Reha 2017- Wichtige Änderungen
Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren bedeutet, dass die Menschen in Deutschland länger arbeiten. Dabei gilt es gesund und vital zu bleiben, um den Anforderungen der längeren Erwerbstätigkeit gewachsen zu sein. Im unerwarteten Fall der Krankheit soll die Erwerbsfähigkeit wieder zurückerlangt werden. Meist durch eine medizinische Rehabilitation.
Das Was und Wie der Rehabilitation und die Änderungen der Reha 2017 in unserem Ratgeberbeitrag
Teilhabe oder Rehabilitation!
Mehrere Begriffe im Rentenrecht. Es ist aber das Gleiche gemeint. Die Teilhabe erfasst sämtliche Arten der Reha 2017 in der gesetzlichen Rente. Es geht um die medizinische- und berufliche Reha. Für die Reha gilt im allgemeinen, dass die medizinische Reha der beruflichen Reha vorgeht. Sie schließen sich nicht aus. Die Reha 2017 hat durch die neue Flexi-Rente wichtige Änderungen erfahren.
Jedes Jahr erkranken hunderttausende Menschen und können über längere Zeit nicht arbeiten.
Folge: Drohender Verlust des Arbeitsplatzes und finanzielle Sicherheit.
Um dies zu verhindern, bietet das gesetzliche Rentenrecht eine Reihe von Maßnahmen an, um wieder erwerbsfähig zu werden.
Es gilt der Grundsatz Reha vor Rente.
Erst die Reha und danach die Erwerbsminderungsrente, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Wissenswertes hierzu in unserem Renten-ABC.
Im Falle der Akutphase einer Erkrankung springen die Kranken- oder Unfallkassen ein.
Wer also einen Herzinfarkt hatte, bekommt die notwendigen Sofortmaßnahmen und eine anschließende Heilbehandlungskur über die gesetzliche Krankenkasse. Gleiches gilt auch, wenn die körperliche Gesundheit durch einen Arbeitsunfall beeinträchtigt wurde. Dann springt die gesetzliche Unfallkasse ein und sorgt vorerst für die Wiederherstellung der allgemeinen Gesundheit. Krankenkasse und Unfallkasse zahlen für den finanziellen Ausgleich der Erkrankung oder Arbeitsunfall Krankengeld oder das Verletztenkrankengeld.
Rentenversicherung ist für die Erwerbsfähigkeit zuständig
Für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist die Rentenversicherung zuständig. Sie muss mit sehr teuren medizinischen oder beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen versuchen, den betroffenene Versicherten in das Erwerbsleben zurück zubringen. Kein leichtes Unterfangen, wenn man die Vielzahl der möglichen Erkrankungen in das Auge fässt.
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Drei wesentliche Hauptgruppen allgemeiner Erkrankungen für die Reha 2017 sind:
- Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates,
- Herz-Kreis-Lauferkrankungen und onkologische Erkrankungen(Krebs),
- Psychische Erkrankungen.
Daneben ist die Deutsche Rentenversicherung auch zuständig für Behinderungen, wenn es um die Wiederherstellung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit geht.
Vorprüfung durch die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung prüft, ob durch die angedachte Reha-Maßnahme Aussicht auf Erfolg für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, kann man schnell in die Erwerbsminderungsrente rutschen.
Wird eine Reha-Maßnahme bewilligt, geht es meistens für 3 bis 4 Wochen zur medizinischen Reha. Nach einer Reha-Maßnahme kann auch noch eine Anschlussrehabilitation bewilligt werden.
Antrag für die Reha 2017 muss gestellt werden!
Die Deutsche Rentenversicherung prüft wie bei allen anderen Leistungen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Reha vorliegen.
Persönliche Voraussetzungen der Reha 2017, § 10 SGB VI
Für einen Anspruch auf Rehaleistungen muss der Betroffene nach dem Gesetz allgemeine persönliche Voraussetzungen erfüllen.
Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
- deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
- bei denen voraussichtlich: bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
- bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
- bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, § 11 SGB VI
Nicht nur die persönlichen,sondern auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind wichtig für einen erfolgreichen Antrag auf die Reha 2017.
Diese liegen vor, wenn der Antragsteller
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat oder
- eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht oder
- Bezieher einer großen Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist.
