Wann soll ich meinen Rentenantrag stellen
Ich will in Altersrente gehen! Ich will meinen Ruhestand genießen. Meine Rente brauche ich für mein Lebensunterhalt, ich bin auf die pünktliche Zahlung der Rente angewiesen. Wann soll ich denn nun den Antrag für meine Rente stellen? Muss ich mein Arbeitsvertrag kündigen oder endet mein Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenbeginn? Ich bin unsicher, wie ich mich verhalten soll!
Wann soll ich meinen Rentenantrag stellen, 3 Monate vor Beginn der Rente oder sogar noch früher? was sagen Sie dazu Rentenberater Peter Knöppel. Naja. Es kommt wie immer darauf an. Sind in die Unterlagen geklärt, stimmen die Zeiten in der Rente, wollen Sie die Hochrechnung haben oder müssen noch einige Unterlagen und Rentenzeiten geklärt werden? Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Wir empfehlen wenigstens 6 Kalendermonate vor. Nicht weil wir Ihnen die Rente nicht gönnen, sondern weil wir einfach wissen, dass die Bearbeitung eines Rentenantrages Zeit benötigt und oft 3 Monate viel zu kurz sind.
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Wann soll ich meinen Rentenantrag stellen: Immer mehr Versicherte gehen in Rente
Die Zahlen zeigen es, immer mehr Menschen beantragen eine Altersrente. Die Antragszahlen gehen steil nach oben. Die Babyboomer gehen in Rente. Auch an der Rentenversicherung geht die Altersdemografie nicht vorbei. Dort arbeiten auch immer weniger Menschen. Damit verzögern sich auch die Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen, dies ist auch unserer Sicht leider völlig normal. Was früher mit 3 Monaten noch gut zeitlich funktioniert hat, geht heute so in vielen Fällen nicht mehr. Wir empfehlen daher, dass Sie ihren Rentenantrag zeitlich früher stellen, 5-6 Monate vor Rentenbeginn halten wir für völlig in Ordnung.
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Wann soll ich meinen Rentenantrag stellen: Rentenantrag bedeutet, dass verschiedene Akteure zusammenarbeiten müssen
Der Rentenantrag ist das Eine. Das andere ist, was viele vergessen oder einfach nicht wissen, dass mit dem Rentenantrag eine “ Lawine “ an Informationen durch die Rentenversicherung eingeholt werden muss. Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls Daten liefern, die Krankenkasse ist mit im Boot, dann noch andere Sozialleistungsträger, weil Kontendaten noch zu klären sind. Auch dort herrscht oft akuter Personalmangel. Anfragen der DRV werden dann nicht zeitnah erledigt und schon entstehen Verzögerungen. Daneben müssen auch die Rentenantragssteller*innen „mitspielen und zeitnah Fragen beantworten, wenn noch offene Punkte in Sachen Rente zu klären sind.
Kündigung Arbeitsvertrag vor Rentenbeginn nicht vergessen: Von allein /automatisch endet das Arbeitsverhältnis nicht, zu mindestens dann nicht, wenn es keine entsprechenden Klauseln im Arbeits-oder Tarifvertrag gibt.
Wann soll ich meinen Rentenantrag stellen!
So einfach ist es also nicht. Zeit-und Reibungsverluste können im Zusammenspiel mit der Rentenversicherung und anderen Akteuren eintreten. Der Rentenantrag allein scheint da oft das Kleinste Problem zu sein. Daher unsere Empfehlung, stellen Sie den Rentenantrag für Ihre Altersrente schon 5-6 Monate vor Rentenbeginn. Klären Sie vor diesem Zeitraum Unklares in Sachen Rente und Zeiten ab und gehen dann entspannt und gestärkt in den Ruhestand.
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