Ab 01.07.2017 gibt es mehr Rente
Nun ist es soweit. Die Rentenerhöhung 2017 steht in den Startlöchern. Viele Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich auf eine weitere Rentenerhöhung freuen. 2016 gab es schon einen kräftigen Schluck aus der „Rentenpulle“. Sie können sich erinnern, die Renten wurden West wie Ost kräftig angehoben.
Die Uhr tickt, der Countdown steigt, ab 01.07.2017 gibt es mehr Rente. Über die Hintergründe der Rentenerhöhung 2017 haben wir im Detail berichtet, hier zum Nachlesen.
Viele Leserinnen und Leser unserer Internetseite rentenbescheid24.de sind besorgt, weil sie noch keine Mitteilung über die Rentenerhöhung erhalten haben.
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Aufgepasst!
Alle Versicherten die eine gesetzliche Rente beziehen: Die Rentenerhöhung betrifft auch Ihre Rente! Sollten Sie keine Nachricht erhalten dann Antrag stellen oder bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen und nachfragen!
Alle Altersrentner, Bezieher einer teilweisen-oder vollen Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrente erhalten ab dem 01.07.2017 mehr Rente. Gleiches trifft auch auf die Bezieher knappschaftlicher Renten zu und Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Freuen dürfen sich auch die Rentnerinnen und Rentner in der landwirtschaftlichen Rentenversicherung.
Die neuen Rentenwerte sind ab dem 01.07.2017 beschlossene Sache!
Die Rentenwerte ab 01.07.2017
Pünktlich zur Rentenanpassung Juli 2017 steigen die Renten im Westen Deutschlands um 1,90% und im Osten um 3,59%.
Die Rentenwerte für einen Entgeltpunkt steigen ab dem 01.07.2017 wie folgt an:
- Rentenwert West auf 31,03€
- Rentenwert Ost auf 29,6 €.
Der Rentenwert im Osten wird sich mit der neuen Rentenanpassung auf 95,7 Prozent des Rentenwertes West angleichen.
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Ab 01.07.2017 gibt es mehr Rente: wieviel macht es aus?
Bei 45 Entgeltpunkten ergibt die Rentenerhöhung ein Plus:
- Im Westen Deutschlands von 26,10€ mtl. Rente brutto,
- Im Osten Deutschlands von 46,35€ mtl. Rente brutto.
Diese Rechnung ist stark vereinfacht und bezogen auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Entgeltpunkten! Je nach Zahl der Entgeltpunkte kann die Rentenerhöhung 2017 unterschiedlich ausfallen.
Wer ist benachteiligt?
Benachteiligt sind leider wieder alle Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer Rente Grundsicherungsleistungen aus der Sozialhilfe und oder Hartz 4 beziehen. Dort wird die Rentenerhöhung auf die Grundsicherung angerechnet.
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Rentenanpassungsmitteilung prüfen!
Wer die Rentenerhöhung bekommt, sollte vergleichen und prüfen. Stimmen die Brutto-und Nettowerte der neuen Rente? Wenn nicht, dann Widerspruch gegen die Rentenanpassungsmitteilung einlegen ! Wenn Sie der Rentenversicherung nicht vertrauen, dann übernehmen die versierten Rentenberater von rentenbescheid24 die Prüfung Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.