Unter 55 Jahre alt: Raus aus der PKV rein in die GKV wegen Arbeits­losig­keit

Eine der möglichen Wechsel-Varianten für Versicherte, die unter 55 Jahre alt sind!

Die private Krankenversicherung erhöht jedes Jahr die Prämien, die der Versicherte monatlich für seine private KV und Pflegeversicherung zahlt! Viele PKV-Versicherte in Deutschland machen sich Sorgen. Sie stellen sich die Frage, ob Sie die Versicherungs­prämien im Alter noch zahlen können. Reicht die Rente dafür überhaupt noch aus. Bekannt sind Prognosen, wonach die PKV-Prämien in den nächsten 20 Jahren immens steigen werden. Viele Angestellte oder Arbeiter, die unter 55 Jahre alt sind, machen sich Gedanken, ob und wie sie aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln können. Eine Variante ist der Weg in die Arbeitslosigkeit oder besser in den Bezug von Leistungen der Arbeitsförderung. Wie es geht und was zu beachten ist, können Sie hier nachlesen! Daneben erfahren Sie hier auch, wie der Wechsel aus der PKV klappen kann, wenn Sie Elternzeit durchführen! Lesen Sie in unserem Renten-ABC, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, einen Wechsel aus der PKV in die GKV durchzuführen.

Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit! In diesem Beitrag erfahren Sie, was Arbeitslosigkeit ist und wie der Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit möglich werden kann. Diese Regelung gilt im weitesten Sinne für die Betroffenen, die unter 55 Jahre alt sind! Für viele Versicherte ist der Wechsel aus der privaten KV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit nicht immer ein Automatismus. Es geht im speziellen um zwei wichtige Komplexe, die wir in diesem Beitrag abhandeln:

  • Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit oder Bezug von Leistungen nach der Arbeitsförderung
  • Versperrt die Befreiung von der Versicherungspflicht einen Wechsel aus der PKV in die GKV, wenn ich arbeitslos bin?

zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

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Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit: Was ist Arbeitslosigkeit?

Arbeitslosigkeit liegt immer dann vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Vermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. So steht es sinngemäß in § 138 Absatz 1 SGB III (Recht der Arbeitsförderung) geschrieben.

Kein Fall der Arbeitslosigkeit ist der Bezug von Kurzarbeitergeld! Daher ist ein Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Kurzarbeit für Versicherte unter 55 Jahre ausgeschlossen. Wir werden in einem anderen Beitrag dazu erläutern!


Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung unter 55 jahrenBeratung Wechsel PKV in GKV

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Erfahren Sie, ob und wie der Wechsel bzw. Übergang in die GKV möglich ist
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Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit: Muss ich nur arbeitslos sein oder aber konkret Leistungen beziehen

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse tritt nach den generellen umfassenden Regelungen des § 5 Sozialgesetzbuch Nummer 5 ein.

Versicherungspflichtig nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind:

  • Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist!

Der Eintritt der Versicherungspflicht hängt somit maßgebend davon ab, ob der Versicherte Arbeitslosengeld bezieht oder wegen einer Sperrzeit oder anderen leistungsausschließenden Tatbeständen nicht beziehen kann.

Allein die Tatsache, dass der Versicherte nur arbeitslos ist, reicht somit nicht aus, um automatisch in der gesetzlichen KV versicherungspflichtig zu werden. Der Arbeitslose muss zumindest noch Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslosengeld höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es nicht! Deshalb kann auch wegen der Höhe des ALG-1 kein Fall der Versicherungsfreiheit eintreten- siehe § 6 SGB V.  Was die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist, unter den entsprechenden Links zum Nachlesen!

Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit: Ich bin von der Versicherungspflicht befreit und was nun?

Ich war Angestellter in einem Unternehmen. Vor Beginn meiner Arbeitslosigkeit hatte ich einen Verdienst der generell höher war, als die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ich hatte mich von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V befreien lassen. Welche Konsequenzen die Befreiung von der Versicherungspflicht hatte, konnte ich nicht wissen.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt umfassend. Aber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 25.05.2011 (Aktenzeichen B 12 KR 9/09 R) nur solange, wie der der Versicherungsfreiheit zu Grunde liegende Tatbestand andauert. Wenn das an sich versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis andauert und der Arbeitnehmer sich wegen der Anpassung der JAEG von der Versicherungspflicht befreien lässt, so gilt die Befreiung solange fort, so lange das Arbeitsverhältnis besteht. Das BSG setzte der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V enge Grenzen. Immer dann, wenn eine neue Versicherungspflicht eintritt, endet die Befreiung auf Antrag, so das BSG. Denn die Befreiung wirkt immer nur auf das jeweilige Versicherungsverhältnis beschränkt. Daher wird bei Bezug von Arbeitslosengeld nach dem an sich pflichtversicherten aber befreiten Arbeitsverhältnis eine neue Versicherungspflicht nach § 5 SGB V eintreten.

Mit dieser aktuellen Rechtslage müssen sich die Arbeitslosen keine Gedanken mehr machen, ob die Befreiung der Versicherungspflicht auch für einen neuen Tatbestand der Versicherungspflicht wirkt!

 

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...ALG-1 Bezug und über 55 Jahre alt?

Entscheidend ist, ob der oder die Versicherte vor Beginn des Bezugs von ALG-1 5 Jahre kein Mitglied in der GKV war und von diesen mindestens 2 Jahre und 6 Monate versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war. Rechtsfolge davon ist, dass der oder die Versicherte, wenn sie über 55 Jahre alt ist kein versicherungspflichtiges Mitglied in der GKV wird. § 6 Absatz 3a SGB V bildet die Rechtsgrundlage für die Versicherungsfreiheit trotz Bezugs von ALG-1 für Versicherte, die über 55 Jahre alt sind!


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Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Arbeitslosigkeit vor dem 55. Lebensjahr die Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung auslöst. Voraussetzung ist, dass Arbeitslosengeld bezogen wird und die Befreiung von der Versicherungspflicht beendet wurde.

Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln kann!


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