Rentenerhöhung 2020: Alte Rentenbescheide prüfen
Das Datum steht fest. Die Rentenerhöhung 2020 ist fix. Am 01. Juni 2020 wird die Rentenanpassung kommen. Der Bundesrat hat am 05 Juni 2020 sich für die neue Rentenwertverordnung der Bundesregierung entschieden. Damit sind die letzten Weichen gestellt. Zum 01. Juli 2020 werden die Rentenwerte im Westen auf 34,19 € und im Osten auf 33,23 € steigen. Damit werden sich die meisten Renten erhöhen. Mit der Rentenerhöhung besteht für viele Rentnerinnen und Rentner die Chance und Möglichkeit ihre neuen Rentenbescheide zu prüfen. Die Frage, die immer wieder in diesem Zusammenhang gestellt wird, ist: “ Kann ich meinen Rentenbescheid auch prüfen und neuberechnen lassen, wenn dieser schon 2, 5, 10 oder 20 Jahre alt ist? Und ich schon solange die Rente bekomme und die Widerspruchsfrist schon lange abgelaufen ist. Hier die Antwort auf diese wichtige Frage!
Rentenerhöhung 2020: Alte Rentenbescheide prüfen und gegebenenfalls neu berechnen, wenn diese schon älter sind und ich die Widerspruchsfrist versäumt habe. Diese Frage bekommen die Rentenberater und Rechtsanwälte immer wieder zu hören, wenn es um die Prüfung von Rentenbescheiden geht, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Bevor wir diese Frage beantworten, wollen wir noch einmal kurz auf die Widerspruchsfrist bei einem Rentenbescheid eingehen.
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Rentenerhöhung 2020: Alte Rentenbescheide prüfen: Die Widerspruchsfrist
Gegen einen Rentenbescheid kann der Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel. Diesen Widerspruch legt man immer schriftlich ein. Wichtig ist deshalb, dass Sie sich genau merken, wann Ihnen der Rentenbescheid zugestellt wurde. Denn der Monat ist schnell vergangen. Rentenerhöhung 2020: Alte Rentenbescheide prüfen !!!
Widerspruchsfrist ein Monat: Berechnung ein Beispiel
Der DRV stellt am 05.06.2020 den Rentenbescheid aus. So steht es im Datum des Bescheides. Er wird mit der Post an Max Mustermann versandt. Dieser erhält den Bescheid am 30.06.2020 bei sich zu Hause im Briefkasten zu den üblichen Zustellzeiten zugestellt. Die Frist für den Widerspruch beginnt zu laufen am 01. Juli 2020 und endet am 31.Juli 2020. Bis spätestens am 31.07.2020 muss der Widerspruch bei der DRV schriftlich eingehen.
Es muss nicht zwingend immer Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt werden!!!
Viele Versicherte, die einen Rentenbescheid erhalten haben, legen sofort Widerspruch ein und wollen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Denn sie wollen den Bescheid zur Prüfung an einen externen Rentenberater oder Rechtsanwalt abgegeben. Oder was leider auch öfters vorkommt, dass die Versicherten erst kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Rentenbescheid zum Rentenberater gehen und dann sich unter massiven Zeitdruck wähnen, weil sie Angst haben, dass wegen der abgelaufen Widerspruchsfrist der Bescheid nicht mehr zu ihren Gunsten geändert oder geprüft werden kann!
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Dem ist nicht so! Grundsätzlich können Rentenbescheide, gegen die kein Widerspruch mehr möglich ist, im Rahmen der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften geprüft und auch neuberechnet werden. § 44 Sozialgesetzbuch Nummer 10 macht es möglich.
Sie haben einen Rentenbescheid im Jahr 2013 bekommen und beziehen seit dem eine Altersrente. Mit der Rentenerhöhung 2020 lassen Sie den Bescheid durch die Rentenberater von rentenbescheid24.de prüfen. Es stellt sich heraus, dass bei Ihnen für drei Jahre rentenrechtliche Zeiten fehlen. Dies macht in Summe 50 Euro mehr Rente aus. Im Ergebnis dieser Prüfung werden wir Ihnen folgendes raten:
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- Stellen Sie einen Neufeststellungsantrag nach § 44 SGB X. Denn die 3 Jahre fehlenden Zeiten gehen zu Ihren Lasten. Sie erhalten eine zu niedrige Rente.
- Stellen Sie diesen Antrag zwingend noch bis zum 31.12.2020! Reichen Sie mit dem Antrag auf Neufeststellung der Rente die entsprechenden Nachweise für die fehlenden Zeiten ein.
- Die Deutsche Rentenversicherung wird nunmehr prüfen und im Ergebnis Ihnen rückwirkend bis maximal zum 01.01.2015 eine Rentennachzahlun erstatten und je nach Datum des Neufeststellungsantrages für die Zukunft eine höhere Rente zahlen.
- Es lohnt sich auch im Zusammenhang mit dem Neufeststellungsverfahren die Rentenakte zu prüfen, ob nicht noch eine rückwirkende Neufeststellung bis zum Anfang der Rente möglich ist ( 2013), weil die DRV Sie im Rahmen der Antragstellung zur Rente möglicherweise nicht korrekt beraten hat, weil im Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos genau diese Lücke für den Sachbearbeiter des Rentenantrages erkennbar war.
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Rentenerhöhung 2020: Alte Rentenbescheide prüfen: Fazit
Ist der Rentenbescheid 10 Jahre alt oder noch älter. Kein Problem, Sie können Ihre Rente jederzeit prüfen lassen. Noch weiter geht es zurück, wenn es um die die Witwen-oder Witwerrente geht. Dann können Sie sogar das in der Hinterbliebenenrente liegende Versicherungsleben des Verstorbenen prüfen, auch wenn der Verstorbene vielleicht schon 30 Jahre Tod ist. Eines muss Ihnen aber klar sein. Bevor Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, sollte Sie sicher sein, dass dieser Antrag nicht nach hinten los geht und möglicherweise bei Ihrer Rente Schaden anrichtet. Daher lassen Sie Ihren Rentenbescheid vorher von einem unabhängigen Rentenberater prüfen. Nutzen Sie einfach unser Beratungs-oder Prüfungsangebot auf www.rentenbescheid24.de.
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