Unglaublich die Mütterrente 2 nun doch erst ab dem 3. Kind
Es gibt Neuigkeiten zur Mütterrente 2 aus dem geplanten Rentenpaket des Hubertus Heil. Ein Referentenentwurf zum geplanten Gesetz soll dem Kanzleramt schon vorliegen. Eine kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneten zum Gesetzesstand offenbart, was die Bundesregierung wirklich bei der Mütterrente 2 vorhat.
Ein Skandal um die Mütterrente 2 bahnt sich an. Viel Neues zur Mütterrente 2 gab es in den letzten Tagen und Wochen zu hören und zu lesen. Die entscheidenden Inhalte waren nicht zu erfahren. Mutmaßungen wie die neue Mütterrente 2 aussehen könnte. Die kleine Anfrage wurde durch die Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel, Michael Theurer und Carl-Julius Cronenberg unter der Bundestagsdrucksache 19/2633 der Bundesregierung gestellt. Die Antworten der Regierung zeigen, was sie wirklich bei der Mütterrente 2 vor hat. Ein Skandal ersten Ranges bahnt sich an.
Einigung im Rentenstreit erzielt: Mütterrente 2 kommt mit 0,5 Rentenpunkten zum 01.01.2019
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Hauptsächlich ging es in der Anfrage um die finanziellen Auswirkungen der Rentenpläne der Bundesregierung.
Insgesamt 23 Fragen wurden gestellt. Diese Fragen sind am 25.06.2018 durch das Bundesministerium für Arbeit über die Bundesregierung den Fragestellern beantwortet worden. Die Fragen und Antworten sind in der Bundestagsdrucksache 19/3008 vom 27.06.2018 abgedruckt.
Skandal um die Mütterrente 2: Frage 14 bis 16 zur Mütterrente 2
Sinngemäß lauten die Fragen wie folgt, die es in sich haben!
Erhalten die Mütter und Väter mit mehr als drei oder mehr vor 1992 geborenen Kindern gemäß der Mütterrente 2 nur ab dem dritten Kind oder auch für die beiden zuvor geborenen Kinder jeweils 12 Kalendermonate Erziehungszeit und 1 Entgeltpunkt je Kind angerechnet? Wie bewertet die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes. Wie hoch sind die anfallenden Kosten der Mütterrente 2 bis 2030?
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Werden Mütter mit mehr als 2 Kinder, von denen jedoch nur eines oder zwei vor 1992 geboren sind, von der Mütterrente 2 ausgenommen?
Skandal um die Mütterrente 2: Die Antworten
Die BMAS stellt klar, dass Erziehende für Kinder, die nach 1992 geboren sind, insgesamt 36 Kalendermonate Erziehungszeiten pro Kind angerechnet bekommen können.
Mit der Neuregelung zum 01.07.2014 sind es für Kinder, die vor 1992 geboren sind maximal insgesamt 24 Kalendermonate an Zeiten pro Kind. Im Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 wurde nunmehr vereinbart, dass auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder das dritte Jahr der Kindererziehung, d.h. der 25. Bis 36. Kalendermonat nach Ablauf der Geburt , als Kindererziehungszeit angerechnet werden, soweit mindestens drei Kinder unabhängig vom Jahr der Geburt erzogen worden sind.
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Das dritte Jahr der Erziehungszeit gilt auch für das erste und zweite Kind, welches vor 1992 geboren ist
Die Kosten der Mütterrente 2 belaufen sich auf 3,7 Milliarden Euro pro Jahr.
„Es ist nicht beabsichtigt, bei der Anrechnung des 3. Jahres der Kindererziehungszeit zwischen dem ersten und zweiten bzw. dritten und jeden weiteren Kind zu unterscheiden, noch ist intendiert, nur vor dem Jahr 1992 geborene Kinder als sogenannte Zählkinder zu werten“, vgl. Vorabfassung der Bundestagsdrucksache 19/3008 Seite 6.
Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz bestünden nicht.
Indentiert bedeutet, nicht beabsichtigt. Es folgt aus dieser Antwort, dass bei der Anzahl der Kinder, auch die Kinder erfasst werden, die nach 1992 geboren sind. Es müssen aber mindestens drei sein, wobei sogar nur eines vor 1992 geboren sein kann.
Die Antworten wurden Namens der Bundesregierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Somit dürfte die Linie, die der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Gesetzgebungsverfahren vertritt, klar sein.
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Skandal um die Mütterrente 2: Das BMAS sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Aufgabe der Mütterrente 2 soll es sein, dass erziehungsbedingte Nachteile beim Aufbau einer eigenen Rentenanwartschaft ausgeglichen werden soll, soweit mehr als 2 Kinder die vor 1992 geboren sind, erzogen worden sind. Diese Begründung ergibt sich aus der Antwort 17 zur Frage 17, ob mit dem Rentenpaket die Altersarmut bekämpft werden soll.
Letztendlich wird aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit deutlich, dass es die Regelung aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzen will. Und dabei offensichtlich die Mütter und Väter, die weniger als drei vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, von der neuen Mütterrente 2 ausnehmen.
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Dabei unterscheidet sich die Mütterrente 2 in einem Punkt zur Mütterrente 1 zum 01.07.2014. Die Mütterrente 1 regelte für alle Betroffenen die vor 1992 Kinder geboren haben, dass diese ab dem 13. Kalendermonat bis zum 24. Kalendermonat ein Jahr Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen haben. Es gab keine Ausnahme.
In diesem Fall werden aber Millionen Betroffene von einer Regelung ausgenommen, die mit dem ersten und zweiten Kind auch Nachteile beim Aufbau einer eigenen Rentenanwartschaft hatten, wenn sie Kinder erzogen haben.
Fazit!
Aus Sicht der Rentenberater und Rechtsanwälte von www.rentenbescheid24.de ist nunmehr klar, dass Hubertus Heil sich dem Willen der CSU beugen wird. Diese Regelung ist ein Faustschlag in das Gesicht von Millionen Mütter und Väter, die Erziehungsleistungen vorgenommen haben und dafür keine Honorierung bekommen. Sollte die Regelung wirklich so kommen, wie die Antworten auf kleine Anfrage zeigen, wird es unweigerlich zu einer massiven Klagewelle kommen. Ein Rentensturm wird losbrechen und damit eine Debatte die wirklich keiner braucht!
Ja, hier kann ich die Bundestagsdrucksache herunterladen!
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