Über 55 Jahre alt: Raus aus der PKV, rein in die GKV als Selbst­ständiger

Eine der möglichen Wechsel-Varianten für Versicherte, die über 55 Jahre alt sind!

Sie sind selbstständig beruflich tätig. Entweder als Freiberufler, als Gewerbetreibender, Handwerker oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. In jungen Jahren oft durch billige Versicherungsprämien in die PKV gelockt. Im Alter das böse Erwachen! Für Selbstständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, droht wegen steigender Versicherungsprämien die Altersarmut. Rente und private Vorsorge reichen nicht aus, um die monatlichen Prämien und das Leben zu sichern.  In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie ein Wechsel aus der PKV in die GKV für über 55-jährige Selbstständige funktionieren kann! Bitte informieren Sie sich wegen einem Wechsel PKV in GKV  für Selbstständige unter 55 Jahre hier!

Der Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre ist eine kompliziertere Variante des Ausstiegs aus der PKV. Das Gesetz macht es für Betroffene, die über 55 Jahre alt sind, schwieriger in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Für jeden Selbstständigen muss klar sein, dass der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die GKV unter anderem nur dann gelingen kann, wenn er seinen beruflichen Status ändert. Und dies hat für die Betroffenen oft gravierende Folgen. Auf was zu achten ist, hier in unserem Renten-ABC!


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Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre: Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung – meist keine Rückkehr möglich weil § 6 Absatz 3a SGB V die Versicherungsfreiheit begründet

Endlich raus aus der PKV, so werden es sich viele privat krankenversicherte Selbstständige denken. Jedes Jahr erhöht meine private Krankenversicherung die Preise. Die monatlichen Prämien steigen und steigen.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der generellen Krankenversicherungspflicht in Deutschland für privat krankenversicherte Menschen eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es ihnen fast unmöglich macht, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Normalerweise sagt das Gesetz – § 5 SGB V -, dass bei Aufnahme einer Beschäftigung oder beruflichen Ausbildung oder anderer Tatbestände eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Per Gesetz angeordnet. So weit so gut.

Aber Menschen, die über 55 Jahre alt sind und die am Tag des Eintritts der an sich versicherungspflichtigen Beschäftigung 5 Jahre zuvor kein Mitglied in der gesetzlichen KV waren, bleiben in der GKV versicherungsfrei. Es sei denn, dass sie die Hälfte dieser Zeit (2 Jahre und 6 Monate) nicht versicherungsfrei, oder nicht von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Absatz 5 SGB V nicht hauptberuflich selbstständig tätig waren.

Und bei den meisten hauptberuflich selbständig Tätigen scheitert der Wiedereintritt in die GKV durch die Aufgabe der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung genau an dieser Vorschrift. Deshalb sind andere Wege zu gehen. Für Selbstständige gibt es daher grob gesprochen drei Wege, die in die GKV zurück führen.

Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre: Rückkehr in die GKV über die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners

Wie ein Selbstständiger in die Familienversicherung des Ehepartners gelangen kann, können Sie hier nachlesen. Zum Thema Wechsel PKV in GKV über die Familienversicherung haben wir einiges geschrieben.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

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Nochmals als Erinnerung für einen Wechsel in die Familienversicherung muss der Selbstständige folgendes beachten:

  • er muss sein hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufgeben (nebenberuflich ist möglich aber schwer abzugrenzen und auch oft ein Streitthema mit der aufnehmenden Krankenkasse?),
  • der Selbstständige darf kein Gesamteinkommen von mehr als 455€ im Monat haben und
  • er muss seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland haben!

Wer als Selbstständiger schon nahe dem Renteneintritt ist und eine gesetzliche Rente oder private Rente erwartet, sollte den Wechsel aus der PKV und den Einstieg in die Familienversicherung nicht erst dann realisieren, wenn die Renten ausgezahlt werden! Wenn es irgend geht schon vor Rentenbeginn. Denn die Rentenleistungen erhöhen meist das Einkommen auf mehr als 455€! Die Teilrente in der gesetzlichen Rente ist kein Problem! Aber die private Rentenzahlung zu beenden, wird ungleich schwieriger sein, weil ein Zahlungsstopp als Verzicht angesehen wird und dieser zu Lasten der Familienversicherung des Ehepartners gehen würde. Wohingegen die Wahl einer Teilrente aus der gesetzlichen RV kein Verzicht ist.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Kurzer Exkurs haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig!

Hauptberuflich selbstständig tätig ist eine selbstständige Tätigkeit immer dann, wenn sie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Umfang (Aufwand) her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit des Selbständigen darstellt! So wird es auch in einem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverband vom 02.12.2014 umfassend erläutert.

