Rente und Steuern zahlen
2017 ändert sich wieder einiges in Sachen Steuern. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, stellt sich die Frage, ob er 2017 eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Und ob er überhaupt Steuern auf seine Altersrente zahlen muss.
Rente und Steuern zahlen schließen sich nicht aus. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf die Rente zahlen.
Abgabe einer Einkommenssteuererklärung 2017
Für Ruheständler besteht grundsätzlich die Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Alle anderen Steuerpflichtigen trifft diese Pflicht auch. Unterschieden wird dabei, ob der Rentner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und ob noch weitere andere Vermögenseinkünfte vorliegen. Aber erst, wenn sie die persönlichen Jahressteuerfreigrenzen überschreiten, müssen Steuererklärungen abgegeben werden.
Steuerfreibetrag aller Einkünfte 2017
Mit dem steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente liegt der Steuerfreibetrag für einen Alleinstehenden bei 8.820 Euro. Bei Rentnern, die sich gemeinsam veranlagen wollen, ist der Freibetrag bei 17.640 €. Wer diese Freibeträge mit seinen Alterseinkünften ohne weitere Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nicht erreicht, muss keine Steuererklärung abgeben.
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Rente und Steuern zahlen 2017 – keine Einkünfte neben der Rente
Rentner, die neben der gesetzlichen Rente, keine weiteren Einkünfte aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis erhalten, müssen bei der Steuererklärung 2017 aber andere Vermögeneinkünfte soweit sie anfallen, angeben.
Dies sind Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kapitaleinkünfte, die nicht der Abgeltungssteuer unterworfen sind, fallen auch unter den zu anzugebenden Einkünften. All diese Einkommen spielen somit eine erhebliche Rolle der Besteuerung. Rente und Steuern zahlen.
Rente und Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
Rentner, die neben ihrer Altersrente noch weitere Vergütungen aus einem „alten“ Arbeitsverhältnis erhalten, sind gemäß § 46 Einkommensteuergesetz zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Diejenigen Rentner, die eine Rente mit Versorgungsbezügen aus dem ehemaligen Dienstverhältnis erhalten, müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Genauso trifft die Pflicht gemeinsame veranlagte Ehepartner, wenn neben dem Rentner der andere Ehepartner noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.
Rentner, die neben der Rente noch arbeiten gehen und Arbeitslohn erhalten, fallen auch unter die Regelung des § 46 Einkommensteuergesetz. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Auch Rentner, die geringfügigen Arbeitslohn beziehen, fallen unter die Abgabepflicht.
Übersteigen die Nebeneinkünfte nicht den Betrag von 410 Euro, so bleiben diese unabhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuerfrei, § 46 Absatz 2 EStG. Liegen die Einkünfte darüber bis 820 € wird eine Härtefallbetrachtung durchgeführt, § 46 Absatz 5 EStG. Das Nähere hierzu, ist in einer Rechtsverordnung geregelt.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
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Renten und Pensionen werden steuerlich begünstigt!
Gesetzliche Renten werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Pensionen der Beamten sind mit dem Versorgungsfreibetrag, der bis 2040 jährlich auf Null Euro sinkt, begünstigt. Ein Beschäftigter dagegen muss nach Erreichen des Rentenalters, sein Arbeitslohn weiterhin voll versteuern. Dies wurde als ungerecht empfunden. Deshalb ist als Ausgleich der Altersentlastungsbetrag eingeführt worden.
Einkommen im Alter und Altersentlastungsbetrag
Für alle Alterseinkünfte, die keine Renten und Pensionen sind, gibt es eine Sonderform der steuerlichen Begünstigung: Den Altersentlastungsbetrag.
Wer profitiert 2017 davon?
Ältere Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 2017, das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten unter weiteren Voraussetzungen den Altersentlastungsbetrag 2017 steuerlich gutgeschrieben.
Weiterhin müssen:
- Arbeitseinkommen aus einem bestehenden Arbeits-oder Dienstverhältnis oder,
- andere positive Einkünfte vorliegen und
- kein Bezug von Leibrenten und Pensionen vorhanden sein.
Der Altersentlastungsbetrag wird von der Summe aller Einkünfte abgezogen. Erst nach dem Abzug ergibt sich die Summe des zu versteuernden Einkommens.
Für das Jahr 2017 steht dem Steuerpflichtigen ein maximaler Höchstbetrag von 988 € zu. 2005 betrug der Altersentlastungsbetrag noch 1.900 €.
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Rente und Steuern zahlen 2017
Bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Renten. Ab dann werden 100 Prozent der ausgezahlten Renten steuerpflichtig sein. 2017 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Renten 74 Prozent. Rente und Steuern zahlen wird bei Ruheständlern für viel Aufregung sorgen. Die Finanzämter haben angekündigt durchzugreifen und Rentner zur Abgabe von Steuererklärungen zu zwingen. Das Finanzamt kann bis zu 5 Jahre rückwirkend die Steuern nachberechnen. Wir haben in unserem Beitrag vom 17.05.2016 von einem Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet.
Mit jeder Rentenerhöhung steigt der Anteil der Rentner, die auf einmal steuerpflichtig werden. Einige Finanzämter haben die Prüfung der in Frage kommenden Rentenbezüge angekündigt. Daher empfiehlt sich für viele Rentnerinnen und Rentner eine Prüfung ihrer steuerlichen Vorgänge. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern die Steuerpflicht.
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