Erwerbsminderungsrente zu niedrig: Aber warum?
Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall kann zur Armut führen.
Erwerbsminderungsrente: Die Fakten
Der Zahlbetrag der EM-Rente ist kontinuierlich gesunken. Dieser Trend soll jetzt gestoppt werden. Der Vorschlag der Regierung: Die Verlängerung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr. Ob dies reicht, darf bezweifelt werden.
Die Realität ist aber, dass die Erwerbsminderungsrenten im Durchschnitt deutlich unter dem Sozialhilfeniveau liegen.
Die Zahlen, die es belegen!
Im Jahr 2015 lag die Rente (Alters -und Erwerbsminderungrenten) im Schnitt bei 812,72€. Für Frauen wie für Männer in Deutschland.
Die Deutsche Rentenversicherung offenbart es:
Frauen und Männer, die 2015 eine Erwerbsminderungsrente beantragten, erhielten im Durchschnitt:
Westdeutschland = 671€
Ostdeutschland = 679 € Erwerbsminderungsrente.
Die Deutschen Rentenversicherung veröffentliche diese Zahlen am 25.07.2016 in ihrem statistischen Jahresbericht.
Die Entwicklung geht nach unten. Woran liegt das?
Kurz ein paar Zahlen!
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Die EM-Renten sind gefallen. Im Jahr 2000 erhielten die Betroffenen noch 691 € in Westdeutschland und 676 € in Ostdeutschland. 2011 waren es nur noch Zahlbeträge 599 Euro im Westen und 586 Euro im Osten.
Im gleichen Zeitraum stiegen die Rentenwerte in Deutschland an. Die Frührente ist aber dennoch gesunken.
Die Rentenwerte steigen, als auch die Renten. So die landläufige Meinung. Zwischen 2000 und 2015 ist der Rentenwert im Schnitt um 20 % in der gesamten BRD gestiegen (West= 16% und Ost 24%).
Bei den Erwerbsminderungsrenten war dies nicht so.
Erst 2015 erreicht die Erwerbsminderungsrente ein vergleichbares Niveau, wie im Jahr 2000.
Wie geht das?
Die Verdienste wurden niedriger. Damit auch die persönlichen Entgeltpunkte. Diese spiegeln das Einkommen eines jeden Versicherten besonders wieder.
Langszeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhne und unterbrochene Arbeitsverläufe zeigen das Dilemma. Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, ist auffällig von Arbeitsmarktrisiken betroffen.
Wer Hartz-IV bis zum 31.12.2010 bezog, wird dies sehr deutlich merken.
Ab 2011 werden keine Beiträge zur Rentenversicherung bei Leistungsbezug Hartz-IV mehr eingezahlt. Zuvor war es auch nicht besser. Der Rentenanspruch für Hartz-IV Bezieher lag monatlich bis 2010 bei ca. 2,20€ Brutto.
Die Rentenreform 2001 ist auch Schuld!
Die Erwerbsminderungsrenten sind 2001 reformiert worden.
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Davor gab es die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Berufsunfähigkeitsrente. Diese Renten hatten keinen Abschlag. 2001 wurde ein genereller Abschlag von bis zu 10,8% bei der Erwerbsminderung eingeführt.
Es gab einen doppelten Abzugseffekt. Das sinkende Nettolohniveau und der Abschlag. Eine fatale Entwicklung.
Dann gab es noch die Kürzung des Zugangsfaktors bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Diese lag bei der alten Berufsunfähigkeitsrente bei 0,66. Heute ist er bei 0,5.
2001 wurde die Zurechnungszeit auf das 60.Lebensjahr angehoben. Dies konnte aber die Rentenverluste nicht auffangen.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind gestiegen!
Die Durchschnittsrenten 2000 oder 2015 sind immer Bruttorenten.
Von der Rente wird noch der Krankenversicherungs-und Pflegebeitrag abgezogen. Der Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist seit 2000 bis 2013 auf 10,15% gestiegen.
Somit waren auch die Abzüge bei der Rente höher. Der Nettoauszahlbetrag deutlich niedriger.
Der neue Zusatzbeitrag zur Krankenkasse vergrößert die monatlichen Abzüge.
Ganz schlimm ist es für die Betroffenen, die privat krankenversichert sind. Dort fressen die monatlichen Prämien oft die Rente.
Trendwende seit 01.07.2014?
Die Erwerbsminderungsrenten sind seit 2014 wieder gestiegen. Bei den Zahlbeträgen von ca. 670€ im Bundesdurchschnitt 2015 darf von einer Besserung nicht gesprochen werden.
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Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird seit 2014 eine Günstigerprüfung gemacht. Führt die Erwerbsminderung zu Lohneinbußen, dann werden die letzten vier Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt, wenn sie den Rentenanspruch mindern. Dies spiegelt sich dann in den errechneten Entgeltpunkten bei der Zurechnungszeit wieder. Diese wurde am 01.07.2014 auf das 62.Lebensjahr erhöht.
Koalitionsausschuss tagte am 05.12.2016: Gute Nachrichten!
Die Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahrt wird kommen. Wann geht es los? 2018 in kleinen Schritten bis 2024 kommt die Anpassung, so der Koalitionsausschuss der Bundesregierung. Dieser tagte am 05.12.2016. Rund 3 Milliarden Euro soll es kosten.
Bisher liegt die Zurechnungszeit bei 62 Jahren. Sie wurde 2014 von 60 auf das 62 Lebensjahr angehoben.
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Ob die neue Einkommensanrechnung der Flexirente hilft, bleibt abzuwarten.
Schon jetzt ist zu beobachten, dass viele EM-Rentner sich mit Minijobs über Wasser halten müssen.
Unser Fazit:
Niemand sollte krank werden. Wer dennoch länger krank ist und auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, sollte genau aufpassen. Nicht immer ist die Erwerbsminderungsrente die richtige Rentenart! Daneben könnte auch eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen greifen, mit eventuell weniger Abschlägen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente. Ja, ich möchte beraten werden!
Erfahren Sie, ob und wie Sie 2017 in die Erwerbsminderungsrente gehen können.
Ihr Team von rentenbescheid24.de