Kampf um die Kindererziehungszeiten gewonnen
Die Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de berichten aus einem Fall aus ihrer Vertretungs- und Beratungspraxis. Es ging unter anderem um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für eine Mandantin, die ihr Kind Ende 1969 in Italien geboren hatte und Anfang 1970 nach Deutschland kam. Über 45 Jahre hat diese Frau mit 3 Kindern alleinstehend in Deutschland gearbeitet. Für ihren erstgeborenen Sohn wollte die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten einfach nicht anerkennen. Die Versicherte war verzweifelt und wendete sich über das Online-Rentenberatungsportal von rentenbescheid24.de an die Rentenberater mit ihrem Problem. Im Laufe des Mandats entwickelten sich zwei Schwerpunkte in der Beratung und Vertretung. Wir klären auf um was es im Detail ging.
Nach Zähen Ringen mit der Deutschen Rentenversicherung-Knappschaft-Bahn-See haben die Rentenberater von rentenbescheid24.de den Kampf um die Kindererziehungszeiten gewonnen.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
Kampf um die Kindererziehungszeiten gewonnen: Sachverhalt leicht geändert!
Unsere Mandantin hat 1969 in Italien einen Sohn geboren. Kurz nach der Geburt ihres Kindes ging sie nach Deutschland um zu arbeiten. Ihren Sohn ließ sie kurze Zeit bei ihren Eltern, um ihn ca. 4 Monate nach der Geburt wieder zu sich nach Deutschland zu holen.
Zwischenzeitlich arbeitete sie in Braunschweig und zog dann nach Bochum um. Der Umzug erfolgte im Januar 1970. Ab Mitte Januar 1970 war der Sohn wieder bei unserer Mandantin. Sie meldete den Jungen bei der Ausländerbehörde der Stadt Bochum an. Seit dieser Zeit ging sie normal arbeiten und gebar vor 1992 noch weitere 2 Kinder. Die zuständige Rentenversicherung wollte die Kindererziehungszeiten für ihren ersten Sohn in einer Kontenklärung nicht anerkennen. Es war nicht nachgewiesen, dass er in Deutschland erzogen worden ist. Sämtliche Erklärungen unserer Mandantin und deren Kinder fruchteten nichts. Ihr Sohn, als deutscher Staatsbürger anerkannt, gab auch eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung ab. Einen Nachweis, dass unsere Mandantin ihren Sohn in Braunschweig oder Bochum erzogen hat, konnte sie nicht erbringen. Deshalb wandte sie sich an uns und bat uns um Hilfe.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
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Wir nahmen daraufhin Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf und baten um Mitteilung, welche Informationen und Nachweise denn für die sichere Zuerkennung der Kindererziehungszeiten ausreichend wären. Unsere Mandantin sollte Meldebescheinigungen der jeweiligen Wohnorte für ihren Sohn vorlegen. Konkrete Papiere, dass ihr Sohn in der damaligen Wohnadresse in Bochum gemeldet, waren nicht mehr vorhanden. Daraufhin baten wir unsere Mandantin zur Ausländerbehörde der Stadt Bochum zu gehen und dort nachzufragen, ob es noch die erste Meldung aus 1970 gab. Siehe da, diese war noch vorhanden. Die Meldebestätigung der Ausländerbehörde der Stadt Bochum ergab, dass ihr erster Sohn tatsächlich ab Januar 1970 ohne Unterbrechung mit Wohnort in Bochum polizeilich und ausländerrechtlich gemeldet war. Diese Meldebescheinigung versandten wir im August 2018 zur Rentenversicherung. Paralell dazu hatten wir noch einen anderen Auftrag, der im Zusammenhang mit den Kindererziehungszeiten stand.
Kampf um die Kindererziehungszeiten gewonnen: Rentenantrag und Teilrente
Unsere Mandantin hatte uns ihre Rentenunterlagen zugesandt. Aus diesen konnten wir ersehen, dass sie zum 01.08.2018 einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente wegen besonders langjährig Versicherte erfüllt hat. Die Versicherte hat noch einen Arbeitsplatz. Deshalb beganngen wir zu rechnen, um herauszufinden, ob sich für unsere Mandantin eine Rente und und der Hinzuverdienst lohnt. Dabei haben wir mehrere Szenarien des Ausstiegs aus der Arbeit berechnet. Wir konnten ausrechnen, dass unsere Mandantin einen großen Teil ihrer Altersrente im Rahmen der neuen Flexirente behalten konnte und den vollen Verdienst aus der Arbeit hat. Da sie Mitte 2019 ihren Arbeitsvertrag kündigen wird, wird sie auch aus dem Job weiter in die Rentenkasse Pflichtbeiträge einzahlen, was sich wiederum auf ihre Rentenhöhe positiv auswirkt. Wir stellten Anfang September 2018 rückwirkend zum 01.08.2018 den Rentenantrag. Ende Oktober 2018 kam der Rentenbescheid. Endlich muss man sagen!
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Nach der ersten Prüfung des Rentenbescheides konnten wir unserer Mandantin die gute Nachricht übermitteln. Die Kindererziehungszeiten für ihr erstes Kind sind im Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid enthalten. Damit auch vorhandene Lücken im Erwerbsleben unserer Mandantin auf Grund der Geburt ihres Kindes durch die Wartezeiten von fast 20 Kalendermonaten geschlossen.
Kampf um die Kindererziehungszeiten gewonnen: Zuschlag zur Mütterrente 2 on Top
Damit aber nicht genug. Unsere Mandantin wird als Bestandsrentnerin zum 01.01.2019 wegen der neuen Mütterrente 2 nochmals 1,5 Entgeltpunkte abschlagsfrei auf ihre Teilrente dazubekommen. Dies macht ca. 48 Euro mehr Rente pro Monat aus.
Fazit!
Die Ansprüche zur Rente zu sichern, ist kein einfaches Unterfangen. Dieses Beispiel zeigt, dass viel Arbeit und Mühe in einzelne Sachverhalte gesteckt werden muss, um das Ziel zu erreichen. Für unsere Mandantin hat es sich gelohnt, weil sie die ihr zustehenden Kindererziehungszeiten in der Rente erhält und sie neben der Teilrente noch Hinzuverdient, damit dieses und nächstes Jahr 2019 deutlich mehr Geld zur Verfügung hat. Daneben profitiert sie auch noch von den günstigeren Steuerfreibetrag 2018 zur Rente!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden