entsteht, welches mit dem Pflegegeld besonders vergütet wird und aus dem für die Rentenkasse weitere Entgeltpunkte neben den eigentlichen Pflegepunkten abgeführt werden. Daneben sollte die Altersbegrenzung für den Wegfall der Versicherungspflicht bei der Familienpflege mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Die Pflege endet auch nicht mit dieser Grenze, sondern geht weiter!
Fazit!
Die Idee der Krankenkassen die Pflege aufzuwerten, ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Möglicherweise steht sie auch im Zusammenhang mit den Vorstellungen des Gesundheitsministers Spahn, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Da dieses aber Zeit braucht, ist die Familienpflege der Angelpunkt des bestehenden Pflegesystems. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten Sie, wie Sie am besten und auf den sicheren Weg Ihre Pflegepunkte von der Pflegekasse erhalten.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.