→ Hinzuverdienst und Erwerbsminderung
→ Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente
→ Drei-Fünftel Belegung zur EM-Rente
→ Arten von Erwerbsminderungsrente
→ Der Begriff Minderung der Erwerbsfähigkeit
→ Die Wegefähigkeit entscheidet über die Erwerbsminderungsrente
→ Von der Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente
→ Die Rentenberechnung bei einer Erwerbsminderungsrente in zwei Schritten!
→ befristete Erwerbsminderungsrente
→ Teilweise Erwerbsminderungsrente
→ Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit
Der Versicherte muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder 60 Kalendermonaten erfüllt haben und somit allgemein in den versicherten Personenkreis der Deutschen Rentenversicherung gehören. Zu diesen Zeiten zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit als Pflichtbeitragszeiten.
Verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Sammelbegriff um gesetzlichen Rentenrecht zum einen für die Erwerbsminderung und zum anderen für die im Bergbau verminderte Berufsunfähigkeit. Das Gesetz unterscheidet 3 verschiedene Arten der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung geht es in aller Linie um eine zeitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. In seltenen Fällen auch um eine qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel die sogenannte Wegefähigkeit.
Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten noch arbeiten gehen, aber auf Grund von Krankheit oder Behinderung Ihre Arbeitsstätte oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen. Dann fragen Sie sich, wie soll ich mein Geld verdienen, wovon soll ich leben? Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch in dem Fall, dass ich an sich noch arbeiten kann?!
Die Entgeltpunkte sind wichtig?
Sicher haben Sie von einer solchen Situation schon mal gehört. Ihr Arbeitskollege ist schwer krank geworden und hat seit Beginn seiner Berufsausbildung 20 Jahre gearbeitet. Nun steht er vor der Frage, wie es finanziell weitergeht. Dort hilft als aller erstes die Feststellung der Entgeltpunkte, für eine mögliche Erwerbsminderungsrente, die ihr Kollege in den letzten 20 Jahren erwirtschaftet hat.
Nehmen wir einfach an, er hat pro Jahr ein Entgelt verdient, dies wären jetzt 20 Entgeltpunkte.
Schreiben Sie uns Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente, nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Aus allen Zusendungen werden eine Vielzahl an Fragen für das Interview mit dem Rentenberater ausgewählt und jeden Freitag im Juni wird auf diese Fragen in einem Interview eingegangen. Den Link zum Interview finden Sie immer aktuell auf rentenbescheid24.de und auf unserer Facebook-Seite
Nein! Während des Aktionszeitraumes im Juni 2017 geht der Rentenberater auf Ihre Fragen zur Erwerbsminderungsrente in einem Interview ein und das kostenfrei
Bitte beachten Sie, die Beantwortung der Fragen stellt keine Rentenberatung dar.
Danach nutzen Sie bitte die Schnellfrage für nur 9,90€
Unsere Rentenberater werden versuchen, auf so viel Fragen wie möglich einzugehen. Jedoch kann es sein, dass einige Fragen aus zeitlichen Gründen (Interviewlänge) nicht beantwortet werden können.