Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente
Das Jahr 2024 steht kurz vor der Tür. Heute ist der 31.12.2023. Bald knallen die Sektkorken und wir rutschen alle hoffentlich gesund und munter in das Jahr 2024. Für EM-Rentner kann das Jahr 2024 besonders freudig ausfallen Zweimal Rentenerhöhung zum 01.07.2024? Für EM-Bestandsrentner gibt es bis zu 7,5 Prozent mehr Rente als pauschaler Zuschlag und dazu noch die “ normale“ Rentenanpassung. Im Einzelfall kann es da eine richtige große Rentenerhöhung geben. Geld was viele Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, sicher gut gebrauchen können.
Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente, besser ausgedrückt vielleicht zweimal mehr Rente.
Der Bundestag verabschiedete im Jahr 2022 das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz (28.06.2022, BGBl. I, S. 975 ). Es enthielt im wesentlichen Maßnahmen in zwei Regelungsbereichen. Zum einen wurden Regelungen zur Rentenanpassung und zur Finanzierung getroffen. Zum anderen sieht das Gesetz Verbesserungen für diejenigen Erwerbsminderungsrenten vor, die in der Zeit von Januar 2001 bis 31.12. 2018 begonnen und von den Verlängerungen der Zurechnungszeit in den Jahren 2014 und 2018 nicht oder nur in begrenztem Umfang profitiert haben.
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Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente: EM-Bestandsrentner sind finanziell benachteiligt und unterliegen einem hohen Armutsrisiko
Der Paradigmenwechsel 2004 mit der Riester-Reform zu einer Lebensstandardsicherung aus drei Säulen hatte sich nicht nur auf Altersrenten sondern auch auf die Zahlbeträge der EM-Renten nachhaltig ausgewirkt. Die katastrophale Folge war, dass die Erwerbsminderungsrenten Jahr für Jahr sanken. 2013 lag der Zahlbetrag im Schnitt bei 613€.
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Die Riesterrente ist ein Mega-Totalausfall und hatte die Erwartung, dass das Weniger an Leistungen aus der gesetzlichen Rente durch den Zuwachs an privater Rente kompensiert nicht erfüllt. Weitere Neuregelungen im Blick auf die Zurechnungszeit ab 2014 hatten immer nur für Zugangsrentner positive Wirkung, nicht aber für Bestandsrentner. Im Jahr 2020 lag der Zahlbetrag bei einer EM-Rente im Schnitt bei 882€. Immer noch eine Armutsrente!
Erwerbsminderungsrentner sind signifikant Armutsrisiken ausgesetzt! Der Anteil der EM-Rentner, die neben der Rente Leistungen der Grundsicherung beziehen, ist fünfmal höher als gegenüber Rentnerinnen und Rentner die eine Altersrente haben.
Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente: Ausweitung der Dauer der Zurechnungszeit ab Rentenbeginn 2019 benachteiligte die EM-Bestandsrentner
Der Gesetzgeber erhöhte ab 2019 Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) massiv. Doch viele EM-Rentenbezieher, die schon vor dem 01.01.2019 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, wurden schwer enttäuscht, denn sie gingen leer aus. Millionen EM-Rentenbezieher waren von dieser ungerechten Benachteiligung betroffen. Klagen beim Bundessozialgericht bis hin zum Bundesverfassungsgericht hatten leider keinen Erfolg.
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Eine EM-Rente die am 01.01.2019 begann, konnte zu einer EM-Rente die bis zum 31.12.2018 begonnen hatte, rund 100€ oder im Einzelfall sogar noch höher ausfallen. Und nur deshalb, weil sich die Zurechnungszeiten ab dem 01.01.2019 um sage und schreibe 3 Jahre und 5 Kalendermonate verlängerten. Das Bundessozialgericht hatte die Differenzierung zwischen dem Rentenzugang und Rentenbestand als Stichtagsregelung für verfassungsrechtlich zulässig erachtet. Es sah in der Stichtagsregelung zum 01.01.2019 keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente: Koalitionsvertrag 2021 der Ampel-Regierung sah aber Leistungsverbesserungen für Bestands-EM-Rentner vor
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Obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten, handelte die Bundesregierung unter Kanzler Scholz. Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen den Bestandsrentnern und Zugangsrentnern bei den Zurechnungszeiten wurde durch Bundesgesetz im Jahr 2022 ( wie oben benannt) wenigstens zum Teil ausgeglichen. Mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung werden nunmehr EM-Bestandsrentnern am 01.07.2024 eine bis zu 7,5 prozentige Erhöhung der Rente als pauschale Zuschlagslösung zugebilligt.
Neben den EM-Rentnern profitieren auch Bezieher von Altersrenten, Renten wegen Todes (Witwen/Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten) von dieser Zuschlagslösung. Altersrentner die eine Altersrente im unmittelbaren Anschluss an die EM-Rente am Stichtag 30.06.2024 beziehen und deren EM-Renten nach dem 31.12.2000 und bis zum 01.01.2019 begonnen haben, werden auch von der Zuschlagslösung profitieren.
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Millionen EM-Rentner erhalten 2024 mehr Rente
Millionen EM-Bestandsrentner können sich am 01.07.2024 zweimal freuen. Zum einem über die pauschale Erhöhung ihrer bestehenden EM-Renten oder nachfolgenden Altersrenten und zum anderen über die mögliche Rentenanpassung, die es noch extra dazu geben kann. EM-Bestandsrentner müssen keinen gesonderten Antrag auf den pauschalen Zuschlag stellen. Wer von dem Zuschlag profitiert, erhält automatisch einen neuen Rentenbescheid, so sagt es die Gesetzesbegründung des am 28.06.2022 verabschiedeten Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes.
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