Rechengrößen für die Rente 2018
Es gibt neue Rechengrößen für die Rente 2018. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 ist am 11.09.2017 veröffentlich worden. Er sieht neue Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2018 vor. Pünktlich im Herbst gehen die Änderungen für das Jahr 2018 los. Hier der Überblick über die neuen Daten!
Die Rechengrößen für die Rente 2018 werden wie jedes Jahr im September durch einen Referentenentwurf des BMAS bekanntgegeben. Er erfasst folgende Zahlen, Daten und Fakten.
Die Rechengrößen sind notwendig, um Beiträge und Abgaben und die Renten genau berechnen zu können, unter anderem auch die neue Teilrente zur Flexirente, wenn es um den Hinzuverdienstdeckel geht.
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Folgende Änderungen der Rechengrößen für die Rente 2018 sind geplant:
- Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 = 36.187€
- Vorläufige Durchschnittsentgelt 2018 = 37.873€
- Bezugsgröße nach § 18 SGB IV beträgt 2018 jährlich 36.540€ oder monatlich 3.045€
- Bezugsgröße im Osten lautet ab 2018 = 32.400 € oder monatlich 2.695€
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung = 78.000€ oder 6.500€ monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rente 96.000€ jährlich, monatlich 8.000€
- Beitragsbemessungsgrenze Rente im Osten 2018 = 69.600€ jährlich, monatlich 5.800€
- Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft im Osten= 85.800 jährlich oder 7.150 € monatlich
- Die Jahresentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2018 nach § 6 Absatz 6 SGB V 59.400€ jährlich
- Die Jahresentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V beträgt 2018 jährlich 53.100€
- Für die Umwertung der rentenrechtlichen Einkommen im Beitrittsgebiet beträgt der vorläufige Wert 2018 = 1,1248
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt bundeseinheitlich 37.873€
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2018 jährlich 53.100€, die Versicherungspflichtgrenze liegt bundeseinheitlich bei 59.400 €
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung beträgt im Westen 2018 = 78.000€ jährlich oder 6.500€ monatlich, im Osten 69.600€ jährlich oder monatlich 5.800€
Rechengrößen für die Rente 2018: was bedeuten sie?
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Die Rechengrößen sind Werte für die Sozialversicherung, die jedes Jahr neu ermittelt und festgesetzt werden müssen. Sie betreffen die Rentenversicherung, aber auch die Kranken-, Arbeitslosen-und Pflegeversicherung.
Sie sind für die Beitragsgrößen verantwortlich. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem vergleichbarem durchschnittlichen Bruttolohn eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Für 2018 wird das vorläufige Durchschnittsentgelt so errechnet, dass das Durchschnittsentgelt 2016 um den doppelten Prozentsatz erhöht wird, um den sich das Durchschnittsentgelt 2015 zu 2016 erhöht hat.
Die Rechnung sieht laut Referentenentwurf so aus:
„Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird demnach für das Jahr 2018 wie folgt bestimmt: Wert 2016 = 36.187 Euro x 1,0466 (doppelte Lohnzuwachsrate 2016: 4,66 %) = 37.873,31 Euro gerundet auf = 37.873 Euro = Wert für 2018.“
Die Bezugsgröße ist für viele Werte, so zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, wichtig.
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Die Beitragsbemessungsgrenzen sind die Maximalwerte, zu denen ein Versicherter beitragspflichtig wird oder in der Rentenversicherung Entgeltpunkte erwerben kann.
Die Versicherungspflichtgrenzen markieren die Einkommensgrenzen, ab derer sich ein gesetzlich Krankenversicherter entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern kann.
Rechengrößen zur Rente 2018: die Gehaltsentwicklung ist entscheidend!
Der Grund des Anstiegs der Rechengrößen liegt einfach ausgedrückt, in der Erhöhung der Durchschnittseinkommen. Dies wird durch das Statistische Bundesamt errechnet. Die Lohnänderung betrug im Vergleich zum Vorjahr 2015 im Jahr 2016 bundesweit 2,42 %. Getrennt berechnet im Westen 2,33 % und im Osten 3,11 %.
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Rechengrößen für die Rente 2018
2018 wird für die Rente ein spannendes Jahr. Warum? Erst die Änderung der Rechengrößen, dann die Veränderungen in der Erwerbsminderungsrente ab 01.01.2018 und die Rentenangleichung Ost an West. Dann steht noch offen, was sich nach der Bundestagswahl 2017 in Sachen Rente noch tun wird. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.