Die private Krankenversicherung erhöht jedes Jahr die Prämien! Ein Schock für viele Versicherte! Oft wissen nicht mehr ein, wie sie die Prämien zahlen sollen. Die Rente reicht nicht mehr aus, um das normale Leben zu gewährleisten. Wer unter 55 Jahre alt ist, hat es im Gegensatz zu älteren Menschen einfacher aus der PKV herauszukommen und in die GKV zu wechseln. Nutzen Sie unsere Erfahrungen aus hunderten Beratungen und Vertretungen von Betroffenen im Wunsch zum Wechsel von der PKV in die GKV. Lesen Sie in unserem Renten-ABC, welche Möglichkeiten es gibt, einen Wechsel aus der PKV in die GKV durchzuführen.
Bis 55 Jahre alt und aus der PKV in die GKV wechseln ist gesetzlich einfacher, als wenn Sie über 55 Jahre alt sind! § 6 Absatz 3a SGb V setzt hohe Hürden für ein Wechsel mit über 55 Jahre. Wer also noch Angestellter oder selbstständig beruflich tätig ist und noch keine 55 Jahre alt ist, sollte alle möglichen Varianten des Wechsels nutzen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben einen Überblick, was im Bereich unter 55 Jahre rechtlich möglich ist. Wir gehen in diesem Renten-ABC nicht auf die Details konkret ein. Hierfür lesen Sie unsere Beiträge in dieser Rubrik auf rentenbescheid24.de.
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Bis 55 Jahre alt und aus der PKV in die GKV wechseln: Welche Wechsel-Varianten gibt es für Betroffene die unter 55 Jahre alt sind?
Das Gesetz setzt auch für Menschen, die unter 55 Jahre alt sind, Grenzen einen Wechsel aus der PKV in die GKV zu vollziehen. Generell ist der Wechsel wie folgt möglich:
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen KV,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Verringerung der Arbeitszeit durch Teilzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Brückenteilzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arneiter wegen Entgeltanteile für die betriebliche Altersvorsorge,
- Wechsel aus der pKV in die GKV wegen erfolgreichen Widerruf des Krankenversicherungsvertrages,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Sabbatjahr- Auszeit von der Arbeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Elternzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Verringerung der Arbeitszeit wegen Pflege eine nahen Angehörigen (Pflegeauszeit),
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit im EU-Ausland,
- Wechsel aus der PKV wegen Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld,
- Wechsel aus der PKV wegen Feststellung der Schwerbehinderung im Rahmen einer möglichen freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV,
- Bezug von Witwen-oder Witwerrente nach Maßgabe des § 5 SGB V,
- Wechsel aus der PKV in die GKV durch Aufnahme in die Familienversicherung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners,
- Wechsel als PKV-versicherter Student in die GKV wegen Aufnahme einer krankenpflichtversicherten Tätigkeit und
- Wechsel aus der PKV durch Aufgabe der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit oder Veränderung des Gesellschafter-Geschäftsführerstatus in einer GmbH!
Es gibt sicher noch mehr Varianten des Wechsels für privat Krankenversicherte , die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Bei den genannten Varianten gibt es keine Tricks und kein Schwarz oder Weiß. Sondern immer im Blick, Ihr persönliche Lebensumstände, Ihre brufliche Tätigkeit und Ihre privaten, beruflichen und familiären Besonderheiten!
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Bis 55 Jahre alt und aus der PKV in die GKV wechseln: Ihre Informationen und Daten sind extrem wichtig
Die persönlichen Daten und Informationen sind für eine fundierte Beratung oder Vertretung im Wechsel wichtig. So ist das Lebensalter nur ein wichtiges Bindeglied in der Informationskette. So kann es zum Beispiel sich für Sie aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht rechnen, aus der PKV in die GKV zu wechseln (sogar wenn dies real möglich wäre). Nämlich dann, wenn Sie über Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Und damit als späteres freiwilliges Mitglied in der GKV die Höchstbeiträge zahlen. Welche finanziell nicht ohne sind! Oder es kann wichtig sein, dass Sie uns sagen, ob Sie sich gegenüber der letzten gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Dies und vieles mehr! Ihre Daten geben uns ein Bild von dem, was für Sie durch das Gesetz (SGB V) möglich ist, um aus der PKV in die gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln.
Bis 55 Jahre alt und aus der PKV in die GKV wechseln: Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten und helfen
Einfach so zusagen, dass der Wechsel aus der PKV in die GKV klappen wird, ist nicht in jedem Fall möglich. Eine solche Aussage kann bei Ihnen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Ihre Fragen zum Thema Wechsel aus der PKV in die GKV müssen sicher beantwortet werden. Die Rechtslage ändert sich sich ständig. Aber am wichtigsten ist immer der Blick in das Gesetz, welches uns die notwendigen Antworten auf Ihre Fragen gibt! Nutzen Sie daher unsere jahrelange Berufserfahrung im Bereich Wechsel / Übertritt aus der PKV in die GKV. Eines sollte allen Betroffenen aber klar sein, einfach wird es in den meisten Fällen nicht werden!
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