Wechsel PKV in GKV unter 55 mit Betrieblicher Altersvorsorge
Sie sind als Angestellter, Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger beruflich tätig und unter 55 Jahre alt. Sie sind privat krankenversichert. Die Prämien zur PKV steigen und steigen. Sie haben von Altersarmut gelesen! Das wollen Sie nicht! Deshalb suchen Sie einen Weg aus der privaten Krankenversicherung. Der ist in einigen Fällen per Gesetz vorgegeben, oder man nutzt die betriebliche Altersvorsorge und nutzt geschickt die Grenze des Jahresarbeitsentgelts aus. Wir sagen, wie es geht. Wie Sie aus dem PKV-Vertrag mit rechtzeitigem Widerruf herauskommen können, hier zum Nachlesen!
Wechsel PKV in GKV unter 55 mit Betrieblicher Altersvorsorge! Was viele Angestellte mit einem Jahresarbeitsentgelt knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht wissen! Für das Jahr 2020 sind es 3.312 Euro, die Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen dürfen und trotzdem aus der PKV in die GKV kommen! Aber nur dann, wenn Sie diesen Geldbetrag als maximalen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Deshalb sagen die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de: „Eine Option, die Sie nutzen sollten!“
Wechsel PKV in GKV unter 55 mit Betrieblicher Altersvorsorge: Die Karte mit der BAV
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2020 bei exakt = 62.550€. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt bei 56.250€ jährlich. Letztere Grenze ist für die PKV-Versicherten bedeutsam, deren Versicherungsvertrag in der privaten KV vor 2003 begonnen hat.
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Wer also bis zu diesen Grenzen Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung erhält, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dann als freiwilliger Selbstzahler – in der Regel. Wer aber darüber hinaus Verdienst hat, ist versicherungsfrei und oft in der privaten Krankenversicherung.
Wenn unser Angestellter also statt den 62.550€ im Jahr 2020 = 65.000€ Verdienst hat, muss er nicht zwingend eine Brückenteilzeit oder anderweitige Verringerung seiner Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren, um aus der PKV herauszukommen. Nein! Es reicht aus, dass er die gesetzlichen Grenzen, die für die betriebliche Altersversorgung gelten, geschickt ausnutzt.
Diese sind:
- der steuerfreie Höchstbetrag in der BAV von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze GRV West = 6.624€ im Jahr und
- der Höchstbetrag der SV-freien Verdienste von 3.312€ = 4% der Beitragsbemessungsgrenze GRV.
Und genau um letzteren Freibetrag geht.
Sie ziehen also geschickt die Karte mit der BAV. Weil Sie wissen, dass genau 3.312 € Beitrag, die Sie im Jahr in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. So sagt es uns die Sozialversicherungsentgeltverordnung!
Wechsel PKV in GKV unter 55 mit Betrieblicher Altersvorsorge: Jahresarbeitsentgeltgrenze mit 3.312 € im Jahr 2020 überschritten werden
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Wer als Arbeitnehmer im Jahr 2020 nicht mehr als 65.862 € verdient, kann also genau so viel in die BAV des Arbeitgebers (Direktversicherung) einzahlen, dass er nie mehr als 62.550€ verdient. Denn dann wird genau dieser Geldbetrag, der SV-Frei ist, nicht als Verdienst mitgerechnet. Ihr Arbeitgeber muss Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig melden.
Entscheidend ist: Dieses Wechselmodell wirkt ab dem ersten Monat, in welchem Sie einen Teil Ihres Monatsgehaltes einzahlen. Sie müssen nur mindestens 12 Monate so weiterverfahren, dann bleibt es bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Sie sind „automatisch“ Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung!
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung macht es möglich!
Der Wechsel aus der PKV in die GKV unter dem 55. Lebensjahr geht deshalb in diesen Fällen so einfach, weil Sie einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung haben. Sie entscheiden letztendlich, wieviel Geld Sie in die BAV einzahlen. Es lohnt sich nicht nur in steuerlicher Sicht, sondern auch für Sie, weil Sie aus der privaten KV herauskommen. Und im Alter nicht fürchten müssen, die monatlichen Prämien nicht mehr zahlen zu können. Ihre privaten Motive, warum Sie die Entgeltumwandlung machen, gehen niemanden etwas an.
Wechsel PKV in GKV unter 55 mit Betrieblicher Altersvorsorge
Sie wollen wissen, ob und wie Sie in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Dann schicken Sie uns einfach eine Mail oder buchen unser Beratungsangebot Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre. Nutzen Sie unser Wissen rund um das Thema Raus aus der PKV, Rein in die GKV!
Ja, ich möchte mich beraten lassen, ob und wie ich aus der PKV in die GKV wechseln kann!
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