Bayerische LSG macht höhere Teilrente möglich
Habe ich aus meiner vollen Altersrente (Regelaltersrente) nach Vollendung der Regelaltersgrenze statt 99 Prozent Teilrente Anspruch auf eine 99,99 Prozent Teilrente aus meiner vollen Regelaltersrente, damit ich das Maximum an zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Pflege herausholen kann? Das Bayerische Landessozialgericht urteilte am 14.09.2021, dass es laut dem § 42 SGB VI eine maximale Teilrente von 99,99 Prozent gibt, statt der 99 Prozent Teilrente, die dem Versicherten bei Ausübung seines Wahlrechtes durch die Rentenversicherung gewährt wird. Dieses Urteil hat erhebliche Folgen auf früher festgestellte Teilrentenbescheide und auf die berufliche Praxis der Rentenberater. Daneben erscheint im Lichte des Urteils nunmehr auch die Teilrente für die Pflegeperson bei einem Pflegegrad 2 ab bestimmten monatlichen Rentenhöhen wieder interessant. Oftmals machte es für Versicherte ab der Regelaltersgrenze wirtschaftlich überhaupt keinen Sinne eine Teilrente bei Pflegegrad zu beantragen, weil der monatliche Verlust an eigener Rente gegenüber dem Ertrag aus der Pflegetätigkeit (zusätzliche Entgeltpunkte) zu hoch war. Unser Rechenbeispiel zeigt es Ihnen!
Das Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich. Viele Versicherte pflegen ihre Familienangehörigen. Dafür lassen sich die Versicherten zusätzliche Entgeltpunkte, abhängig vom Pflegegrad in das eigene Rentenkonto gutschreiben! Denn für diese Tätigkeit entsteht eine eigene zusätzliche Versicherungspflicht in der Rente, dafür muss die Pflegekasse – und nicht der Pfleger- Beiträge für die Rentenversicherung einzahlen. Und diese Beiträge werden dann für Sie als Entgeltpunkte für eine spätere Rente gutgeschrieben!
Teilrente nutzen, um nach der Regelaltersgrenze weiter Entgeltpunkte für die Pflege zu bekommen. Dieses rentenrechtliche Gestaltungsrecht macht aber nur Sinn, wenn der Rentenbezieher vor Wahl der Teilrente genau rechnet! Auch Rentenbezieher*innen nutzen diese Variante um ihre Rente aufzubessern.
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: Allgemeines zur Versicherungspflicht bei der Pflege naher Angehöriger
Wenn ein Familienangehöriger den Pflegegrad 2 durch seine Pflegekasse zugesprochen bekommt, dann kann seine Pflegeperson – meist ein naher Angehöriger- Anspruch auf Zuerkennung von zusätzlichen Entgelten in seinem Rentenkonto haben. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet und mindestens 10 Stunden in der Woche den Familienangehörigen pflegt! Es reicht eine reine Betreuungspflege aus. Auch für Rentenbezieher einer vorgezogenen Altersente als Vollrente ist dies generell ab Pflegegrad 2 überhaupt kein Problem.
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
Die Höhe der Entgeltpunkte ist je nach Pflegegrad abhängig von der Art der Leistung dieser zu Pflegende erhält:
- Pflegegeld,
- Kombinationsleistung oder
- reine Sachleistung.
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: Ende der Versicherungspflicht ab Erreichen der Regelaltersgrenze
Nur dann wenn der oder die Rentenbezieherin die Regelaltersgrenze erreicht und die Vollrente weiterbezieht, ist Schluss mit der zusätzlichen Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a Sozialgesetzbuch Nummer 6.
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: der ganz legale Trick mit der Teilrente
Was machen die Versicherten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter nach § 3 Satz 1 Nr.1 a SGB VI versichert bleiben wollen? Sie beantragen- wenn sie es auch wirklich wissen- statt der Vollrente eine 99% Teilrente. So ist die gängige Praxis. Wie oben schon erwähnt, ist dies aber nur ab dem Pflegegrad 2 möglich!
Teilrente 99 % – da sollten bei Pflegegrad 2 die Versicherten genau rechnen, ob sich eine solche Teilrente wirklich lohnt, hingegen die 99,99% Teilrente die Rechnung anders aussehen lässt. Vor allem bei Pflegegrad 2 des Angehörigen sollte in vielen Fällen genau gerechnet werden!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: Habe ich Anspruch auf die 99,99% Teilrente statt der 99% Teilrente
Habe ich Anspruch nur auf eine 99% Teilrente oder auf eine 99,99% Teilrente meiner vollen Altersrente? Die Deutsche Rentenversicherung würde bei einem entsprechenden Antrag auf 99,99% staunen.
