PTBS kann eine Wie-Berufskrankheit sein
Die Posttraumatische Belastungsstörung kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Auch wenn diese Art der psychischen Störung nicht im Berufskrankheiten-Katalog der BKV erfasst ist. Die PTBS kann als eine sogenannte Wie-Berufskrankheit im Einzelfall durch Berufsgenossenschaften anzuerkennen sein.
PTBS kann eine Wie-Berufskrankheit sein, so das Bundesozialgericht in einer Entscheidung vom 22. Juni 2023!
PTBS kann eine Wie-Berufskrankheit sein: Was ist eine posttraumatische Belastungsstörung?
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) tritt als eine verzögerte psychische Reaktion auf ein extrem belastendes Ereignis ein, wie zum Beispiel auf eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes.
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Die Traumata (das Erlebte) können von längerer oder kürzerer Dauer sein, wie z.B. schwere Unfälle, Gewaltverbrechen, Naturkatastrophen oder Kriegshandlungen. Die Betroffenen erleben dabei Gefühle wie Angst und Schutzlosigkeit und in Ermangelung ihrer subjektiven Bewältigungsmöglichkeiten Hilflosigkeit und Kontrollverlust empfinden.
PTBS kann eine Wie-Berufskrankheit sein: Entscheidung des Bundesozialgerichtes
Wird eine Posttraumatische Belastungsstörung durch eine berufliche Tätigkeit verursacht, kann die PTBS eine sogenannte Wie-Berufskrankheit sein, so hat es das Bundesozialgericht in einem Grundsatzurteil am 22.06.2023 unter dem Akten B 2 U 11/20 R entschieden.
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Das Bundesozialgericht hatte die Frage zu entscheidenh, ob die beim Kläger festgestellte PTBS im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Rettungssanitäter steht. Und ob die beklagte Berufsgenossenschaft diese PTBS als Berufskrankheit anzuerkennen hat. Das BSG hat grundsätzlich bejaht, dass die PTBS als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Zwar ist die PTBS nicht im BKV-Katalog erfasst, aber als Wie-Berufskrankheit anerkennungsfähig. Im entschiedenen Einzelfall musste aber das BSG die Sache an das Landesozialgericht zurückverwiesen. Das LSG muss nach Ansicht der Kasseler Richter noch prüfen, ob die PTBS, die beim Kläger medizinisch nachgewiesen vorliegt, tatsächlich durch seine Tätigkeit als Rettungssanitäter ausgelöst wurde!
PTBS kann eine Wie-Berufskrankheit sein!
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