Was ist ein Rentenbescheid
In diesem kurzen Beitrag geht es nur um die Frage, was ein Rentenbescheid eigentlich ist? Wer ist befugt, einen Rentenbescheid wegen einer gesetzlichen Rente zu erlassen und welchen Inhalt der Bescheid haben muss. All dies klären wir auf. Für Sie kurz und kompakt und ohne umständliche, schwer verständliche juristische Erklärungen!
Was ist ein Rentenbescheid, so die Frage eines Kunden von rentenbescheid24.de. Was für uns Juristen und Rentenberater klar und eindeutig ist, ist es für den Bürger oder Rentner nicht. Warum ist der Rentenbescheid ein Verwaltungsakt? Warum kann ich aus dem Rentenbescheid Rechte für mich herleiten.Wieso dürfen die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung überhaupt einen Rentenbescheid erlassen. Darf ich gegen die Deutsche Rentenversicherung die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn diese einfach meine Rente nicht zahlt. Und auch sehr wichtig, welche Rechte habe ich, wenn die Rentenversicherung meine beantragte Rente ablehnt, die Rente aufhebt oder die Rentenhöhe ändert.
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Was ist ein Rentenbescheid: Warum darf die DRV Rentenbescheide erlassen?
Grundsätzlich darf nur die für das jeweilige Sozialgesetzbuch zuständige Behörde für oder gegen Sie handeln. Ein Teil des aktiven Handels, auch Verwaltungshandeln genannt, ist, dass die Behörde einen Bescheid erlassen darf. Das darf sie aber nur deshalb, weil sie auf Grund gesetzlicher Regelungen ausdrücklich befugt ist.
Was ist ein Rentenbescheid: Entscheidung über Anspruch auf eine Rente
Ein Bescheid über den Anspruch einer Rente oder einer Rentenleistung aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 nennt man Rentenbescheid. Dieser darf grundsätzlich nur schriftlich ergehen. So sagt es die Formvorschrift des § 117 Sozialgesetzbuch Nummer 6. Damit ist klargestellt, dass die Entscheidung über einen Rentenanspruch nur in Textform ergehen darf. Also so, dass auf einem Blatt Papier oder mehreren in verkörperter Gedankenwiedergabe die Behörde wiedergibt, ob und in welcher Art und Weise sie über den Anspruch entschieden hat. Somit kann ein Rentenbescheid nicht mündlich ergehen. Dann wäre dieser Bescheid nichtig und unwirksam.
Der Rentenbescheid ist ein sogenannter Verwaltungsakt. Die Deutsche Rentenversicherung setzt mit dem Rentenbescheid ein Rechtssetzungsakt zwischen ihr und dem Rentenantragsteller in Gang. Der Rentenbescheid regelt somit ein besonderes gesetzliches Verhältnis zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem Antragsteller. Er ist an bestimmte Formen gebunden und muss um überhaupt wirksam zu werden, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen.
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Der Rentenbescheid als Verwaltungsakt unterscheidet sich von einer bloßen Mitteilung oder Information. Die Renteninformation oder die Rentenauskunft sind keine bindenden und angreifbaren Verwaltungsakte. Sie haben rein informellen Charakter. Der Rentenbescheid ist verbindlich. Er dient auch für den Versicherten als Urkunde und als mögliche Grundlage einer Vollstreckung gegen die Deutsche Rentenversicherung, wenn diese einmal die Rente nicht zahlt.
Was ist ein Rentenbescheid: Inhalt der Entscheidung
Der Rentenbescheid regelt verbindlich vier Kernaussagen:
- die Art der jeweiligen Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- den Beginn der Rente,
- die Höhe der Rente ,
- und die Dauer der Rente.
Diese 4 Kernpunkte sind jeweils mit gesonderten Rechtsmitteln des Widerspruch angreifbar. Hingegen die Feststellung der Berechnung der Rente „nur“ zur Begründung des Rentenbescheides wegen der Rentenhöhe gehört und nicht gesondert angreibar ist.
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Was ist ein Rentenbescheid: Sie wollen gegen die Ablehnung oder zu niedrige Rente angehen, was können Sie tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Rentenbescheid die falsche Rentenhöhe oder Rentenart ausweist, können Sie Widerspruch einlegen. Dieses Recht ist aber befristet. Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs als Rechtsbehelf läuft einen Monat (nicht 4 Wochen) nacn Zugang des Bescheides bei Ihnen ab. Daher empfiehlt es sich, den Rentenbescheid nach der Zustellung schon einmal selbst zu prüfen! Gibt es Zahlendreher in den gemeldeten Verdiensten, stimmt die Zuordnung Ost und West oder ist denn überhaupt die richtige Rentenversicherungsnummer angegeben. Keine Sorge, wenn Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, können Sie immer noch nach § 44 Sozialgesetzbuch Nummer 10 die Neufeststellung/ Neuberechnung oder Überprüfung des Rentenbescheides beantragen. Und so sachlich die Richtigkeit des Rentenbescheides prüfen lassen. Aber vorher sollten Sie unbedingt Ihren Rentenbescheid versierten Rentenberatern zu ersten Prüfung übergeben. Nicht das Sie sich mit einem eigenem Antrag ein „Eigentor“ schießen.
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