DRV verweigert EM-Rente trotz aufgehobenen Leistungsvermögen
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland lehnt Antrag auf EM-Rente ab. Zuvor stellte die Median-Klinik in einer 5-wöchigen Reha fest, dass die Antragstellerin in ihrem zu letzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein aufgehobenens Leistungsvermögen hat. Es liegt also eine volle Erwerbsminderung vor. Die medizinische Reha wurde durch die DRV MD bewilligt. Es haben also ihre eigenen Reha-Ärzte die Feststellungen getroffen, dass unsere Mandantin voll erwerbsgemindert ist. Die DRV Mitteldeutschland stellt sich gegen diese Entscheidung! Die Rentenberater und Rechtsanwälte sagen: ein Skandal, dass die DRV nicht zu Gunsten ihrer eigenen Versicherten entscheidet. Wir haben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt!
DRV verweigert EM-Rente trotz aufgehobenen Leistungsvermögen! Ein Sachverhalt aus der Vertretungspraxis der Rentenberatung von rentenbescheid24.de, welcher zeigt, wie die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland entschieden hat. Obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bei unserer Mandantin vorliegen.
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DRV verweigert EM-Rente trotz aufgehobenen Leistungsvermögen: Sachverhalt gekürzt
Die Versicherte, 1966 geboren, leidet unter erheblichen neurologischen Erkrankungen. Im Jahr 2017 erkrankte sie vollends. Sie beantragte während dem laufenden Krankengeld und anschließenden ALG-1 Bezug die Rente wegen Erwerbsminderung. Diese wurde von der DRV Mitteldeutschland abgelehnt. In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Halle mit vorhergehender Begutachtung wurde die Klage abgewiesen. Die DRV verpflichtete sich aber, dass unserer Mandantin eine medizinische Reha-Maßnahme bewilligt bekommt. Ab dem 27.11.2019 trat sie diese medizinischen Reha-Maßnahme in der Median-Klinik an. Am 01.01.2020 wurde sie entlassen. Sie stellte am 06.01.2020 einen Erwerbsminderungsrentenantrag! Denn sie hatte durch den Reha-Entlassungsbericht bestätigt bekommen, dass bei ihr auf Grund vieler Erkrankungen ein aufgehobenes Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt! Dies bedeutet auf Deutsch: Unsere Mandatin ist voll erwerbsgemindert. Sie kann weniger als 3 Stunden pro Arbeitstag arbeiten.
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Ihr Anspruch auf ALG-1 erlosch im Jahr 2019. Anspruch auf Leistungen nach dem ALg-2 ( Hartz-IV genannt) hat sie nicht, weil ihr Ehegatte über Einkommen verfügt. Da ihr Ehegatte aber selbst in teilweiser Kurzarbeit ist, ist sein Einkommen erheblich gesunken, so dass eine finanzielle Notlage für die Eheleute besteht. Die deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat seit dem Rentenantrag 06.01.2020 erst am 14.08.2020 gegen ihre Versicherte entschieden. Also sich 7 Monate Zeit gelassen.
Gegen den Ablehnungsbescheid haben wir umgehend Widerspruch mit einer Begründung eingelegt. Wir haben auf den Reha-Entlassungsbericht der Median-Klinik verwiesen. Wir haben die sofortige Abhilfe und Akteneinsicht beantragt. Uns interessiert vor allem, wie der Vertrauensrzt der DRV in der internen Bewertung der Leistungsfähigkeit unserer Mandantin entschieden hat.
DRV verweigert EM-Rente trotz aufgehobenen Leistungsvermögen: Druck aufbauen gegenüber der DRV mit einer einstweiligen Anordnung
Es besteht nachweislich ein aufgehobenes Leistungsvermögen bei unserer Mandantin. Diese Tatsache ist schriftlich belegt, durch eine umfassende Rehabilitationsmaßnahme zu Gunsten unserer Mandantin innerhalb eines Zeitraums von fast 5 Wochen. Der Reha-Entlassungsbericht der Median-Klinik ist in seiner Bewertung der Leistungsfähigkeit eindeutig. Unsere Mandantin wurde durch Mediziner und Fachpersonal in der Median-Klinik auf „Herz und Nieren“ geprüft. Daher ist die Ablehnung durch die DRV Mitteldeutschland nicht nachvollziehbar.
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Unserer Mandantin droht auf Grund der Nichtanerkennung der EM-Rente ein wirtschaftlicher Schaden. Sie ist auf die Rente angewiesen. Sie lebt zur Zeit von dem Arbeitsentgelt ihres Ehegatten, welches durch Kurzarbeit gesunken ist. Damit leben sie beide sozusagen am Existenzminimum.
Damit die Deutsche Rentenversicherung entsprechenden Arbeitsdruck erhält, werden wir nach Rücksprache mit unserer Mandantin erwägen, den einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Halle zu beantragen. Ein Beschluss des Hessischen Landesozialgerichts vom 17.11.2014, L 5 R 297/14 B ER gibt Anlass zur Hoffnung, dass eine umgehende Entscheidung getroffen werden kann. In der Hauptsache (Anordungsanspruch) kann die Versicherte beweisen, dass sie einen Anspruch auf die EM-Rente hat. Letztendlich wollen wir die DRV schnellstmöglich an dem Richtertisch bei Sozialgericht haben, damit eine Entscheidung getroffen wird.
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DRV verweigert EM-Rente trotz aufgehobenen Leistungsvermögen
Unglaublich aber wahr, die DRV MD verweigert eigener Versicherten trotz eindeutiger Befundlage auf Grund eines umfassenden Reha-Entlassungsberichtes die Erwerbsminderungsrente. Wir werden über den Fortgang des Falles weiter berichten. Und hoffen, schnellstmöglich die EM-Rente für unsere Mandantin durchsetzen zu können.
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