Wartezeiten für die Rente
Ein Anspruch für eine Altersrente kann nur dann entstehen, wenn neben dem Lebensalter auch eine bestimmte Wartezeit erreicht ist. In diesem Kurzratgeber erläutern wir, was unter dem Begriff Wartezeit zu verstehen ist.
Wartezeiten für die gesetzliche Rente. Als Wartezeit bezeichnet das gesetzliche Rentenrecht eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung diese Mindestversicherungszeit wird an der Zahl rentenrechtlicher Zeiten entweder in Jahren oder in Monaten bemessen. Insbesondere Pflichtbeitragszeiten haben dabei erhebliche Bedeutung.
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Wartezeiten für die gesetzliche Rente: Bandbreite 5-45 Jahre Wartezeit
Je nach Art der gesetzlichen Altersrente beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch zwischen 5 bis 45 Jahren. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen 15 Jahre Wartezeit erreicht/ nachgewiesen sein. Für die Prüfung der Wartezeit oder besser gesagt, ob diese erfüllt ist, wird in Monaten gerechnet und nicht in Jahren. Die monatliche Erfassung der Wartezeit ist die geringste Zeiteinheit. In Tagen wird nicht gerechnet. Für jedes Jahr Wartezeit werden 12 Kalendermonate zugrunde gelegt. So sagt es § 122 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
Grundsätzlich werden auf alle Wartezeiten Monate mit Beitragszeiten angerechnet, dass sind Kalendermonate für die Beiträge gezahlt werden. Das Gesetz macht aber bei der Wartezeit von 25 Jahren und 45 Jahren Ausnahmen. Bei diesen beiden Wartezeiten werden nicht alle Beitragszeiten ( freiwillige Beitragszeiten, wenn keine 18 Jahren Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind oder ALG-1 Bezug 2 Jahre vor Rentenbeginn) angerechnet.
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Wartezeiten für die gesetzliche Rente: 35 Jahre Wartezeit
Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden nicht nur Beitragszeiten, sondern alle rentenrechtlichen Zeiten die das SGB 6 kennt, angerechnet. Die rentenrechtlichen Zeiten sind in § 54 SGB 6 gesetzlich definiert. Das Gesetz kennt Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten. Berücksichtigungszeiten, die ebenfalls eine erhebliche Bedeutung haben, werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes in dem Versicherungskonto des oder der Versicherten erfasst und gut geschrieben.
Wartezeiten für die gesetzliche Rente: Funktion der Wartezeit
Wartezeiten haben zwei Funktionen. Rentenrechtlich anerkannte Wartezeiten bringen Entgeltpunkte für eine spätere Rente und sie schließen Lücken im Versicherungskonto. Man kann also sagen, das ein geschlossener Versicherungsverlauf auf die Höhe einer Rente einen deutlich günstiger ist, als ein Versicherungsverlauf der Lücken aufweist.
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Wartezeiten für die gesetzliche Rente: Fazit
Wartezeiten für die Rente sind extrem wichtig. Für eine Regelaltersrente reichen 5 Jahre allgemeine Wartezeit aus. Es reicht also aus, dass der oder die Versicherte für 2 Kinder jeweils 36 Kalendermonate Beitragszeiten gutgeschrieben bekommt. Diese Zeiten reichen dann für die 5 Jahre Wartezeit für eine Regelaltersrente – die Mindestversicherungszeit- aus.
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