Höhere Witwenrente ab 01. Juli 2022
Rentenerhöhung 2022! Zum 01.07.2022 gibt es eine hohe Rentenanpassung. Im Westen sind es 5,35% und im Osten 6,12% mehr Rente! Nicht nur Altersrentner, EM-Rente sondern auch Hinterbliebenenrentner bekommen mehr Rente! Vor allem Witwen-und Witwerrentner müssen aufpassen. Sie bekommen nicht nur eine höhere Hinterbliebenen-Rente ab 01.07.2022. Es ändern sich auch die Einkommensgrenze bei der Anrechnung von Einkommen an die Witwenrente! Auf was genau Sie achten sollten, wir sagen es Ihnen in diesem Kurzratgeber!
Höhere Witwenrente ab 01. Juli 2022 für viele Hinterbliebenenrenten-Bezieher in Ost und West.
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Höhere Witwenrente ab 01. Juli 2022: Einkommensfreibetrag Ost und West ändert sich
Mit der Rentenerhöhung 2022 ändert sich auch der Freibetrag bei der Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente–Witwerrente oder Erziehungsrente!
Folgende Freibeträge gelten ab dem 01.07.2022:
- Westen = 950,93€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei
- Osten = 937,72€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei
- Freibetrag Kind Westen = 201,71€
- Freibetrag Kind Ost = 198,91€.
Wer als Witwe oder Witwer ein waisenberechtigtes Kind erzieht und in seinem Haushalt aufgenommen hat, hat bei der Anrechnung von eigenem Einkommen Anspruch auf den Einkommensfreibetrag der ab dem 01.07.2022 gilt und auf den Kinderfreibetrag.
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Ab dem 01.07.2022 ist in West und in Ost ein höheres bereinigtes Netto-(Gesamt)einkommen auf eine Witwen-oder Witwerrente anrechnungsfrei.
Knöppels Rententipp: Für Bezieher einer Waisenrente gibt es keine Einkommensanrechnung! Nach § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6 gilt die Einkommensanrechnung nur bei Witwen-oder Witwerrenten und Erziehungsrenten!
Höhere Witwenrente ab 01. Juli 2022: Auf den Wohnort kommt es an
Die Anwendung des Einkommensfreibetrages West und Ost ist vom Wohnort abhängig. Solange der oder die Berechtigte ihren Wohnsitz in den alten Bundesländern oder im Ausland haben berechnet sich der Freibetrag anhand des aktuellen Rentenwertes (West). Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des oder der Berechtigten in den neuen Bundesländern oder in Berlin (Ost) berechnet sich der Freibetrag auf der Grundlage des aktuellen Rentenwerts (Ost). Dieser beträgt ab dem 01.07.2022 = 35,52€. Wechselt der oder die Witwe/r den gewöhnlichen Aufenthalt von West nach Ost oder umgekehrt, so gilt der veränderte Freibetrag vom Tag des Wohnortswechsels an.
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Höhere Witwenrente ab 01. Juli 2022: neue Einkommensanrechnung ab 01.07.22 möglich!
Ab dem 01.07.2022 steigen Renten. Damit auch die Möglichkeit, dass eine eigene Altersrente an die Witwen-oder Witwerrente anzurechnen ist oder eine Neuberechnung der zuvor vorgenommenen Einkommensanrechnung vorzunehmen ist. Alle Versicherten, die eine Witwen-oder Witwerrente beziehen sollten unbedingt darauf achten, dass sie Einkommensänderungen, Erhöhungen, Absenkungen und neu hinzutretendes Einkommen ihrer Rentenversicherung melden! Denn damit ersparen Sie sich Ärger bei drohenden Rentenrückforderungen durch Ihre Rentenversicherung!
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