Rechtzeitig den Rentenantrag stellen
Mehrere hunderttausend Menschen- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden 2021 und 2022 wieder in Rente gehen. Wer seine Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung haben möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Was einfach aussieht, ist es nicht. Duzende Seiten Rentenantragsformulare müssen Sie ausfüllen. Eine Arbeit, die manchen der Versicherten- Antragsteller pur verzweifeln lässt. Mit den versierten Rentenberatern von rentenbescheid24.de stellen sich bequem und sicher Ihren Rentenantrag!
Sie sollten rechtzeitig den Rentenantrag stellen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: 3 Monate vor Rentenbeginn reichen lange nicht mehr aus, damit Sie pünktlich Ihre erste Rentenzahlung bekommen. Wir stellen in vielen Fällen bis zu einem halben Jahr vor Rentenbeginn den Antrag. Nicht weil wir es besser wissen, sondern weil die Erfahrung es zeigt, dass die Rentenversicherung mit der vielen Arbeit nicht mehr hinterher kommt. Die Grundrente bindet unter anderem viel Personal. Die Mitarbeiter sind zum Teil völlig überlastet. Ein hoher Krankenstand macht es nicht viel besser. Eine automatische Bearbeitung der gestellten Rentenanträge gibt es bei der DRV nicht.
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Rechtzeitig den Rentenantrag stellen: 6 Monate vor Rentenbeginn ist die Empfehlung von rentenbescheid24.de
Der Rentenantrag markiert den Beginn des sogenannten Rentenverfahrens. Dies ist ein Verwaltungsvorgang nach §§ 115, 116 SGB VI der letztendlich dazuführt, dass die Deutsche Rentenversicherung (deren Mitarbeiter) kraft gesetzlicher Befugnis über den Rentenantrag zu entscheiden haben. Und zwar sollte der Rentenantrag vollständig abgegeben werden und die Angaben im Rentenantrag der Wahrheit entsprechen. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de empfehlen, stellen Sie den Altersrentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn. Lieber ein bisschen zu früh, als zu spät.
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Rechtzeitig den Rentenantrag stellen!
Wer erstmals eine Altersrente beantragen kann, könnte sich gem. § 99 Sozialgesetzbuch Nummer 6 auch noch 3 Monate nach frühestmöglichen Rentenbeginn zeit lassen, den Rentenantrag zu stellen. Auch Hinterbliebenenrentnerinnen und Rentner sind in einer relativ komfortablen Situation und können die Witwen-oder Witwerrente bis 1 Jahr nach dem Tode des Versicherten rückwirkend stellen. Fristen, die man nicht unbedingt ausreizen sollte. Wer sicher gehen will, dass es klappen soll mit der Rente, nutzt den umfassenden Beratungs-und Antragsservice von rentenbescheid24.de!
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