Wie prüfe ich meine Rentenanpassungsmitteilung
Am 01.07.2020 ist es wieder soweit. Die Renten werden erhöht. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 die Rentenwertbestimmungsverordnung der Bundesregierung bestätigt. Wir hatten berichtet: hier zum Nachlesen! Im Osten gibt es 4,2 Prozent- und im Westen 3,45 Prozent mehr Rente. Die neuen Altersrenten–Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenrenten werden seit dem 05.06.2020 mit den Rentenanpassungsmitteilungen bestätigt. Die Deutsche Rentenversicherung oder der Postrentenservice sind voll im Einsatz. Bis zum 27. Juni 2020 soll es für alle Rentnerinnen und Rentner die neuen Rentenbescheide geben. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung prüfen!
Wie prüfe ich meine Rentenanpassungsmitteilung, wenn ich ab dem 01.07.2020 meine neue Rente erhalte. Es geht um die Höhe der neuen Rente!
Wie prüfe ich meine Rentenanpassungsmitteilung, die ich erhalten habe!
Auf was muss ich achten. Tipps und Hinweise von den Rentenberater und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de.
Bei Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten ist es „realtiv“ einfach. Sie suchen in ihren Rentenbescheiden, der die ausführlichen Rentenberechnungen enthält (immer den aktuellsten) die Anlage heraus, die Ihre persönlichen Entgeltpunkte enthält. Diese Entgeltpunkte multiplizieren Sie mit dem aktuellen Rentenwert West 34,19€ oder Rentenwert Ost 33,23€.
Aus dieser Berechnung ergibt sich die neue Monatsrente, die Sie ab dem 01.07.2020 erhalten. Stimmt diese Rente mit den Werten aus der Rentenanpassungsmitteilung überein, ist alles in Ordnung.
Damit die Rente stimmt!
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Monatsteilrente West + Monatsteilrente Ost
Wenn Sie laut dem ausführlichen Rentenbescheid eine Monatsrente erhalten, die aus einer Monatsteilrente West und Monatsteilrente Ost besteht, so müssen Sie für die jeweiligen persönlichen Entgeltpunkte auch die unterschiedlichen Rentenwerte West und Ost einsetzen. Die Teilbeträge addieren und dann haben Sie wieder die volle Monatsrente im Brutto.
Von der so ermittelten Bruttorente ziehen Sie dann nach den aktuellen Werten Ihren Krankenversicherungsbeitrag, Zusatzbeitrag und Beitrag für die Pflegeversicherung ab.
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse ist bundesweit nicht einheitlich hoch
Hier müssen Sie auch aufpassen. Denn der Zusatzbeitrag zur KV ist nicht bundeseinheitlich, sondern von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Auch der Pflegebeitrag kann sich in der Höhe unterscheiden. Wer Kinder hat, muss nur einen ermäßigten Beitragssatz zur gesetzlichen Pflege zahlen. Wer keine Kinder hat, muss einen höheren Beitragssatz zahlen.
Mit der Rentenanpassung steigt auch der Beitragszuschuss zur pKV oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Wenn Sie privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird Ihnen zu Ihrer Brutto/Nettorente (Brutto = Netto) ein Beitragszuschuss gezahlt. Aber der Beitragszuschuss ist keine Rentenleistung. Der Beitragszuschuss muss mit der höheren Bruttorente auch entsprechend steigen. Den Anstieg des höheren Beitragszuschusses können Sie relativ einfach ermitteln. Sie legen die „alte“ Anpassungsmitteilung aus dem Jahr 2019 neben die neue Rentenanpassungsmitteilung und vergleichen die Zahlwerte des jeweiligen Beitragszuschusses. Wenn in der neuen Mitteilung der Beitragszuschuss höher ist, als in der alten Anpassungsmitteilung sollte eigentlich alles in Ordnung sein. Faustformel: der Beitragszuschuss wird errechnet aus: Bruttorente x 7,3 Prozent + halber Beitragssatz Zusatzbeitrag = Zahlbetrag. Der Zahlbetrag ist bei einer privaten Krankenversicherung aber immer auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Dies ist oft der Fall, wenn der Rentner einen monatlich eine geringe Prämie an die private KV zahlt.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Wie prüfe ich meine Rentenanpassungsmitteilung: Witwenrenten und gesetzlich Unfallrente schwerer nachzuprüfen
Bei Witwen-oder Witwerrente und gesetzlicher Unfallrente wird es komplizierter, die Rentenanpassungsmitteilung zu prüfen.