Tipp von Peter Knöppel! Ja, Sie haben Anspruch auf eine 99,99 Prozent Teilrente! Das bayerische Landessozialgericht urteilte, dass es eine Teilrente begrenzt auf zwei Dezimalstellen über der Untergrenze von 10 Prozent gesetzlich nicht gibt. Versicherte können ihre Teilrente bis zwei Stellen hinter der Dezimalstelle wählen, also zum Beispiel 50,99 oder 99,99% Teilrente von ihrer vollen Altersrente! So hat es das Bayerisches Landessozialgericht 14.09.2021, L 6 R 199/19 entschieden!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Das bayerische LSG hat ausdrücklich geurteilt, dass es die 99 Prozent -also eine prozentualer Anteil der VollRente auf zwei Dezimalstellen genau- laut Gesetzeswortlaut nicht gibt und dass eine solche Begrenzung den Rentenanspruch des Versicherten unrechtmäßig verkürzt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für viele Versicherte, die über ihrer Regelaltersgrenze hinaus, einen Teilrentenantrag von nur 99% statt 99,99% gestellt haben. Der Teilrentenbescheid weist nach der aktuellen Rechtssprechung des bayerischen LSG einen zu niedrigen Teilrentenbetrag aus!
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: Rechenbeispiel- die den Unterschied zeigt
Unsere Pflegeperson bezieht eine:
- volle Regelaltersrente in Höhe von 1.500€ Brutto ab 2021,
- pflegt seinen Ehegatten bei Pflegegrad 2 , dieser bezieht ausschließlich Pflegegeld und
- die monatliche Rentensteigerung beträgt monatlich beim Pflegegrad 2 im Jahr 2021 rund 8,77€ mtl. (West) bei Leistungsbezug Pflegegeld
Zwei Varianten haben wir gerechnet um zu zeigen, welche Auswirkungen das Urteil des bayerischen LSG in der Praxis haben kann, vor allem im Bereich Pflegegrad 2 und 3.
Variante Umwandlung der Vollrente in 99% Teilrente
1.500€ x 99 % = 1.485€ Rente (Teilrente)
Rentenverlust 15 € mtl.
Rentensteigerung durch Pflege bei Pflegegrad 2 = 8,77€ 2021 pro Monat
Gewinn oder Verlust für den Versicherten bei 99 % Teilrente
– 15 € Rentenverlust + 8,77€ Rentengewinn durch Pflegegrad 2 = Verlust 6,23€ mtl.
Der Versicherte verliert bei seiner Pflege bei Pflegegrad 2 und einer Teilrente von 1.485€ ingesamt monatlich 6,23€ an Rentenleistungen, trotz Gutschrift durch die Pflegekasse von 8,77€ Rentenerhöhung.
Variante Umwandlung der Vollrente in 99,99% Teilrente
1.500€ x 99,99% = 1.499,85€ (Teilrente)
Rentenverlust 0,15 € mtl.
Rentensteigerung durch Pflege bei Pflegegrad 2 = 8,77€ 2021 pro Monat
Gewinn oder Verlust für den Versicherten bei 99,99 % Teilrente
– 0,15 € Rentenverlust + 8,77€ Rentengewinn durch Pflegegrad 2 = Gewinn = 8,62 € mtl. Rente
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Mit diesem Rechenbeispiel ist klargestellt, welche aus unserer Sicht erhebliche Auswirkungen das Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes haben kann. Vor allem für diejenigen Versicherten die in der Vergangenheit eine Teilrente von 99% bewilligt bekommen haben, zeigt es sich, dass diese in allen Stufen der Pflegegrade eine zu niedrige Teilrente bekommen! Das Urteil des bayerischen LSG zeigt es auf, dass die Rentenversicherung mit der Praxis der Teilrente von nur 99 Prozent, die Rentenansprüche der Versicherten unzulässigerweise kürzt!
Bayerische LSG macht 99,99 Prozent Teilrente möglich: Teilrentenbescheide aus der Vergangenheit prüfen!!!
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze seine Angehörigen gepflegt hat oder noch pflegt und deswegen eine Teilrente von 99 Prozent beantragt hat, sollte seinen Rentenbescheid nochmals genau prüfen. Es kann sein, dass die Betroffenen mit der 99 % Teilrente zu wenig Rente bekommen. Deshalb kann ein Überprüfungsantrag gegen den eigenen Teilrentenbescheid sinnvoll sein! Denn die Rentenversicherung muss laut dem genannten Urteil des bayerischen LSG eine 99,99 % Teilrente gewähren. Damit hätten viele Versicherte deutlich höhere Rentenansprüche und aus unserer Sicht sogar einen Nachzahlungsanspruch max. auf 4 Jahre aber begrenzt und für die Zukunft eine höhere Teilrente! Die Betroffenen sollten professionellen Rat und Hilfe von unabhängigen Rentenberatern einholen.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Urteil des Bayerischen Landessozialgericht 14.09.2019, L 6 R 199/19