Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite
Ich möchte als Rentner in Deutschland oder Selbstständiger aus der privaten Krankenversicherung raus und in die gesetzliche Krankenversicherung rein. Für Menschen, die über 55 Jahre alt sind, wird es schwierig. Denn der Gesetzgeber hat hier die Hürden sehr hoch gesetzt. Privat Krankenversicherte müssen sehr viele Schritte gehen, um den Wechsel aus der PKV in die GKV zu vollziehen. Oft unterschätzt, aber ein gangbarer Weg, ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem europäischen Ausland. Unter anderem in Polen! Wir berichten von einer Beratung eines deutschen Rentners, der als Zahnorthopäde nach vielen Jahren der eigenen Praxis aus der privaten Krankenversicherung heraus möchte, weil von seiner Altersrente aus dem Versorgungswerk monatlich viel für die PK-Prämien draufgeht. Er hat Sorge, dass die Prämien immer weiter steigen. Der Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung seiner Ehefrau kam für unseren Mandanten nicht in Frage! In der Beratung kam uns eine Idee, wie wir unseren Mandanten trotzdem helfen können. Wir wäre es denn mit der Aufnahme einer Tätigkeit in Polen für eine zahnorthopädische Klinik in einer größeren polnischen, grenznahen Stadt? Daher war für uns zu prüfen, ob unser Mandant aus der PKV rauskommt, wenn er in Polen eine abhängige Beschäftigung aufnimmt!
Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite, so die Frage unseres Mandanten! Im nachfolgenden erst einmal Allgemeines zur Rechtslage der Beschäftigung eines Deutschen in Polen.
Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite: Deutsche arbeiten in Polen, wie ist die Rechtslage bei der Freizügigkeit
Alle Deutschen Staatsangehörigen können in Polen arbeiten und zwar bei in Polen ansässigen Unternehmen mit einer Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsvertrages und einer weisungsabhängigen Beschäftigung. Dafür brauchen sie keine spezielle Erlaubnis (sogenannte Freizügigkeit). Die deutschen Staatsangehörigen, die in einer polnischen Firma eingestellt sind, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ein polnischer Arbeitnehmer in der gleichen Firma. Arbeitsverträge werden auf Verlangen des deutschen Arbeitnehmers in deutscher Sprache gefertigt.
Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite: Wie bin ich in Polen krankenversichert, wenn ich dort eine Beschäftigung aufnehme
In Polen gibt es im Grundsatz vier Sozialversicherungssysteme als Pflichtversicherungen und gegebenenfalls auch als freiwillige Versicherungen:
- Altersrentenversicherung,
- Erwerbsminderungsrentenversicherung,
- Krankengeld- und Mutterschaftsgeldversicherung und
- eine Unfallversicherung.
Versichert ist eine natürliche Person, wenn sie mindestens in einer der Sozialversicherungen versichert ist.
Anstelle von Krankenkassen gibt es einen Gesundheitsfonds, den NFZ. Dieser finanziert ausschließlich Kranken- und Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und weiteres. Krankengeld wird von der staatlichen Krankentagegeldversicherung in Polen gezahlt. Finanziert wird diese wiederum durch den ZUS. In diesem System pflichtversichert sind natürliche Personen, die in Polen einen Wohnsitz haben, bei einem Arbeitgeber in Polen als Arbeitnehmer arbeiten oder freiberuflich tätig sind.
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Pflichtversichert in der Krankenversicherung ist fast die gesamte Bevölkerung Polens. Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Krankenversicherung zu haben und auf dem Territorium der Republik Polen wohnhaft sind, können der allgemeinen Krankenversicherung mit einem entsprechenden Antrag beim NFZ freiwillig beitreten.
Jeder, der in Polen erwerbstätig ist, ist gesetzlich krankenversichert. In Polen gibt es ein Versicherungsmodell als Basis der Gesundheitsversorgung. Versicherte zahlen Beiträge an die Krankenversicherung. Dieser Grundsatz leitet sich aus der Verfassung Polens ab. Jeder soll Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben. Alle in Polen lebenden Bürger sind somit in Polen gesetzlich krankenversichert!
Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite: Vorversicherungszeit aus Polen gilt in Deutschland wie deutsche KV-Zeit
Somit ist für unseren Mandanten die Frage beantwortet. Wenn er in Polen eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, ist er verpflichtet, sich in der polnischen Krankenversicherung anzumelden. Wenn unser Versicherter also in Polen arbeitet und dort auch eine Wohnung hätte, würde er in Polen krankenpflichtversichert sein. Dann reichen, um in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, insgesamt 12 Kalendermonate an polnischen KV-Zeiten aus, um nach einer Beendigung seiner Tätigkeit in Polen in Deutschland innerhalb einer Frist von 2 Monaten einen Antrag für die Aufnahme als Mitglied in der freiwilligen Versicherung in der GKV nach § 9 SGB V zu stellen. Nach europäischem Recht gelten die polnischen Zeiten als Vorversicherungszeiten. Somit könnte unser Mandant frühestens nach 12 Kalendermonaten Arbeit in Polen in Deutschland in die freiwillige Versicherung der GKV kommen.
DVKA anschreiben und absichern!
Die Verbindungsstelle Ausland des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen – DVKA – sollte in solchen Fällen angeschrieben werden. Dort sollten Sie unbedingt erfragen, wie die rechtliche Situation in dem jeweiligen EU-Land vor gewünschter Arbeitsaufnahme ist. Wird man in die dortige Pflichtversicherung aufgenommen? Wenn ja, würde auch ein Wohnsitz in Deutschland ausreichen, um zum Beispiel im grenznahen Bereich zu leben und in Polen zu arbeiten. Daneben auch die entsprechenden Nachweise von dem polnischen SV-Träger ausfüllen lassen, die von der deutschen Krankenkasse anzuerkennen sind.
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Komme ich aus der PKV raus, wenn ich in Polen arbeite
Im Ergebnis ist festzuhalten, unser Beratungskunde wird aus der deutschen PKV rauskommen, wenn er in Polen eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt. Weil für ihn eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht eintritt. Damit kann unser Mandant entweder freiwillig zahlendes Mitglied in der gesetzlichen KV werden oder gegebenenfalls sogar Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, wenn er die entsprechenden Vorversicherungszeiten, vielleicht mit seinen Kindern und den polnischen Zeiten, erfüllt!
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