Die besondere Jahres­arbeits­ent­gelt­grenze

Ein Wert, den kaum einer kennt. Welcher aber in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung von erheblicher Bedeutung ist! Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze! Was wird darunter verstanden? Sie erfahren es hier auf rentenbescheid24.de in unserem Renten-ABC. Was die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ist, können Sie hier nachlesen!

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die Frage, ob ein Wechsel in GKV raus aus der PKV möglich ist, von entscheidender Bedeutung.


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Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die Fakten zur JAEG

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze- auch JAEG genannt- ist eine Sozialversicherungs-Rechengröße. Diese bestimmt, welcher Höhe des regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist. Man nennt diese Grenze auch Versicherungspflichtgrenze. Der Arbeitnehmer, der diese JAEG überschreitet, kann dann entscheiden, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die JAEG hat nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun, die in Deutschland seit Jahren immer niedriger ist, als die JAEG.


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Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Was bedeutet regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt?

Als regelmäßiges JAEG gilt entweder:

  • das vertraglich vereinbarte Jahresbruttogehalt oder
  • das 12-fache des zuletzt vereinbarten Monatsgehalts, einschließlich Urlaubs-Weihnachtsgeld und sonstiger ähnlicher Bezüge, soweit ein festes Monatsgehalt vereinbart ist.

Zum JAEG werden auch dazugezählt:

  • weitere Einnahmen, wenn diese mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal im Jahr gezahlt werden,
  • dazu zählt nicht der Minijob 450€,
  • ebenso werden Familienbestandteile im Gehalt nicht in das JAEG eingerechnet
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für Versicherte, die am 31.12.2002 in der privaten KV versichert waren und damals versicherungsfrei waren, weil sie ein Einkommen über der am 31.12.2002 geltenden JAEG hatten, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V.

Im Jahr 2003 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 45.900€ angehoben. Damit sollte der Kreis der versicherungspflichtigfen Personen und Beitragszahler in der GKV erweitert werden. Dadurch wären eine Vielzahl von PKV-Versicherten Arbeitnehmern auf einen Schlag in der GKV versicherungspflichtig geworden.


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Deshalt wurde zum Stichtag 31.12.2002 die besondere JAEG eingeführt. Diese gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2002 versicherungsfrei waren und in der PKV versichert sind. Die besondere JAEG knüpft immer der Höhe nach an die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche KV und Pflegeversicherung an. Sie dient letztlich dazu, zu verhindern, dass mit jeder Erhöhung der allgemeinen JAEG zu viele Arbeitnehmer in die GKV kommen. Bis zum Jahr 1969 entschied der Bundestag jährlich über die Veränderung der JAEG. Danach wurde die Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze an die Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn-und Gehaltssumme angeschlossen. Also ein jährlicher Automatismus eingeführt.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für viele privat Kranken­versicherte ist es wichtig, dass sie die besondere JAEG kennen. Denn nach ihr richtet es sich, ob sie bei einer dauerhaften Gehalts­senkung in die gesetzliche Pflicht­ver­sicherung der GKV kommen. Daher sollten alle Versicherten, die neuen Zahlen zum jeweiligen 01. Januar eine Folge­jahres in der Sozial­ver­sicherung zu diesem Aspekt genau kennen und wissen. Damit ein möglicher Wechsel aus der PKV in die GKV klappen kann!

Ja, ich möchte mich durch die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten lassen, ob ein Wechsel in die GKV raus aus der PKV möglich ist!


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