Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages
Sie sind als Angestellter, Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger beruflich tätig. Sie haben kürzlich einen Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung als Vollversicherung mit Pflegeversicherung abgeschlossen. Ihr Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler hat Ihnen bei Vertragsabschluss nicht erklärt, welche Konsequenzen dieser Vertrag für Sie hat, vor allem wenn Sie über 55 Jahre alt sind! Und vor allem, wie sich die Prämien für die Versicherung im Alter entwickeln. Sie haben von Altersarmut gelesen! Das wollen Sie nicht! Deshalb wollen Sie den Vertrag rückgängig machen, so schnell wie möglich. Hilfe kommt durch das Widerrufsrecht! Denn bis zur Ausübung des Widerrufsrechtes ist der Vertrag de facto in der Wirkung schwebend unwirksam. Mit dem Widerruf können Sie aus dem für Sie ungünstigen PKV-Vertrag aussteigen und Schlimmeres verhindern!
Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages! Aus der PKV wechseln, indem Sie den abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag widerrufen. Ein Widerruf ist nur bei privat abgeschlossenen Verträgen im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften möglich.
Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages: Widerrufsrecht des Versicherungsvertrages
Im Versicherungsrecht gilt für Versicherungsverträge ein einheitliches Widerrufsrecht mit unterschiedlichen Fristen. Grundsätzlich sind Sie, wenn Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, an diesem für eine bestimmte Zeit nicht gebunden. Das Gesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, den Versicherungsvertrag nochmals zu überdenken und diesen dann zu widerrufen.
Widerrufsfrist 14 Tage
Die Frist zum Widerruf des Vertrages zur privaten Krankenversicherung beträgt 14 Tage.
Fristbeginn des Widerrufs – ganz wichtig
Die Frist zum Widerruf beginnt nicht mit Vertragsschluss, sondern erst dann, wenn Sie:
- den Versicherungsschein,
- die vollständigen Vertragsunterlagen und eine
- deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Solange diese Unterlagen nicht bei Ihnen vorliegen, läuft die Widerrufsfrist des Vertrages nicht.
Zugang der Unterlagen muss der Versicherer beweisen!
Dass der Versicherungsnehmer die Unterlagen, wie die Police, den Versicherungsschein und die vollständigen Vertragsunterlagen mit Widerrufsbelehrung erhalten hat, muss der Versicherer beweisen. Er muss den Zugang beim Vertragspartner nachweisen. Der Zugang via Mail ohne elektronische Signatur ist nicht nachweisbar.
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Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages: Widerruf – wie geht es?
Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag vom ____ mit der Vertragsnummer ____! Bitte bestätigen Sie mir den Empfang des Widerrufs. Datum – Unterschrift!
So ähnlich kann ein Widerruf aussehen. Es ist keine Begründung notwendig.
Dafür, dass Sie den Widerruf rechtszeitig durchführen, kommt es nur darauf an, dass Sie diesen rechtszeitig lossenden. Es kommt nicht darauf an, wann der Widerruf beim Versicherer eingeht. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie den Widerruf rechtzeitig losgeschickt haben.
Textform des Widerrufs
Für den Widerruf gilt die Textform. Sie können den Widerruf entweder per Brief, Fax oder Mail an den Versicherer absenden. Ihr Recht zum Widerruf wird nicht dadurch verkürzt, dass Sie beim Versicherer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnen soll.
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Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages: Fax oder Einschreiben sollten es sein!!!
Wir empfehlen Ihnen aus Gründen des Nachweises, den abgeschlossenen PKV-Vertrag entweder via Fax oder per eingeschriebenem Brief zu widerrufen. Sie sollten für andere Wege der Widerrufsversendung unbedingt einen Zeugen haben und mindestens das Datum des Widerrufs im Text angegeben. Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie den PKV-Vertrag nur innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen. Dann sind Sie aber bis zum Ende der Kündigungsfrist an den Vertrag gebunden! Daher sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger genau überlegen, ob sie generell einen privaten KV-Vertrag abschließen. Durch den rechtzeitigen Widerruf kommen Sie aus der PKV raus und können wieder in die GKV wechseln.
Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann!
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