Gibt es eine Psycho-Rente
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein schwieriges Rechtsgebiet! In Mitten des gesetzlichen Rentenrechts. 2001 wurde aus der alten Erwerbsunfähigkeitsrente die neue Erwerbsminderungsrente und aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit die teilweise Erwerbsminderungsrente. Die teilweise EM-Rente gibt es seit 2001 nur noch als „halbe“ Rente statt der 66,7% aus der alten BU-Rente. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Betroffener eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen kann. Der häufigste Grund ist aus beruflicher Sicht die EM-Rente wegen psychischer Erkrankung. Entweder hauptsählich aus psychischen Gründen oder in Kombination mit anderen Erkrankungen. Die EM-Rente, so könnte man sagen, wäre in diesen Fällen eine Psycho-Rente. Aber gibt es wirklich eine Psychorente? In diesem Beitrag klären wir Sie auf, ob es eine solche Rente tatsächlich gibt! Das Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung aus Gründen der Wegeunfähigkeit beanspruchen können, können Sie hier nachlesen!
Gibt es eine Psycho-Rente? So die Frage eine Kundin! Sie wollen vom Team von rentenbescheid24.de wissen, ob es eine Psychorente gibt? Sie kann auf Grund vieler psychischer Erkrankungen nicht mehr arbeiten und versucht seit Jahren eine Rente wegen ihrer psychischen Erkrankungen zu erlangen. Bisher ohne Erfolg!
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Gibt es eine Psycho-Rente: Sprachgebrauch für Rente wegen Erwerbsminderung
Gibt es eine Psycho-Rente? Das Team von rentenbescheid24.de sagt: Nein! Es ist wohl ein Sprachgebrauch, der sich eingebürgert hat und in Kreisen der psychisch Erkrankten als Synonym ( Umschreibung) für die Rente wegen Erwerbsminderung gebraucht wird. Eine Psycho-Rente, also eine Invalidenrente, die ausschließlich wegen psychischen Erkrankungen geleistet wird, kennt das gesetzliche Rentenrecht nicht. Im Sinne einer eigenständigen Rente mit speziell normierten Anspruchsgrundlagen gibt es eine Psycho-Rente nicht.
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Frank Weise sagt: Es gibt keine extra Psycho-Rente!
Gibt es eine Psycho-Rente: Erwerbsminderung auf Grund Krankheit oder Behinderung
Die Erwerbsminderung wird verursacht entweder durch Krankheit oder Behinderung. Der Krankheitsbegriff im gesetzlichen Rentenrecht erfasst eine Vielzahl von körperlichen und seelischen Erkrankungen. Auch psychische Erkrankungen als Teil der seelischen Erkrankungen fallen unter den Begriff Krankheit/Erkrankung im Zusammenhang mit der Erwerbsminderung. Damit ist klar, dass die Rente wegen Erwerbsminderung verursacht durch psychische Erkrankung keine Psycho-Rente ist, sondern einfach nur die Rente wegen Erwerbsminderung!
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