Rente ab 63: mit oder ohne Abschläge
Die Rente mit 63 oder die Rente ab 63? Gehe ich mit Abschlägen in Rente oder nicht. Kann ich mit glatt 63 in Rente gehen oder erst danach oder vielleicht erst ab dem 67. Lebensjahr. Ein Dickicht an gesetzlichen Vorschriften, das den Betroffenen unsicher macht. Die Rentenexperten von rentenbescheid24.de klären auf, was es mit den Altersgrenzen der Renten rund um das 63. Lebensjahr auf sich hat.
Die Rente ab 63: mit oder ohne Abschläge bekommen, ist für die meisten Menschen eine wichtige Frage. Zuvor muss aber klar sein, dass ich auch tatsächlich eine Rente mit 63 oder ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es auch eine Rente vor dem 63. Lebensjahr? Sie merken schon, dass die Rentenberater von rentenbescheid24.de bewusst unterscheiden, zwischen der Rente mit 63 Jahren und der Rente ab 63 Jahren. Denn die Unterschiede sind erheblich. Eines sei vorangestellt: Der Run auf die Rente mit oder ab dem 63. Lebensjahr ist ungebrochen. Die Frühverrentung hält an. Die Renten rund um das 63. Lebensjahr erfreuen sich großer Beliebtheit bei den „Neurentnern“.
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Rente ab 63: mit oder ohne Abschläge: Die einzelnen Rentenarten
Die Rente ab 63 gibt es in verschiedenen Rentenarten. Diese sind:
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die klassische Rente ist die Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr.
Die gesetzlichen Regelungen, wann die verschiedenen Renten ab 63 beginnen, sind komplex.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rente mit 63 oder Rente ab 63? Das ist hier die Frage! –
Als Faustregel kann man sich merken!
Die vorzeitige Altersrente ist beginnt, mit wenigen Ausnahmen, mit dem 63. Lebensjahr. Die Regelaltersrente fängt mit dem 67. Lebensjahr an, wenn man nach dem Jahr 1964 geboren ist.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gab es bei dem Geburtsjahrgang 1951 frühestmöglich mit dem 60. Lebensjahr. Wer 1963 geboren ist, kann frühestmöglich in diese Rente mit 61 Jahren und 10 Kalendermonaten gehen.
Rente ab 63: Mit oder ohne Abschläge: Die Voraussetzungen
Für die verschiedenen Altersrenten gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für einen Rentenanspruch:
- Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 35 Jahren Mindestwartezeit
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahre und stufenweise, kalendermonatliche Anhebung bei dem Geburtsjahr ab 1953 um zwei weitere Monate und 45 Jahre Wartezeit,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 63 Jahre und noch jünger und 35 Jahre Wartezeit und Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbewilligung.
Für die Regelaltersrente benötigt der Versicherte 5 Jahre Mindestwartezeit und das Lebensalter von 67 Jahren, so die Grundregel.
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Rente ab 63: Mit oder ohne Abschläge: Die Abschläge
Es gibt Versicherte die gehen vor dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand ohne einen gesetzlichen Rentenanspruch. Diese Menschen haben dann privat vorgesorgt. Später kommt dann noch die gesetzliche Rente dazu.
Die Rentenstarter mit einer Altersrente glatt mit 63 Jahren und 35 Jahren Wartezeit müssen in der Regel Abschläge für den vorzeitigen Altersrentenbeginn in Kauf nehmen. Sie können diese aber vorher durch besondere Beiträge zurückkaufen und trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen. Dies ist aber oft ein erheblicher finanzieller Kraftakt.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann es auch ohne Abschlag geben, wenn der Versicherte älter als 63 Jahre alt ist, aber die 45 Jahre nicht voll hat. So muss er ein bestimmtes Lebensalter erreichen, um diese Rentenart abschlagsfrei zu bekommen. Oft fällt der Zeitpunkt der Abschlagsfreiheit mit dem Zeitpunkt des Beginns der eigenen Regelaltersrente zusammen.
Die Abschläge werden auch in der Regel für die Altersrentner für schwerbehinderte Menschen fällig, wenn diese vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Nach der Grundregel ist der vorzeitige Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich. Wer also mit dem 62. Lebensjahr in diese Rente gehen kann, erhält für 36 Kalendermonate jeweils 0,3 Prozent Abschlag. Macht in der Summe 10,8%.
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Rente ab 63: Mit oder ohne Abschläge: Ohne Abschläge
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es niemals mit einem Abschlag. Diese Rente kann man in den zwei Varianten mit dem Renteneintritt ab dem 63. Lebensjahr oder mit glatt 65 Lebensjahren beziehen. Damit ist auch ein vorzeitiger Rentenbeginn in diese Renten nicht möglich.
Die Renteneintrittsalter der Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden stufenweise seit den Neuregelungen ab 01.07.2014 angehoben. Der Renteneintritt für diese Rente mit genau 63 Jahren war nur den Geburtsjahrgängen vor 1953 vorbehalten. Natürlich mit den 45 Jahren Wartezeit.
Hier die Tabelle für die stufenweise Anhebung!
Die Rente ab 63 gibt es ohne Abschläge nur bis zu den Geburtsjahrgängen 31.12.1963.
Danach gilt die Grundregel seit 2012: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr!
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Rente ab 63: Mit oder ohne Abschläge: Tabelle mit Abschlägen
Damit Sie einen Überblick erhalten, hier unsere Tabelle mit den Abschlägen bei einer Rente mit dem 63. Lebensjahr bezogen auf das individuelle Regelrentenalter. Diese Tabelle dient nur zur ersten Orientierung. Die eventuellen Abschläge für eine vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren oder einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind immer individuell zu berechnen. Und zwar nach Kalendermonaten bis zur Regelaltersrente. Die Rentenexperten von rentenbescheid24.de übernehmen gerne die Berechnung und Planung Ihres Renteneintritts.
Ja, ich möchte wissen, wann ich mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann.
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