Die Überprüfung der Rentenanpassung bei einer Witwen-oder Witwerrente ist deutlich komplexer. Denn es ändert sich nicht nur der aktuelle Rentenwert, sondern auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung. Wenn die Witwe zum Beispiel wegen der Rentenerhöhung eine höhere eigene Altersrente bekommt, kann dies bedeuten, dass sie auch einen höheren Abzug bei der Witwenrente hat. Denn die höhere Altersrente ist Einkommen, welches an die Witwenrente anzurechnen ist.
Dabei wird von der neuen Altersrente ein bestimmter Prozentsatz abgezogen. Es findet also eine Bereinigung der Bruttorente statt. Wichtig ist dabei, dass die Höhe des Abzugs an dieser Position genau stimmt. Sind es 13 oder 14 Prozent. Ist der Freibetrag zur Witwenrente korrekt berechnet worden?
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Ab dem 01.Juli 2020 gelten als Einkommensfreibetrag:
- im Westen =902,62€
- im Osten = 877,27€
- und möglicherweise noch der neue Kinderfreibetrag bei der Einkommensanrechnung, wenn der oder die Witwe noch Waisen hat.
Erhöhen sich die gesetzlichen Unfallrenten, so muss im Zusammenspiel den höheren Altersrenten geprüft und berechnet werden, ob die Altersrente zu kürzen ist. Unfallrenten können (nicht müssen) an eine Altersrente angerechnet werden, § 93 SGB VI. Hier wird es noch komplexer. Denn das sogenannte Jahresarbeitseinkommen wird um den jeweligen Prozentsatz der Rentenerhöhung ab dem 01.07.2020 angepasst. Die Rentenanpassungsmitteilungen müssen diesen neuen Wert enthalten.
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Die Altersrente wird dann zu einem bestimmten Anteil nicht gezahlt (geleistet). Die Berechnungen hierzu sind komplex! Da aber auch die gesetzlichen Unfallrenten sich anpassen, erhalten Sie von Ihrer Unfallkasse (Berufsgenossenschaft) oder vom Postrentenservice einen Anpassungsmitteilung. Denn die Rentenerhöhung in der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf den Jahresarbeitsverdienst berechnet. Danach wird die neue Monatsrente als Unfallrente ausgerechnet.
Wie prüfe ich meine Rentenanpassungsmitteilung
Die Rentenanpassungsmitteilung ist ein Rentenbescheid! Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie tun, wenn Sie sich nicht im klaren sind, ob die Rentenanpassungsmitteilung ohne größere Nachprüfungen und Berechnungen stimmt. Bei Rentenbescheides von der gesetzlichen Unfallkasse ist dort Widerspruch einzulegen. Gerade bei Beziehern von Mehrfach-Renten genauer hingeschaut werden. Stimmt die Einkommensanrechnung an die Witwen-oder Witwerrente. Ist die aktuelle Altersrente richtig im Witwenrentenbescheid als anrechenbares Einkommen erfasst. Stimmen die Abzüge. Die Rentenanpassungsmitteilung sollten Sie schon ein wenig unter die „Lupe“ nehmen und nachrechnen. Professionelle Rentenberater übernehmen diese Arbeit für Sie. Nutzen Sie unserer Serviceangebot auf rentenbescheid24.de.
Ja, ich möchte wissen, ob mein Rentenanpassungsbescheid, den ich erhalten habe, stimmt!
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