Rentenerhöhung 2020: Rentenbescheide prüfen
Die Rentenerhöhung 2020 zum 01.07.2020 ist noch nicht beim Bundesrat angekommen, da gehen bei dem Team von rentenbescheid24.de die ersten Rentenbescheide ein, die die neuen Rentenwerte Ost und West beinhalten. So am 16.05.2020 für eine Mandantin, für die wir die Altersrente zum 01.07.2020 beantragten. Obwohl die neuen Rentenwerte für die Rentenerhöhung 2020 noch nicht Gesetzeskraft haben, rechnet die Deutsche Rentenversicherung die Rentenhöhe schon mit den neuen Werten. Wir sagen: Nicht schlecht! Unser Tipp an alle Neurentner und Bestandsrentner: wenn die Rentenbescheide mit den neuen Rentenwerten kommen, dann sollten alle Rentnerinnen und Rentner die Rentenerhöhung zum Anlaß nehmen und ihre Rentenbescheide einfach mal prüfen. Viele vertrauen immer noch darauf, dass das, was die DRV an Zahlen und Daten erfasst hat, richtig ist. Tatsache ist aber, dass viele Rentenbescheide immer noch falsch sind und Renten zu niedrig berechnet werden.
Rentenerhöhung 2020: Rentenbescheide prüfen. Man könnte sagen, wie jedes Jahr das gleiche Programm. Die Deutsche Rentenversicherung setzt die Rentenanpassung 2020 zum 01.07.2020 um. Wir haben über die neuen Rentenwerte berichtet, hier zum Nachlesen.
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Die Deutsche Rentenversicherung setzt die aktuellen Rentenwerte, die ab dem 01.07.2020 gelten sollen, schon in neuen Rentenbescheiden um. Das Team von rentenbescheid24.de erhielt am 16.05.2020 einen Rentenbescheid über eine Altersrente für langjährig Versicherte. Der Beginn der Rente ist der 01.07.2020. Wir waren erstaunt. Denn die Monatsrente, die nach Abschluss der Berechnung aller Entgeltpunkte mit den persönlichen Entgeltpunkten berechnet wurde, enthielt schon die neuen zukünftigen Rentenwerte Ost und West:
- West = 34,19€
- Ost = 33,23€ für einen Entgeltpunkt.
Damit dürfte auch klar sein, dass die Rentenerhöhung 2020 kommen wird, und diese Rentenerhöhung entgegen Meinungen einiger Kritiker pünktlich kommen wird. Wir hatten berichtet!
Rentenerhöhung 2020: Rentenbescheide prüfen: Monatsteilrente beachten
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In vielen Rentenbescheiden werden die persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung der Monatsrente in den Bereich der allgemeinen Rentenversicherung (Bereich West) und den Bereich für das Beitrittsgebiet berechnet. Die Gesamtrente für den Monat ist die Summe der Monatsteilrente West und Monatsteilrente Ost. Die Zuordnung der Entgeltpunkte nach West und Ost ist extrem wichtig. So haben wir durch eigene Berechnungen und durch viele Einzelfälle immer wieder erfahren können, dass die fehlerhafte Zuordnung von den Bereichen der beruflichen Tätigkeit in West oder Ost zu falschen Renten führt. Entweder zu hoch oder zu niedrig. Bei einer fehlerhaften Zuordnung von West-Zeiten statt Zeiten der Zuordnung für das Beitrittsgebiet führt dies oft zu niedrigeren Renten. Trotz höheren Rentenwert West. Es gibt Ausnahmen für die Rentnerinnen und Rentner aus dem Beitrittsgebiet , die am Stichtag 18.05.1990 ihren dauerhaften Wohnsitz in den alten Bundesländern begründeten. Deren Entgeltpunkte werden nach den Werten aus dem Beitrittsgebiet Ost berechnet und dann als persönliche Entgeltpunkte mit dem Rentenwert West vervielfältigt.
Rentenerhöhung 2020: Rentenbescheide prüfen: bestehende Rentenbescheide prüfen lassen, auch wenn diese bestandskräftig sind
Keine Sorge! Die sogenannten Bestandsrentner, die schon zum Beispiel seit 20 Jahren eine Rente erhalten, können auch ihre Rentenbescheide prüfen lassen. § 44 SGB X macht es möglich. Normalerweise sind die Rentenbescheides schon bestandskräftig. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist wegen Fristablauf nicht möglich. Aber § 44 SGB X eröffnet allen Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit, auch bestandskräftige Bescheide prüfen zu lassen. Damit kann sich der Bestandsrentner für mindestens 4 Jahre rückwirkend eine Rentennachzahlung sichern, wenn sich durch eine Prüfung seines Rentenbescheides herausstellt, dass dieser zu seinen Lasten fehlerhaft sein sollte.
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Rentenerhöhung 2020: Rentenbescheide prüfen!
Über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden ab Juni 2020 ihren neuen Rentenbescheid erhalten. Nehmen Sie die aktuelle Rentenanpassung zum Anlass und prüfen Sie Ihre Rentenbescheide. Vieles können Sie selbst nachprüfen, sozusagen den Selbstcheck machen. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner stellt der Rentenbescheid und dessen Inhalt ein Buch mit sieben Siegeln dar. Unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wer also keine Lust auf die eigenen Prüfungen hat, kann oder sollte sich sogar Rat und Hilfe von professioneller Seite her holen. Gerichtliche zugelassene Rentenberater (auch der bei Ihnen vor Ort) können Ihnen erklären, ob Ihr Rentenbescheid stimmt oder nicht! Oder Sie nutzen einfach und unkompliziert unseren Service zur Prüfung Ihres Rentenbescheides auf www.rentenbescheid24.de.
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