Erwerbs­minderung Juni-Aktion

Wissen spezial: Erwerbs­minderungs­rente

Eine wissenswerte Reise, Fakten und Informationen, durch die Erwerbs­minderungsrente:

Voraus­setzung für eine Erwerbs­­minderungs­­rente

Die Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in § 43 Sozialgesetzbuch Nr. 6 geregelt. Sie löste die bis zum 31.12.2000 bestehende Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem § 44 Sozialgesetzbuch Nr. 6 ab.

Die Wartezeit muss sein, ansonsten gibt es keine Rente!

Der Versicherte muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder 60 Kalendermonaten erfüllt haben und somit allgemein in den versicherten Personenkreis der Deutschen Rentenversicherung gehören. Zu diesen Zeiten zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit als Pflichtbeitragszeiten.

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Arten von Erwerbs­minderungs­rente

Verminderte Erwerbsfähigkeit und Rente: Was ist das?

Verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Sammelbegriff um gesetzlichen Rentenrecht zum einen für die Erwerbsminderung und zum anderen für die im Bergbau verminderte Berufsunfähigkeit. Das Gesetz unterscheidet 3 verschiedene Arten der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung geht es in aller Linie um eine zeitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. In seltenen Fällen auch um eine qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel die sogenannte Wegefähigkeit.

Volle Erwerbsminderung!

Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.

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Die Wegefähigkeit entscheidet über die Erwerbs­minderungs­rente

Stellen Sie sich vor, Sie könnten noch arbeiten gehen, aber auf Grund von Krankheit oder Behinderung Ihre Arbeitsstätte oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen. Dann fragen Sie sich, wie soll ich mein Geld verdienen, wovon soll ich leben? Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch in dem Fall, dass ich an sich noch arbeiten kann?!

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Von der Erwerbs­unfähigkeits­rente zur Erwerbs­minderungs­rente

Ein Vergleich der beiden Renten aufgrund von Erwerbsminderung - vorher und nachher

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Die Renten­berechnung bei einer Erwerbs­minderungs­rente in zwei Schritten!

Die Entgeltpunkte sind wichtig?
Sicher haben Sie von einer solchen Situation schon mal gehört. Ihr Arbeitskollege ist schwer krank geworden und hat seit Beginn seiner Berufsausbildung 20 Jahre gearbeitet. Nun steht er vor der Frage, wie es finanziell weitergeht. Dort hilft als aller erstes die Feststellung der Entgeltpunkte, für eine mögliche Erwerbsminderungsrente, die ihr Kollege in den letzten 20 Jahren erwirtschaftet hat.
Nehmen wir einfach an, er hat pro Jahr ein Entgelt verdient, dies wären jetzt 20 Entgeltpunkte.

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Ihre Frage zur Erwerbs­­minderung exklusiv an den Renten­berater stellen - kostenfrei

Schreiben Sie uns Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente, nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Aus allen Zusendungen werden eine Vielzahl an Fragen für das Interview mit dem Rentenberater ausgewählt und jeden Freitag im Juni wird auf diese Fragen in einem Interview eingegangen. Den Link zum Interview finden Sie immer aktuell auf rentenbescheid24.de und auf unserer Facebook-Seite

Kostet mich die Frage etwas?

Nein! Während des Aktionszeitraumes im Juni 2017 geht der Rentenberater auf Ihre Fragen zur Erwerbsminderungsrente in einem Interview ein und das kostenfrei
Bitte beachten Sie, die Beantwortung der Fragen stellt keine Rentenberatung dar.
Danach nutzen Sie bitte die Schnellfrage für nur 9,90€

Werden alle Fragen beantwortet?

Unsere Rentenberater werden versuchen, auf so viel Fragen wie möglich einzugehen. Jedoch kann  es sein, dass einige Fragen aus zeitlichen Gründen (Interviewlänge) nicht beantwortet werden können.

Wir freuen uns auf Ihre Frage zur Erwerbsminderung. Jetzt Frage stellen!




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