Wer sein Gewerbe oder seine anderweitige selbstständige berufliche Tätigkeit herunterfährt und dann nebenberuflich tätig ist, kann mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vor dem 55. Lebensjahr in die gesetzliche KV aufgenommen werden. Für die Versicherten oft eine schwierige Sache der aufnehmenden Krankenkasse nachzuweisen, ob noch eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit oder nur noch eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit vorliegt. Im letzteren Fall versperrt der § 5 Absatz 5 SGB V nicht mehr den Zugang zur GKV. Aber den Nachweis ob Sie nur noch wirtschaftlich und zeitlich gesehen eine untergeordnete selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie führen. Und diese Prüfung ist steinig. Deshalb sollte eine solche Variante immer sorgfältig geprüft und auch geplant werden.


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Die Prüfung, ob eine selbständige Tätigkeit hauptberuflich ist und damit zur Versicherungsfreiheit in die GKV führt, ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall abzustellen und obliegt allein der zuständigen Krankenkasse.

Wer einen Arbeitnehmer mit mehr als 450€ monatlichen Einkommen in seiner selbstständigen Tätigkeit/Gewerbe beschäftigt, hat es besonders schwer, nachzuweisen, dass er nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig ist. Denn der § 5 Absatz 5 SGB V gilt als gesetzliche Vermutung! Wer einen Arbeitnehmer in seiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigt, gilt qua Gesetz als hauptberuflich selbstständig beruflich tätig.

Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre: Rückkehr in die GKV über die Auffangpflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V

Es gibt den ein oder anderen Selbstständigen, der früher einmal pleite gegangen ist oder der sich eine gesetzliche oder private KV nicht leisten konnte. Dann hat er diese einfach nicht gezahlt. Es wird geschätzt, dass in Deutschland zwischen 100.000 bis 200.000 Menschen überhaupt keine Krankenversicherung haben. Dann wäre auf jeden Fall der Weg in die GKV über die sogenannte Auffangpflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V zu prüfen. Immer dann, wenn der Selbstständige, der vor Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit einmal schon in der gesetzlichen KV versichert war und dies nachweise kann, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die GKV. Denn bei der Auffangpflichtversicherung stellt der Gesetzgeber darauf ab, ob der Versicherte entweder zuletzt gesetzlich versichert oder überhaupt nicht gesetzlich oder privat versichert war.


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Ein Problemfall in dieser Konstellation ist, dass der Selbstständige in diesen Fallkonstellationen seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben muss, weil die Pflichtversicherung in der Auffangpflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V unter anderem im Falle der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ausgeschlossen ist!

Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre: Rückkehr in die GKV über eine versicherungspflichtige EU-Auslandstätigkeit

Eine weitere Variante, die gesetzlich machbar ist. Der Selbstständige der über 55 Jahre alt ist, wechselt seinen Wohnort oder Arbeitsort in das europäische Ausland. Dann muss er aber in ein solches Ausland wechseln, welches per Gesetz mit Aufnahme der Tätigkeit oder des Wohnortwechsels eine gesetzliche Versicherungspflicht in dessen System anordnet. Beispiele dafür sind Polen, Niederlande, Österreich, Irland und weitere Staaten.

Das Kernproblem ist, dass der Versicherte mindestens 12 Kalendermonate europäische KV-Pflichtzeiten nachweisen muss. Denn er hat nach der Rückkehr aus dem Ausland Anspruch auf die Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung nach deutschem Recht. Die Anerkennung der ausländischen KV-Pflichtzeiten wie deutsche Krankenversicherungszeiten macht das EU-Recht möglich.

Aber dem Versicherten muss klar sein, dass er die ausländischen Zeiten nachweisen muss! Und er muss innerhalb bestimmter Fristen nach der Rückkehr in Deutschland einen entsprechenden Antrag bei einer gesetzlichen KV stellen.

Kündigung der PKV nicht vergessen!

Tritt die Versicherungspflicht oder Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der GKV ein, sollte der Versicherte binnen 3 Kalendermonaten nach Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung die PKV und private Pflegeversicherung kündigen. Nach Ablauf der 3 Monatsfrist ist eine rückwirkende Kündigung nicht mehr möglich!


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Wechsel PKV in GKV als Selbstständiger über 55 Jahre

Sie können die Chance für einen Wechsel aus der PKV in die GKV als Selbst­ständiger über 55 Jahre nutzen. Dennoch sollten Sie Aufwand und Nutzen und auch die Risiken sauber erfassen und abwägen. Nicht immer lohnt sich ein Wechsel, oder lässt sich einfach so erreichen. In diesen Bereichen wird oft mit Tricks gearbeitet, die bei genauerem Hinsehen, durch­schaubar sind und Nachteile für den Versicherten nach sich ziehen können. Eine gute und ziel­genaue Beratung vor einem Wechsel ist angesagt! Wo finden Sie diese? Bei den versierten Renten­beratern und Rechts­anwälten von renten­bescheid24.de!

Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln kann!


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