Fehler im Rentenbescheid: Berufsausbildung fehlt
Ein Klassiker sozusagen! Unser Kunde beauftragt uns, die Altersrente für ihn zu beantragen. Nach der Durchsicht der Rentenauskunft stellten wir fest, dass die Berufsausbildungszeiten fehlen. Es sind zwar die Beitragszeiten für eine Beschäftigung erfasst, aber eben nicht die Berufsausbildungszeiten. Warum dies wichtig ist, werden Sie fragen? Für die Rentenhöhe. Denn Berufsausbildungszeiten können noch zusätzliche Entgeltpunkte für die Rente bringen, neben den Pflichtbeitragszeiten. Denn Berufsausbildungszeiten sind auch beitragsgeminderte Zeiten und dafür gibt es sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte! Aber bevor wir einen entsprechenden Antrag auf Einbeziehung der Berufsausbildungszeiten stellten, musste gerechnet werden. Mit folgenden Ergebnis:
Fehler im Rentenbescheid: Berufsausbildung fehlt. Wenn in den ersten Jahren des Erwerbslebens geringe Verdienste im Versicherungsverlauf als Plichtbeitragszeiten eingetragen sind, aber ohne den Hinweis auf eine Berufsausbildungszeit, dann kann es zu einer niedrigeren Rente führen. Ein Blick offenbart es! Spätestens im Rentenantrag können Sie dieses Problem angehen und durch unabhängige Rentenberater oder Rechtsanwälte prüfen lassen!
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Fehler im Rentenbescheid: Berufsausbildung fehlt: Sachverhalt
Berufsausbildungszeiten im Versicherungsverlauf zur Rente fehlen! Wir wurden beauftragt einen Rentenantrag zu stellen. Wir haben unseren Kunden eine Checkliste und Vollmacht gesandt! Nach dem wir die Unterlagen und zwei Rentenauskünfte aus dem Jahren 2015 und 2018 erhielten, stellten wir folgendes fest.
In der Zeit vom 01.04.1993 bis zum 31.03.1976 sind Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung eingetragen. Ab dem 01.04.1976 ist nahtlos eine Pflichtbeitragszeit Wehrdienst erfasst. Die eingespeicherten Verdienste für die Zeit vor dem Wehrdienst fielen uns sofort auf. Sie waren sehr niedrig. Für uns ein Signal unseren Mandanten zu fragen, ob er in der Zeit vom 01.04.1973 bis zum 31.03.1976 eine Berufsausbildung als versicherte Beschäftigung nach § 1 SGB VI ausübte. Denn nach unserer Erfahrung bringt eine Berufsausbildung, wenn sie nachgewiesen ist, zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten. Also zusätzliche Entgeltpunkte neben den Entgeltpunkten für die versicherte Beschäftigung.
Wir baten unseren Kunden via Mail uns mitzuteilen, ob er eine entsprechende Berufsausbildung absolvierte. Wenn ja, dann benötigen wir Nachweise. Und diese Nachweise kamen umgehend. Der Ausbildungsvertrag und die Gesellenprüfung (Urkunde) lagen vor.
Fehler im Rentenbescheid: Berufsausbildung fehlt: Rentenberechnung mit und ohne Berufsausbildung
Unser Mandant bezieht zum 01.09.2020 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit). Den Rentenantrag haben wir gestellt.
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In der ersten Berechnung ohne Berufsausbilkdungzeiten kamen wir auf 66,0109 Entgeltpunkte. In der zweiten Berechnung der Rente erhöhten sich die Entgeltpunkte um 1,8279 EP auf insgesamt 67,8388 EP. Dies macht einen Unterschied von rund 60 € Bruttorente im Monat aus. Nicht unerheblich, wenn man bedenkt, dass unser Mandant statistisch gesehen noch 17 Jahre leben würde. Dann reden wir über 12.240€ Rentenleistung mehr, die unser Kunde mit der Anerkennung der Berufsausbildungszeiten erhalten würde.
Fehler im Rentenbescheid: Berufsausbildung fehlt: Fazit
Prüfen lohnt sich! Wer auf sich auf die Deutsche Rentenversicherung verlässt, kann bares Geld verlieren. Deshalb empfehlen wir: Rentenbescheid prüfen und nachrechnen. Einzelne Prüfungen und Checks können Sie selbst vornehmen. In einem weiteren Beitrag zum Thema Rentenbescheid prüfen, werden wir beleuchten, was ein Rentenbescheid eigentlich ist und welche Rechte Sie haben, wenn Sie einen Rentenbescheid erhalten. Nutzen Sie einfach im Bedarfsfalle unser Angebot zum Rentenbescheid prüfen auf www.rentenbescheid24.de.
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