Hinzuverdienstgrenze bleibt bei voller EM-Rente bei 6300€
Warum gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, die ab dem 01. Januar 2021 gilt, nicht auch für Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen? Diese Frage wird uns auf rentenbescheid24.de oft gestellt. Hier die Antwort!
Hinzuverdienstgrenze bleibt bei voller EM-Rente bei 6300€ und steigt nicht auf 46.060€. Viele Erwerbsminderungsrentner gehen neben der Rente einer Beschäftigung nach. Entweder als Bezieher einer vollen EM-Rente oder neben einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung. Für die volle Rente wegen Erwerbsminderung gilt der Hinzuverdienstfreibetrag von 6.300€. Bei der teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze entweder:
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- es gilt für den Rentenbezieher die Mindestfreigrenze von 15.989,40 Euro für das Jahr 2021. Für das Jahr 2020 galt noch die Grenze von 15.479,10€.
Wer als Rentner einer teilweisen EM-Rente nicht mehr im Jahr 2021 als 15.989,40€ dazuverdient, muss keine Kürzung seiner Rente befürchten. Ist sein individueller Freibetrag noch höher, kann er auch noch mehr dazuverdienen.
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Hinzuverdienstgrenze bleibt bei voller EM-Rente bei 6300€: Gründe warum für die EM-Rentner die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ nicht gilt
Die neue Hinzuverdienstgrenze 2021 für vorgezogene Altersrenten von 46.060 gilt aus zwei wesentlichen Gründen nicht für Rentenbezieher einer EM-Rente:
- Der Gesetzgeber hat den Hinzuverdienstfreibetrag 46.060 nur Altersrenten vor der Regelaltersgrenze angehobe.
- wer neben einer vollen EM-Rente mehr als 6300€ verdient, begibt sich in die Gefahr, dass ihm der Rententräger die volle EM-R aberkennen kann, weil dann genau geprüft wird wieviele Stunden der Versicherte so arbeitet.
- 46.060 € bedeutet einen Monatsverdienst rund 3.838€. Dieser Verdienst neben einer vollem EM-Rente kann man in der Regel nicht innerhalb der Zeitgrenzen von unter 15 Wochenstunden im Monat erwirtschaften. Hierzu ist ein größerer Zeitaufwand notwendig, deshalb wäre die EM-Rente in Gefahr.
- Zielsetzung der Rentenleistung: Die EM-Rente wird nur deshalb geleistet,weil der Betroffene wegen Krankheit und Behinderung nicht mehr arbeiten kann! Wenn er im Jahr 2021 auf einmal soviel Geld verdient, würde der Zweck der Rentenleistung unterlaufen werden, deshalb gilt die neue Hinzuverdienstgrenze 46.060 € nicht für EM-Renten.
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Hinzuverdienstgrenze bleibt bei voller EM-Rente bei 6300€: Gefahr für die EM-Rente
Rentenbezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente sollten sich bei einem Hinzuverdienst über 6.300€ im Jahr 2021 generell bewusst sein, dass die DRV genauer hinschauen kann und prüft, wieviel Stunden pro Tag Sie für Ihre Tätigkeit verwenden. Bei einem Minijob bis 450€ ist in der Regel nichts zu befürchten.
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