Unter 55 Jahre alt: Raus aus der PKV rein die GKV wegen Sabbat­jahr

Eine der möglichen Wechsel-Varianten für Versicherte, die unter 55 Jahre alt sind!

Sie sind Angestellter, unter 55 Jahre alt und in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie wissen, dass die monatlichen Prämien in der PKV im Alter immer teurer werden. Dies hat Ihnen aber keiner gesagt, als man Ihnen die preiswerte PKV-Versicherung verkaufte. Sie suchen daher die Möglichkeit als Angestellter aus der PKV herauszukommen. Sie wollen einfach mal für ein Jahr eine Auszeit nehmen und reisen oder sich um Ihre Familie und Hobbies kümmern. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, um was es bei der Wechsel-Möglichkeit aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical geht. Wie der Wechsel aus der PKV in die GKV unter anderem für Studenten möglich ist, können Sie hier nachlesen! Am Ende dieser Seite finden Sie noch eine Übersicht über unsere Beiträge und Seiten zum Thema Raus aus der PKV und rein in die GKV!

Der Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical oder einer Arbeitsauszeit ist eines der gängigen Modelle, wie ein privat Krankenversicherter ohne Probleme in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann!


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Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical: Was ist das Sabbatical?

Der Arbeitnehmer spart dabei – ähnlich wie bei der Altersteilzeit – über einen gewissen Zeitraum hinweg auf einem Zeitwertkonto Arbeitszeit an. Das angesparte Arbeitszeitguthaben kann der Arbeitnehmer für eine längere Freistellung von der Arbeitspflicht aufwenden. Die Arbeitszeitguthaben sind grundsätzlich in Arbeitsentgelt umzurechnen. Auszeiten können auf verschiedenste Weise durchgeführt werden. So kommt auch die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub in Betracht, welcher aber mit dem Sabbatical nichts zu tun hat.

Der Arbeitnehmer erhält während seiner Sabbatjahr-Auszeit monatlich ein Arbeitsentgelt!  Welches er durch Vor- bzw. Nacharbeit erwirtschaftete. Der befristeten Freistellung liegt oft eine schriftliche Zeitwertguthabenvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde. Damit ist der Arbeitnehmer bei längerfristigen Freistellungen während der gesamten Zeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical: eingezahlten Arbeitsverdienst aus Zeitwert-Konto nutzen

Ein klassisches Modell des Sabbat-Jahres oder der Sabbat-Auszeit ist, dass der Arbeitnehmer sein angespartes Zeitwertkonto nutzt. Er hat dort für 1 Jahr Geld aus seinem Bruttoverdienst, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingezahlt. Für ein Jahr liegt inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung so viel Geld in dem Zeitwert-Konto, dass unser Arbeitnehmer mit diesem Verdienst unterhalb der für ihn geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Wenn der privat krankenversicherte Arbeitnehmer, wie mit seinem Arbeitgeber vereinbart, ein Jahr Auszeit nimmt und aus dem Zeitwert-Konto „normal“ weiterbezahlt wird (nur eben weniger Gehalt als vertraglich vereinbart), dann rutscht er ab dem Beginn seiner Auszeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei Verringerung von Arbeitsverdienst immer ab dem Zeitpunkt der Entgeltverringerung eine Neuberechnung des Jahresarbeitsentgeltes zu erfolgen hat. Dabei wird der Zeitraum vor der Verdienstverringerung nicht erfasst, sondern eine Zukunftsberechnung angestellt. Dies gilt vor allem für die unterjährige Verdienständerung! Liegt der Arbeitnehmer in der Prognoseberechnung unter der geltenden JAEG, so wird er zwingend Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außer er hat sich von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V befreien lassen!


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Grundsätzlich bleibt das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bei einem Sabbatical bestehen!

Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical: Wechsel PKV in GKV auf Grund unbezahlten Sonderurlaubs?

Wenn unser Versicherter aber kein Zeitwertkonto hat, kann er trotzdem eine Auszeit von der Arbeit nutzen, um aus der PKV in die GKV zu wechseln. Dann wird der Arbeitnehmer von Erspartem leben.

Sollte er verheiratet sein, so kann er in die kostenfreie Familienversicherung seines Ehepartners wechseln. Aber erst nach einem Monat des unbezahlten Urlaubs ist dies nach  § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB V möglich.

Die Versicherungsfreiheit endet erst nach Ablauf der Monatsfrist. § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV sagt uns, dass eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für mindestens einen Monat für den Fall fortbesteht, in dem der Arbeitnehmer für diesen einen Monat keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.

Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung ist in solchen Fällen, der längerfristigen unbezahlten Auszeit auf dem Weg des Sonderurlaubs, nicht möglich. Denn die Versicherungspflicht bleibt deshalb weiterhin in der PKV bestehen, wenn der Versicherte nicht in die Familienversicherung nach Ablauf des besagten Kalendermonats wechseln kann!


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Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabbatical

Sie können die Chance für einen Wechsel aus der PKV in die GKV wegen Sabba­tical unter 55 Jahre nutzen. Dennoch sollten Sie Aufwand und Nutzen und auch die Risiken sauber erfassen und abwägen. Nicht immer lohnt sich ein Wechsel oder lässt sich einfach so erreichen. In diesen Bereichen wird oft mit Tricks gearbeitet, die bei genauerem Hinsehen durchschaubar sind und Nachteile für den Versicherten nach sich ziehen können. Ein unbezahlter Sonder­urlaub lohnt sich für Sie nur dann, wenn Sie über die Familien­versicherung des Ehe­partners in die GKV wechseln können. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, sollten Sie besser eine Brücken­teil­zeit nutzen oder eine Teil­zeit­regelung mit ver­ringerten Arbeits­ent­gelt prüfen.

Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich aus der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche KV wechseln kann!


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