Freiwillig rentenversichert- Flexirente macht es möglich
Das Flexirentengesetz in der Fassung vom 13.12.2016 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt 2016, Teil 1 Nr.59) macht es möglich. Ab dem 01.01.2017 können vorzeitige Altersrentner freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen und damit ihre spätere Regelaltersrente finanziell aufbessern.
Freiwillig rentenversichert ab 2017 mit Vorteilen für Menschen, die in Deutschland eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen, eine vorzeitige Rente mit 63 oder eine abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren beziehen.
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Freiwillig rentenversichert- was ist das eigentlich?
Wissenswertes- Was sich hinter der freiwilligen Rentenversicherung verbirgt?
Freiwillig rentenversichert
Im Gesetz steht, dass Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, ab Vollendung des 16.Lebensjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig rentenversichert sein können, § 7 Absatz 1 SGB VI.
Die freiwillige Rentenversicherung war bis zum 31.12.2016 generell ausgeschlossen, wenn ein Versicherter eine Vollrente wegen Alters bekommt. Dabei musste der Rentenbescheid unanfechtbar sein.
Dies betraf vor allem Rentner mit vorzeitigen Renteneintritt. Die Renten mit 63 Jahren bei 35 Jahren Wartezeit, Altersrenten für Schwerbehinderte Menschen und die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) ohne Abschlag waren von dieser Regelung betroffen.
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Wie funktioniert die Beitragszahlung?
Wer nicht pflichtversichert war, konnte freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen. Dies gilt auch heute noch so.
Das Gesetz schreibt vor, dass man den zu zahlenden Beitrag selbst wählen kann.
Es gibt den Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Der Mindestbeitrag ist die West und Ost gleich. Die Beitragshöhe beträgt 2017 = 84,15 €. Für den Höchstbeitrag sind es 1187,15 €.
Freiwillige Beiträge für das Jahr 2016 können noch bis zum 31.03.2017 nachgezahlt werden. Vorher nachrechnen kann sich lohnen, wie sich die freiwilligen Beiträge auf die spätere Rente auswirken.
Was hat sich konkret geändert?
§ 7 Absatz 2 des SGB VI wurde im Rahmen des neuen Flexirentengesetzes geändert.
Jetzt lautet die neue Vorschrift so:
„Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.“, vgl. § 7 Absatz 2 SGB VI.
Das neue Gesetz sagt, dass eine freiwillige Rentenversicherung bis zum Erreichen der Regelaltersrente möglich ist.
Dies war bis zum 31.12.2016 nicht so. Bezieher einer vorgezogenen vollen Altersrente konnten nicht freiwillig rentenversichert in der Deutschen Rentenversicherung sein.
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Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sind ebenfalls freiwillig rentenversichert. Dies war auch schon nach der alten Gesetzeslage bis zum 31.12.2016 möglich. Eine freiwillige Beitragszahlung ist für die laufende Rentenzahlung ohne Auswirkung. Erst nach Auslaufen der Erwerbsminderungsrente und Bezug einer anderen Altersrente wirken sich die freiwilligen Beitragszahlungen auf die Rentenhöhe aus.
Freiwillig rentenversichert -Vorteile
Freiwillig Rentenversichert sein, bringt Vorteile. Mit der Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen erwirbt der Versicherte Ansprüche auf verschiedene Altersrenten oder sichert sich für den Krankheitsfall ab. So kann ein selbstständiger Handwerker die 45 Wartejahre für eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren und 4 Kalendermonaten ( gilt für Geburtsjahrgänge 1954) im Jahr 2017 mit freiwilligen Rentenbeiträgen erreichen.
Wissenswertes zu den Änderungen in der Rente 2017 – jetzt informieren.
Die Flexirente macht es möglich. Eine kleine Änderung im Gesetz öffnet die Tür zu höheren Renten. Beziehen Sie eine Altersrente wegen Schwerbehinderter Menschen oder eine vorgezogene 63er-Rente, können Sie sich ab dem 01.01.2017 freiwillig rentenversichern und somit Ihre spätere Regelaltersrente aufbessern.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet zurzeit gute und sichere Renditen an. In den nächsten Jahren sind wieder Rentensteigerung zu erwarten. Davon profitieren auch die Beitragszahler, die sich freiwillig rentenversichert haben.
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