Minijob Verdienstgrenze soll auf 600€ angehoben werden
Aktuelle Informationen von Nachrichtensender NTV vom 12. Oktober 2020. Die große Koalition plant die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450€ auf 600€. In Deutschland gibt es derzeit rund 7,6 Millionen Minijobber. Viele von ihnen sind Rentnerinnen und Rentner. Seit 2013 gibt es die 450€ bei der geringfügigen Beschäftigung. Diese Grenze soll nunmehr angehoben werden.
Die Minijob Verdienstgrenze soll auf 600€ angehoben werden, so die aktuellen Informationen, wie am 12.10.2020 aus dem Internet zu erfahren war (Quelle ntv). Unter dem Minijob versteht man die geringfügige Beschäftigung. Diese ist im Gesetz in drei Varianten vorgesehen.
Von einem Minijob oder besser geringfügige Beschäftigung spricht man, wenn der Beschäftigte entweder:
- ein regelmäßiges Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung von nicht mehr als 450€ monatlich erhält oder
- die Beschäftigung innerhalb eines Kalendermonats auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist oder im voraus vertraglich begrenzt ist (Stichwort Saisonarbeitskräfte) oder
- die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten nach § 8a SGB IV.
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Minijob Verdienstgrenze soll auf 600€ angehoben werden: Abbau von Bürokratie
Die CDU/CSU und SPD geführte Regierung plant den Bürokratieabbau. Sie will in einem Arbeitnehmer-und Unternehmensentlastungsgesetz unter anderem Änderungen im Kindergeld einführen und auch die Erhöhung der Verdienstgrenze des Minijobs. Von aktuell 450€ auf 600€ monatlich. Eine entsprechende Arbeitsgruppe der GroKo hat wohl mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgelegt. Es soll eine antragslose Variante des automatischen Bezugs von Kindergeld geben. Und auch die Anhebung der Minijob-Grenze auf 600€ pro Monat.
Weitere Vereinfachungen sind im Bereicht Wind-und Solarparks, sowie eine Einführung einer Wochenarbeitszeit als Höchstarbeitszeit geplant. Auch die Riesterrente soll im Antragsverfahren vereinfacht werden!
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Die neuesten Zahlen belegen es, einige Rentnerinnen und Rentner gehen neben der Rente noch auf Minijobbasis arbeiten. Sie wird es sicher freuen, wenn sie jetzt statt 450 € monatlich nunmehr 600€ steuerfrei dazuverdienen dürfen.
Minijob Verdienstgrenze soll auf 600€ angehoben werden: Warum die Anhebung auf 600€
Der Grund für die Anhebung durch den Wirtschaftsminister sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Peter Altmaier hat bekräftigt, die Entgeltgrenze zu dynamisieren. Dass heißt, sie soll an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Die Verdienstgrenze war 2013 zuletzt angehoben worden. Zuerst war eine Kopplung der Verdienstgrenze an die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohnes vorgesehen.
Fazit
Der Minijob oder die geringfügige Beschäftigung ist für viele Rentenbezieher in Deutschland eine wichtige Verdienstmöglichkeit. Ob aus finanzieller Not oder einfach um beschäftigt zu sein. Die betroffenen Rentner werden sich sicher freuen können, wenn sie nochmals monatlich 150 € steuerfrei dazuverdienen können. Natürlich nur, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zum Minijob nach §§ 8, 8a SGB IV einhalten.
Ja, ich möchte wissen, ob und wie sich mein Minijob auf meine spätere Rente auswirkt!
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