Rente wegen Krankheit
Welche Renten gibt es wegen Krankheit. In diesem Kurzbeitrag gehen wir mal in einer Art Übersicht vor, welche Arten von Renten es wegen Krankheit oder Tod geben kann. Welche Rente wegen Krankheit gibt es eigentlich? Gibt es nur die Erwerbsminderungsrente oder Invalidenrente oder noch mehr? In diesem Beitrag geben wir einen Überblick zur Orientierung.
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Rente wegen Krankheit können gesetzliche Renten oder private Rente sein. Es kann eine Pflegerente, eine Rente für Bergleute, eine private oder gesetzliche Unfallrente, private Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsabsicherungen sein.
Rente wegen Krankheit: gesetzliche Renten nach dem SGB VI
Die gesetzliche Rente kennt Renten die wegen Krankheit oder auf Grund Krankheit gewährt werden können. Diese gesetzliche Renten können sein:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Schwerbehinderung tritt meist auf Grund Erkrankung oder Unfall ein,
- Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach geltendem Recht bis zum 31.12.2000,
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- Renten wegen Erwerbsminderung oder teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit
- Rente für Bergleute auf Grund Berufsunfähigkeit
- Witwen-oder Witwerrenten, wenn der Witwer oder die Witwe beim Tode des Ehegatten erwerbsgemindert sind, § 46 Absatz 2 Ziffer 3 SGB VI,
- gleiches kann gelten für Witwen-oder Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten
- große Witwen-oder Witwerrente nach § 242a Absatz 2 SGB VI, wenn die Witwe oder Witwer vor dem 2.01.1961 geboren und berufsunfähig sind oder am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren und dies ununterbrochen sind.
Rente wegen Krankheit: gesetzliche Renten nach dem SGB VII
Weitere Renten wegen Erkrankung können gesetzliche Unfallrenten, wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sein oder deren Unfallhinterbliebenenrenten aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 7. Opferrenten, Renten aus dem Versorgungsrecht für Soldaten und dem neuen SGB 14 nicht zu vergessen.
Rente wegen Krankheit: private Renten wegen Krankheit
Die private Versicherungswirtschaft kennt eine breite Palette an Versicherungsrenten bei Krankheit. Der Klassiker sind die privaten Unfallrenten, privaten Berufsunfähigkeits-oder Erwerbsminderungsrenten.
Die schwere Krankheiten Versicherung Dread-Disease ist keine Rentenleistung, sondern zahlt bei Vorliegen der Voraussetzung in der Regel eine Einmalzahlung. Daneben gibt es auch noch die private Pflegerente, die monatlichen Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit zahlt.
Rente wegen Krankheit
Es gibt sicher noch mehr Rentenleistungen wegen Krankheit. Die gesetzlichen Absicherungen aus dem SGB VI und SGB VII sind nicht zu verachten. Private Berufsunfähigkeitsrenten und Pflegerenten spielen in der Praxis der Rentenberater von rentenbescheid24.de eine immer größere Rolle.
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