Als Student aus der PKV in die GKV wechseln
Studenten sind oft in der privaten Krankenversicherung versichert. Entweder waren sie zuvor über ihre Eltern in der privaten KV familienversichert. Oder sie haben auf die Verlockungen der Versicherungsvertreter oder Makler gehört und sich über einen sehr preiswerten PKV-Studentenvertrag privat krankenversichert. Zuvor mussten sie aber auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV verzichten! Jetzt stellt sich die Frage, wie ein Student aus der privaten KV in die gesetzliche KV wechseln kann, auch noch während des Studiums. Wie Sie aus der PKV mit dem Bundesfreiwilligendienst herauskommen: Hier zum Nachlesen!
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln! Es wird oft behauptet, dass ein Wechsel aus der privaten KV in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich sei. Dass ein Wechsel trotz oder während des Studiums möglich ist, zeigt Ihnen dieser Beitrag!
Wechsel PKV in die GKV - unter 55
Erfahren Sie, ob und wie der Wechsel bzw. Übergang in die GKV möglich ist
und welche gesetzlichen Möglichkeiten Sie nutzen sollten!
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln: Als Student besteht nach dem § 5 SGB V eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht in der GKV
Nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch Nummer 5 besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
So ist die gesetzliche Lage für Studenten nach dem geltenden Recht im Jahr 2020! Diese Versicherungspflicht besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer das 30. Lebensjahr überschritten hat, kann je nach Falllage und den Umständen – wie zum Beispiel durch die Art der Ausbildung oder wegen familiären Gründen – auch noch weiterhin versicherungspflichtig in der Studentenpflichtversicherung der GKV bleiben.
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln: Bis zum 25. Lebensjahr kostenfreie Familienversicherung der Eltern nutzen
Nach § 10 Absatz 2 Ziffer 3 SGB V können Kinder von gesetzlich krankenversicherten Eltern in deren kostenfreien Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verbleiben, wenn sie als Berufsausbildung ein Studium abschließen!
Bleiben Sie als Student in der GKV!!!
Wer als Student in der privaten KV einmal versichert ist, kommt meistens so nicht mehr aus der PKV heraus. Und muss später im Alter horrende Beiträge zur PKV zahlen. Viele tausende Menschen können schon heute die monatlichen Prämien in der PKV nicht mehr zahlen. Deshalb sollte sich jeder Student darüber im Klaren sein, dass er auch die kostenfreie Familienversicherung seiner Eltern nutzen kann. Oder aber bei Beginn seines Semesters oder Einschreibung versicherungspflichtig wird.
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Und dann nicht den Fehler begeht, dass er nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 SGB V sich von seiner Versicherungspflicht befreien lässt. Weil er auf die Verlockungen der Makler und Versicherungsvertreter, die vor der Hochschule stehen, hereinfällt.
Wer in der studentischen GKV versicherungspflichtig als Student ist, muss aktuell 82,74 € als Pflichtbeitrag zur GKV selbst zahlen, wenn er sein BAFÖG bekommt. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung!
Der Beitragssatz der Studenten in der GKV beträgt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von aktuell 14,6 Prozent!
Wer als Student familienversichert ist und regelmäßig monatlich mehr als 455€ Einkommen hat, muss sich in der studentischen Versicherung pflichtversichern.
Pflichtversicherung und Verdienst neben dem Studium
Studierende können weiter kostengünstig als Student versichert bleiben, wenn sie folgendes beachten:
- während des Semesters wöchentlich höchstens 20 Stunden arbeiten oder
- mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausüben oder
- mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die zusätzlichen Stunden abends, nachts oder am Wochenende leisten. Diese Beschäftigungen müssen allerdings auf längstens 26 Wochen im Jahr befristet sein.
Wenn aber unser Student neben dem Studium eine unbefristete Beschäftigung von mehr als 20 Stunden in der Woche aufnimmt, besteht kein Anspruch mehr auf die studentische Pflichtversicherung. In diesen Fällen ist der Student automatisch gesetzlich GKV versichert, über die Aufnahme der Beschäftigung. Daneben aber auch noch in der gesetzlichen Rente und Arbeitslosenversicherung!
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln: Rückwirkender Wechsel in die GKV seit 2020 für Studenten, die nicht gesetzlich krankenversichert sind
Seit dem 01.01.2020 gibt es eine neue Rechtslage für Studenten, die mehr als 14-Fachsemester studiert haben. Diese Grenze wurde für Studierende abgeschafft. Es besteht seit dem 01.01.2020 eine einheitliche Grenze des Endes einer Versicherungspflicht in der GKV für Studierende. Und zwar die Vollendung des 30. Lebensjahres.