Je nach Art der beantragten Leistung gibt es gesonderte Voraussetzungen:
Medizinische Rehabilitation
Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (zuzüglich Anschlussrehabilitation, der onkologischen und oder Sucht-Rehabilitation) erfüllt man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aber auch, wenn man
- in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hat oder
- innerhalb von zwei Jahren nach seiner Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos war oder
- vermindert erwerbsfähig ist oder es droht dieser Zustand einzutreten und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist,
- Onkologische Reha: dort reicht die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder der Bezug einer Altersrente, dass gilt dann auch für die Angehörigen-Reha.
Für Kinder gilt in der Reha 2017:
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation erfüllt man auch, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erreicht sind. Beziehen Kinder eine Waisenrente, erfüllen sie bereits die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
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Erfahren Sie , welche Leistungen Ihnen bei der Rehabilitation zustehen
und wie Sie diese geltend machen.
Berufliche Rehabilita
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Beantragt man eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben = berufliche Reha, dann erfüllt man nach § 11 SGB VI die Voraussetzungen wenn:
- ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
- wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.
Leistungen zur medizinischen Reha 2017 werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind
Leistungen der Rentenversicherung bei der Reha- 2017
Geht man in die Reha 2017 entstehen Lohneinbußen durch Arbeitsausfall oder anderweitige finanzielle Einbußen.
Hierfür zahlt die Deutsche Rentenversicherung folgende Leistungen:
- Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen,
- bei stationären Leistungen wird der Versicherte an den Kosten beteiligt und zwar mit höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr, bei Reha-Leistungen durch die Krankenkasse zuvor, werden die Tage zusammengerechnet,
- Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig,
- Gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten der Zuzahlungen gibt es auch,
- Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen als Arbeitnehmer,
- Übergangsgeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung, wenn Reha-Maßnahme länger dauert (so ähnlich wie Krankengeld von der Krankenkasse).
Änderungen 2017 bei der Reha durch die Flexi-Rente
Rehaleistungen werden Pflichtleistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Bis 31.12.2016 waren Reha-Leistungen Ermessensleistungen. Die Deutsche Rentenversicherung konnte im Rahmen des sogenannten pflichtgemäßen Ermessens entscheiden, ob sie eine Reha bewilligt oder nicht.
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Ab 2017 ist dies geändert. Die Rentenversicherung muss bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Reha-Antrag positiv bewilligen. Egal ob das Reha-Budget überschritten ist oder nicht. Im Einzelfall bestimmt der Rententräger die Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Reha-Maßnahme. Dies wird nach unserer Einschätzung zu einen Dauerstreit bei den Sozialgerichten führen.
- Neustrukturierung der Leistungen Ansprüche auf Prävention, Kinderrehabilitation und die Nachsorge,
- diese werden in eigenständigen Vorschriften geregelt,
- Frühzeitige Erkennung von Krankheiten und Risiken zur Erwerbsminderungsrente Versicherte die durch Beruf oder körperliche Konstitution ein besonderes Risiko zum Krankwerden haben und damit in die Erwerbsminderung rutschen können, sollen durch frühzeitige Inanspruchnahme von Rehaleistungen die Risiken vermeiden,
- Rehabedarf soll frühzeitig durch den Vertrauensarzt der Rentenversicherung erkannt und eine Reha-Maßnahme angeboten werden.
Neue Einzelmaßnahmen Reha-2017
- Nutzung von Sreeningverfahren,
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement , Beratung der Deutschen Rentenversicherung für kleine und mittlere Unternehmen in Fragen Prävention und Rehabilitation,
- Schaffung von Modellprojekten, dass Arbeitnehmer ab dem 45.Lebensjahr eine umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchung angeboten bekommen,
- die Ausgabenbegrenzung für Leistungen zur Prävention (Vorbeugemaßnahmen) und der Kinderreha entfallen,
- teilweise Erwerbsgeminderte haben die Möglichkeit mit Hilfe der Teilhabeleistungen einen ihrem Krankheitsbild entsprechenden (leidensgerechten) anderen Arbeitsplatz zu erlangen,
- Nachsorgeuntersuchungen, wie onkologische Nachsorge sind über den Rententräger möglich.
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