Gilt eine Unfallrente als Hinzuverdienst an die Altersrente
Der Hinzuverdienst zur Rente ist für viele Versicherte und Rentenbezieher ein Buch mit sieben Siegeln. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bekommen sehr viele Anfrage zu diesem Thema! Unter anderem auch die Frage, ob eine gesetzliche Unfallrente- Verletztenrente– an eine Altersrente angerechnet werden kann! Hier unsere Antwort auf diese spannende Frage!
Gilt eine Unfallrente als Hinzuverdienst an die Altersrente? Diese Fragestellung hat sich auf Grund einer gebuchten Schnellfrage für 9,90€ ergeben. Hier unsere Antwort auf dieses Thema. Zuvor nochmals eine kurze Übersicht über die allgemeine Rechtslage bei der Anrechnung Hinzuverdienst an die Altersrente!
Raus der PKV rein die GKV mit über 55
Erfahren Sie genau, ob der Wechsel bzw.
Übergang in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
oder die GKV bei Ihnen möglich ist und welche Wege es für Sie gibt.
Gilt eine Unfallrente als Hinzuverdienst an die Altersrente: Anrechnung Hinzuverdienst nur bei vorgezogenen Altersrenten
Die Anrechnung des Hinzuverdienstes an eine Altersrente ist nur bis zum Ablauf des Kalendermonats möglich, in welchem der Versicherte-Rentner seine Regelaltergrenze vollendet hat. Nach Ablauf dieser Grenze gibt es keine Anrechnung Hinzuverdienst an die Altersrente mehr! Daher kann es eine Hinzuverdienstanrechnung nur bei vorgezogenen Altersrenten geben. Also Altersrenten vor der Regelaltersgrenze!
Gilt eine Unfallrente als Hinzuverdienst an die Altersrente: Was ist der Hinzuverdienst?
Regel: Hinzuverdienst ist das „Einkommen“ was sich aus Ihrer eigenen Arbeit- entweder als Beschäftigter oder Selbstständiger ableitet. Was Sie geschenkt bekommen oder was Sie auf Grund eines privaten Versicherungsvertrages als private Rente erhalten, ist kein Hinzuverdienst! Rentenleistungen, die neben der Rente fließen, sind per se kein Hinzuverdienst.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Als Hinzuverdienst wird gewertet:
- das Arbeitsentgelt,
- das Arbeitseinkommen und
- vergleichbare Einkommen.
Gilt eine Unfallrente als Hinzuverdienst an die Altersrente!
Damit ist klar! Die gesetzlichen Unfallrente- im rechtlichen Verletztenrente genannt- kann nicht an eine vorgezogene Altersrente angerechnet werden. Sie gilt nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst. Wenn aber eine Altersrente und eine gesetzliche Unfallrente zusammentreffen, kann es nach § 93 SGB VI sein, dass die Altersrente insoweit nicht geleistet wird, als die die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Damit gibt es im Rechtssinne eine Vorschrift, die die Nichtleistung der Altersrente in solchen Fällen anordnet. Dabei gilt dann die Regelaltersgrenze nicht mehr!
Ja, ich möchte meine Rente mit rentenbescheid24.de für meine Rentenbeginn planen!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren