Altersarmut durch Anhebung Regelaltersgrenze
Geht es nach dem Willen von Armin Laschet -gekürter Kanzlerkanditat und Parteifürst der CDU – soll die Regelaltersgrenze von aktuell 67 Jahre angehoben werden. Grund? Das durchschnittliche Lebensalter steigt, die Menschen werden älter. Damit verlängert sich auch die durchschnittliche Rentenzahldauer der DRV! Die Forderung der Anhebung der Regelaltersgrenze wird auch von Wirtschaftsverbänden gefordert. Die Realität dürfte aber sein, dass viele Versicherte aus körperlichen und seelischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, länger als mit 65 Jahren zu arbeiten. Die Zahlen zeigen es. Die Zahl derer, die eine Rente wegen Erwerbsminderung aus psychischen Gründen bekommt, ist dramatisch gestiegen. Die Forderung der CDU und von Laschet sind eines: Realitätsfremd und können die Probleme der DRV nicht wirklich lösen! Eines wird passieren, wenn die CDU mit diesem Vorschlag durchkäme. Die Versicherten würden sich einen früheren Rentenbeginn mit höheren Abschlägen erkaufen. Damit weniger Rentenleistung und die Gefahr von Altersarmut droht.
Altersarmut durch Anhebung der Regelaltersgrenze, wie sie die CDU und Armin Laschet fordert. Leider immer wieder neu aufgewärmt. Ein alter Hut sozusagen. Fern jeglicher Realität und der Einsicht, dass mit der Anhebung der Regelaltersgrenze die wirklichen Probleme der Deutschen Rentenversicherung nicht gelöst werden können. Eines merkt man an diesen Forderungen ganz deutlich, altes und überkommenes Parteidenken. So nach dem Motto, was immer währt, währt gut. Konservatives Denken vom Feinsten.
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Altersarmut durch Anhebung Regelaltersgrenze: Realität ist eine andere
Wenn die Regelaltersrente von aktuell dem 67. Lebensjahr auf das 69. oder gar 70. Lebensjahr oder stufenweise je nach Erhöhung des statistischen Lebensalters angehoben wird, werden auch die Abschläge in der Rente immer größer. Vor allem dann, wenn die Versicherten aus Krankheitsgründen, Erschöpfung, Arbeitsdruck und anderen erzwungenen Lebensumständen frühzeitig aufhören müssen, mit arbeiten. Wer mit dem Geburtsjahrgang 1964 mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht, muss bei einem Rentenbeginn von 63 mit 14,4 Prozent Abschlag in der Rente rechnen. Wenn dann die Regelaltersgrenze auf 70 Jahre steigen würde, läge der Abschlag dann bei 7 Jahren früheren Rentenbeginn bei 25,2 Prozent ( 84 Kalendermonate x 0,3 %). Somit würde der Versicherte mit einem Schlag 25 Prozent seiner Bruttorente verlieren. Ein Irrsinn. Die Gefahr der Altersarmut steigt immer mehr.
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Altersarmut durch Anhebung Regelaltersgrenze: Deutsche Rentenversicherung warnt vor Erhöhung Regelaltersgrenze
Wer fordert, dass die Regelaltersgrenze steigen soll, sollte genau auf die Zahlen schauen. Aktuell gehen die Versicherten im Schnitt mit 64,3 Jahren in die Altersrente. Weiterhin wird noch bis zum Jahr 2031 die Anpassung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahren laufen. Die Präsidentin der DRV Frau Roßbach fordert: „Wir sollten jetzt genau beobachten, ob die Menschen tatsächlich länger arbeiten oder ob sie vorgezogene Renten mit Abschlägen hinnehmen. Das sollte man wissen, wenn man über die Frage der Anhebung der Regelaltersgrenze diskutiert.“ Die Rentenberater von rentenbescheid24.de fordern: Aufhören mit dieser unsäglichen Diskussion! Endlich den Einstieg in einer Bürgerversicherung wagen, die steuerliche Förderung der Riester-und Rüruprente und Betriebsrente abschaffen und die Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge zur Rentenversicherung erweitern. So ähnlich auch die Forderung der Grünen in ihrem Bundestagswahlprogramm 2021!
Ja, ich möchte wissen, ob ich mit 63 oder später noch in Rente gehen kann!
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