Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente
Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente und wollen wissen ob sie noch fit genug (oder wieder fit genug) sind für eine zukünftige dauerhafte Erwerbstätigkeit und damit Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dann können Sie das jetzt mit der Arbeitserprobung testen, ohne dass Ihnen ein Nachteil für ihren Rentenanspruch entsteht. Dies ist seit 2024 durch eine Rechtsänderung im § 43 SGB 6 möglich. In diesem Kurzratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die Rechtslage.
Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie mehr gearbeitet haben als es rechtlich im Rahmen Ihrer Erwerbsminderungsrente möglich war, war ihr Rentenanspruch in Gefahr oder er ist sogar weggefallen. Das ist seit dem 01.01.2024 anders.
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Die Arbeitserprobung dient dazu, zu testen ob Sie eine gewisse Zeit lang ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen können, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihren bestehenden Rentenanspruch hat.
Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente: was ist eine Arbeitserprobung?
Eine Arbeitserprobung im Sinne des § 43 Absatz 7 SGB 6 liegt vor,
- wenn sie bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente drei oder mehr Stunden täglich oder
- bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sechs und mehr Stunden täglich arbeiten.
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Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Beschäftigte bei einem Arbeitgeber angestellt sind oder sich selbständig versuchen wollen.
Die Arbeitserprobung dauert in der Regel 6 Monate.
Sie sollten aber den genauen Zeitraum für die Arbeitserprobung mit ihrem Rententräger abstimmen.
Sie müssen für die Erprobung keinen extra Antrag stellen. Sie sollten aber unbedingt
- Ihre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und
- die Art Ihrer Tätigkeit der Rentenversicherung mitteilen. Natürlich auch die Höhe des voraussichtlichen Einkommens.
EM-Rente und Arbeitserprobung
Die Arbeitserprobung bei EM-Rente nach § 43 Abs. 7 SGB VI – Übersichtlich und griffbereit!
Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente: Wie wirkt sich der Hinzuverdienst auf die Rentenhöhe aus?
Sollten Sie mehr als die Hinzuverdienstgrenzen bei voller- oder teilweiser Erwerbsminderungsrente während der Arbeitserprobung dazuverdienen, wird ihnen der Verdienst, der über diesen Grenzen liegt, zu 40% an die Rente angerechnet.
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Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente: Änderungen während der Arbeitserprobung
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit während der Arbeit Arbeitserprobung verringern oder diese sogar beenden, weil gesundheitliche Probleme auftreten, müssen Sie dies sofort Ihrer Rentenversicherung mitteilen.
Sollten Sie nach dem Ende der Erprobung die Rentenversicherung nicht davon informieren, dass Ihre Erprobung geendet hat, so geht die Rentenversicherung davon aus, dass Sie ihre Beschäftigung oder die selbstständige Tätigkeit in unverändertem Umfang fortsetzen. Dies hätte zur Folge, dass die Rentenversicherung dann Ihre EM Rente aberkennt oder ändert.
Arbeitserprobung raus aus der Erwerbsminderungsrente: Fazit
Die Arbeitserprobung ist eine wirklich gute Angelegenheit. Sie gibt dem EM-Rentner die notwendige Sicherheit, sich selbst zu testen, ob eine Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Aus unserer Sicht ist diese Regelung eine gelungene Angelegenheit. Bevor Sie aber die Arbeitserprobung durchführen, sprechen Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten und Familienangehörigen ab, denn es geht um ihre Rente und Ihre finanzielle Sicherheit. Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Arbeitserprobung alles Gute und würden uns freuen, wenn diese gelingen könnte und Ihnen eine neue berufliche Perspektive eröffnet.
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