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Damit tritt für privat krankenversicherte Studenten, die mehr als 14 Fachsemester studiert haben, und die in der PKV versichert sind, automatisch die Versicherungspflicht in die GKV ein, wenn sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen!
Kündigung PKV in diesen Fällen nicht vergessen!
Wer als Student wegen der Rechtsänderung zum 01.01.2020 wieder Mitglied in der GKV ist, kann seine PKV nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Frist rückwirkend 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht. Wenn diese Frist abgelaufen ist, wirkt die Kündigung erst ab Zugang der Kündigung bei der PKV für die Zukunft. Bei rückwirkender Kündigung muss die PKV die zu viel gezahlten Prämien zurückerstatten.
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln: Wechsel aus der PKV wegen Aufnahme einer versicherten Beschäftigung
Wer als Student in der privaten Krankenversicherung versichert ist und sich auch noch von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kommt erst nach Ende des Ablaufs der studentischen Versicherungspflicht durch die Aufnahme einer versicherten Beschäftigung wieder in die GKV zurück. Es sei denn, dass er wegen seines Verdiensts versicherungsfrei in der GKV wäre.
Aber aufgepasst! Studenten, die während des Studiums eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und deshalb ihren Status als versicherungspflichtiger Student in der GKV verloren hätten, werden über § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V in der GKV wieder versicherungspflichtig. Und zwar durch die Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung, weil diese die studentische Pflichtversicherung verdrängt.
Dies gilt unserer Auffassung nach auch für den Fall, dass sich der Student von der Versicherungspflicht für die studentische Versicherung nach § 8 SGB V hat befreien lassen. Diese Befreiung wirkt nach dem Wortlaut des § 8 Absatz 1 Ziffer 5 SGB V nämlich nur auf die Versicherungspflicht als Student nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 9 SGB V. Damit wirkt die Befreiung nicht auf alle möglichen Versicherungspflichttatbestände im SGB V.
Als Student aus der PKV in die GKV wechseln: Vorsicht Falle Befreiung von der Versicherungspflicht
Alle Studenten sein gewarnt! Beantragen Sie nicht die Befreiung von der Versicherungspflicht, nur weil Sie in die vermeintlich günstige PKV wechseln wollen. Dies kann sich für Sie als Bumerang auswirken! Dann wird ein Wechsel aus der PKV in die GKV für Sie deutlich schwieriger.
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Als Student aus der PKV in die GKV wechseln
Als Student können Sie nur in der PKV versichert sein, wenn Sie bei Aufnahme des Studiums oder Einschreibung sich von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V haben befreien lassen. Grundsätzlich entsteht eine Versicherungspflicht in der GKV, wenn ich mich an einer Hochschule einschreibe. Wenn ich als Student eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer mit mehr als 20 Wochenstunden aufnehme und diese Tätigkeit nicht zeitlich befristet ist, werde ich wieder Mitglied in der GKV. Dann muss ich nur aufpassen, dass ich die Fristen zur rückwirkenden Kündigung der PKV nicht verpasse!
Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich aus der privaten Krankenversicherung in die GKV wechseln kann, wenn ich studiere!
Raus der PKV rein die GKV mit über 55
Erfahren Sie genau, ob der Wechsel bzw.
Übergang in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
oder die GKV bei Ihnen möglich ist und welche Wege es für Sie gibt.
Weitere Beiträge zum Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre alt!
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen KV,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Verringerung der Arbeitszeit durch Teilzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Brückenteilzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Entgeltanteile für die betriebliche Altersvorsorge,
- Wechsel aus der PKV in die GKV wegen erfolgreichen Widerrufs des Krankenversicherungsvertrages,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Sabbatjahr- Auszeit von der Arbeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Elternzeit,
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Verringerung der Arbeitszeit wegen Pflege eines nahen Angehörigen (Pflegeauszeit),
- Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit im EU-Ausland,
- Wechsel aus der PKV wegen Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld,
- Wechsel aus der PKV wegen Feststellung der Schwerbehinderung im Rahmen einer möglichen freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV,
- Bezug von Witwen- oder Witwerrente nach Maßgabe des § 5 SGB V,
- Wechsel aus der PKV in die GKV durch Aufnahme in die Familienversicherung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners,
- Wechsel als PKV-versicherter Studend in die GKV wegen Aufnahme einer krankenpflichtversicherten Tätigkeit und
- Wechsel aus der PKV durch Aufgabe der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit oder Veränderung des Gesellschafter-Geschäftsführerstatus in einer GmbH!