Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit
Sie sind abhängig als Angestellte oder Angestellter beschäftigt. Den Versicherungsvertrag, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Jahren abgeschlossen haben, können Sie so einfach nicht mehr widerrufen. Arbeiten Sie als Angestellter in einem Unternehmen, haben Sie verschiedene Varianten zurück in die GKV zu wechseln. Unter anderem besteht die Möglichkeit in die GKV mit der Brückenteilzeit zu wechseln. Für Versicherte, die über 55 Jahre alt sind, gilt die Regelung des § 6 Absatz 3a Satz 1,2 und 3 SGB V. Diese Vorschrift macht einen Wechsel nach dem 55. Lebensjahr erheblich schwieriger. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen wie es geht. Bitte lesen Sie bezüglich der Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte unter 55 Jahre auch diesen Beitrag!
Der Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit kann die Folge der Entgeltreduzierung sein, die wegen der Brückenteilzeit eintreten kann. Vor allem dann, wenn wegen dem reduzierten Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch die besondere JAEG, unterschritten wird.
Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit: Was ist Brückenteilzeit
Seit dem 01.01.2019 können Angestellte und Arbeiter ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahren reduzieren. Und anschließend die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt wieder auf das normale vertragliche Niveau erhöhen. So sagt es uns § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- der Arbeitnehmer muss wenigstens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein und
- das Unternehmen aus mehr als 45 Mitarbeitern bestehen.
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Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit: Rechtsfolge für die Versicherungsfreiheit oder Pflicht
Da die Reduzierung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgeltes mindestens 1 Jahr voraussetzt, kann von der sogenannten kurzen Dauer von 3 Monaten nicht mehr die Rede sein. Damit ergibt sich für den Versicherten die unglaubliche Chance aus der PKV in die GKV zu wechseln. Mit der Folge, dass Sie viel Geld im Alter sparen können. Durch die Einkommensverringerung können Sie erreichen, dass Sie unterhalb der für Sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze hinabsinken.
Ergebnis: Sie werden kraft Gesetzes wieder in der GKV versicherungspflichtig und zwar ab dem ersten Monat des Beginns der Brückenteilzeit!
Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit: Einkommensverluste versus Einsparung an PKV-Prämien im Alter
Nutzen Sie die Chance zur Brückenteilzeit. Eines sollte Ihnen aber klar sein! Sie haben Einkommensverluste. Nicht immer lohnt sich dies auch für Sie. Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer sind die Verluste, wenn Sie auf Teile Ihres Arbeitsentgeltes im Rahmen der Brückenteilzeit verzichten. Andererseits können Sie im Alter erheblich an Zahlungen von privaten KV-Prämien sparen. Diese wirken sich nach unseren Erfahrungen auch für gutverdienende Angestellte oft erschreckend aus, mit der Furcht vor Altersarmut und der Angst diese Prämien nicht zahlen zu können. Eine sinnvolle Abwägung aller Umstände ist in dieser Frage erforderlich. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Beratungsangebote für Ihren möglichen Wechsel aus der PKV in die GKV mit Brückenteilzeit.
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