Abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich vorher arbeitslos war
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Altersrente vor der Regelaltersrente. Diese Art der Altersrente kann es nur abschlagsfrei geben. Wer diese Rente in Anspruch nehmen möchte, muss besondere Voraussetzungen erfüllen! Neben dem Lebensalter auch die Wartezeit von 45 Jahren für diese Rente. Wer vor dem Rentenbeginn arbeitslos wird oder weiß, dass er arbeitslos werden kann, riskiert unter Umständen den abschlagsfreien Beginn der Rente! Grund: Der Anrechnungsausschluss der Kalendermonate des Zugs von Arbeitslosengeld 1 zwei Jahre vor Rentenbeginn auf die Wartezeit der 45 Jahre!
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Kann ich abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich vorher arbeitslos war! Eine gute Frage eines besorgten Versicherten! Welche uns mit einer Schnellfrage am Sonntag den 11.10.2020 erreichte. Die Frage lautete sinngemäß:
„Ich könnte laut meiner Rentenauskunft am 01.März 2022 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Zuvor werde ich aber arbeitslos. Bleibt der 01.03.2022 bestehen?“ Bevor wir diese Frage beantworten, eine kurze Übersicht der Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte!
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Abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich vorher arbeitslos war: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer:
- wer mit Geburtsjahrgang 1953 älter als 63 Jahre ist ( stufenweise Anstieg des Renteneinstiegsalters) und
- die 45 Jahre Wartezeit = 540 Kalendermonate erreicht hat.
Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit.
Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt. Dann zählt das ALG-1 auf Grund dieser beiden Tatbestände wieder mit zur Wartezeit der 45 Jahre!
Abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich vorher arbeitslos war: Die Antwort auf die Schnellfrage
Sie wollen abschlagsfrei zum 01.03.2022 in Rente gehen. Sie werden vorher arbeitslos. Daher kann es in der Tat sein, dass Sie wegen die ALG-1 Zeiten die Wartezeit der 45 Jahre nicht erreichen, wenn Sie zum 01.03.2022 in die AR für besonders langjährig Versicherte gehen wollen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 werden 2 Jahre vor Rentenbeginn der AR wegen besonders langjährig Versicherte nicht auf die Wartezeit 45 angerechnet, so sagt es § 51 Absatz 3 a SGB VI. Es gibt Ausnahmen von diesem Anrechnungsausschluss. So zum Beispiel, wenn Ihr Arbeitgeber mit seinem Betrieb vollständig pleite geht oder er seinen Betrieb vollständig einstellt. Damit könnte der Termin für diese Altersrente zum 01.03.2022 in Frage stehen.
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Da wir Ihren Versicherungsverlauf und Rentenauskunft nicht kennen, sollten Sie unbedingt jetzt eine Prüfung im Detail vornehmen lassen. Wenn die Wartezeit zum 31.03.2021 erfüllt ist, wäre der Bezug ALG-1 ab dem 01.04.2021 kein Problem. Sie sollten dies genau abprüfen lassen, damit Sie keinen Fehler machen oder eine Enttäuschung erleben. Daher sind auch noch anderen Alternativen möglich, um den Rentenbeginn 01.03.2022 realisieren zu können. Damit Sie die Rente ohne Abschläge erhalten.
Abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich vorher arbeitslos war: Fazit
Wer die beliebte Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen möchte, muss wissen, dass er mindestens 540 Kalendermonate Wartezeit erreicht haben muss. Damit ALG-1 Zeiten nicht als Hemmschuh werden, ist auch daran zu denken, einen versicherungspflichtigen Minijob während der Arbeitslosigkeit von anrechnungsfrei 165€ monatlich auszuüben. Der rentenversicherungspflichtige Minijob zählt als Wartezeit auf die 45 Jahre mit dazu!
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