Schnelles Ergebnis zur Polizeirente der DDR
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de berichten aus einem Fall der Praxis. Es geht um die Verpflegungs-und Bekleidungsgelder als zusätzliche Arbeitsentgelte für die ehemaligen Polizisten der DDR aus dem Sonderversorgungssystem des MDI-DDR. Über die Verfahrensdauer der Entscheidung über Anträge im Land Sachsen-Anhalt haben wir berichtet. Das Land Sachsen-Anhalt verzögert die Entscheidungen zur Rente wegen dem Verpflegungs-und Bekleidungsgeld- hier nachlesen!
Wir haben im Auftrag eines Mandanten ein schnelles Ergebnis zur Polizeirente der DDR erreichen können. Unser Mandant kam mit seiner Ehefrau zu einem Beratungsgespräch in unser Büro in Halle. Wir sollten die Rentenunterlagen prüfen und ob die Altersrente aus den Bescheiden stimmt. Sozusagen im Doppelpack haben wir die Rentenbescheide beider Rentner geprüft. Und kamen zum Ergebnis, dass die Rentenbescheide falsch sind!
Schnelles Ergebnis zur Polizeirente der DDR: Sachverhalt
Unsere Mandanten waren bis 1991 als Polizisten beruflich beschäftigt. Vor der Wende in der DDR und danach für kurze Zeit in dem wiedervereinigten Deutschland.
Renten der DDR
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Als erstes haben wir uns die Rentenunterlagen unseres Mandanten vorgenommen. Uns interessierte vorerst zwei Dokumente:
- Der Altersrentenbescheid
- Feststellungsbescheid zur Sonderversorgung für die Zeiten der Tätigkeit im Sonderversorgungssystem MDI-DDR = Sonderversorgungsystem Anlage 2 Nr. 2 zum AAÜG
Im Altersrentenbescheid waren Zeiten der Sonderversorgung vermerkt und auch für die Rente berechnet worden. Wir stellten unter anderem fest, dass für die Jahre 1989 und 1990 zwei Entgeltwerte aus dem Überführungsbescheid des Sonderversorgungsträgers durch den Rentenversicherungsträger falsch übertragen worden sind. Hier zu niedrig. Was zu erheblichen Rentenverlusten zu Lasten unseres Mandanten führt.
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Das Verfahren zur Feststellung der Sonderversorgungszeiten und für die spätere Rente wird zweistufig vorgenommen.
Grundlage für die Berechnung war ein Feststellungsbescheid des Landes Brandenburg mit den festgestellten Zeiten für die Tätigkeit im Sonderversorgungssystem. Und auch ganz wichtig, die für diese Zeiten nachgewiesenen Arbeitsentgelte. Diese Arbeitsentgelte werden im Gegensatz zu den „normalen“ SVA-Verdiensten nicht auf 7200 Mark der DDR gedeckelt, sondern gelten bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Schnelles Ergebnis zur Polizeirente der DDR: Ergebnis der Prüfung
In dem ausgestellten Bescheid waren weder das Verpflegungsgeld noch das Bekleidungsgeld Gegenstand einer Entscheidung. Also somit nicht in die gemeldeten Arbeitsentgelte übernommen. Mit einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2007, Urteil vom 23.08.2007, B 4 RS 4/06 R, wurde vieles anders. In diesem Urteil ging es um die Frage, ob Jahresendprämien als Arbeitsentgelt zum AAÜG für die zusätzliche Versorgung zur technischen Intelligenz zu berücksichtigen ist. Dies hat das Gericht bejaht. Dieses Urteil war aber auch auf andere Bereiche der Zusatz- und Sonderversorgung mit zusätzlichen Arbeitsentgelten übertragbar. So auch auf die Systeme der NVA, Polizei und der Zollverwaltung der DDR.
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Schnelles Ergebnis zur Polizeirente der DDR: weitere Schritte Überprüfungsanträge
Nach dem wir unseren Mandanten die Erkenntnisse aus seinem Rentenbescheid und Feststellungsbescheid mitteilen konnten, erging an uns der Auftrag die Änderungen herbeizuführen.
Wir beantragten zum einen bei dem Rentenversicherungsträger des Mandanten und beim zuständigen Versorgungsträger des Landes Brandenburg die Überprüfung der jeweilig ergangenen Bescheide. Der Grund für diese Vorgehensweise ist der, dass wir für unseren Mandanten sicherstellen wollen, dass die Verjährung seiner Rentenansprüche unterbrochen ist.
Wenige Tage nach wir den Überprüfungsantrag mit der Bitte des Ruhens des Verfahrens an den Rentenversicherungsträger stellten, kam die prompte Ablehnung. Die Daten seien richtig übernommen und die Rentenversicherung verwies auf den § 6 Absatz 2 AAÜG-Begrenzung der Arbeitsentgelte.
Am 21.10.2018 wurde uns der Feststellungsbescheid des Sonderversorgungsträgers übermittelt. In diesem wurden für den entsprechenden Tätigkeitszeitraum unseres Mandanten die Verpflegungsgelder und Bekleidungsgelder als zusätzliche Arbeitsentgelte erfasst. Der Vergleich des ersten und des neuen Feststellungsbescheides zeigte es klar und deutlich. Daneben auch die beiden Jahre für 1989 und 1990 mit deutlich erhöhten Arbeitsentgelten.
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Mit diesem neuen Feststellungsbescheid haben wir am 21.10.2018 gegen den Ablehnungsbescheid der beantragten Überprüfung des Rentenbescheides mit Ruhensantrag Widerspruch eingelegt und der zuständigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See mitgeteilt, dass diese an die Feststellungen des Bescheides des Sonderversorgungsträgers gebunden ist und die Daten zu ändern hat. Damit die Rente auch für unseren Mandanten neu zu berechnen hat. Wir gehen davon aus, dass dieser eine Rentenerhöhung bekommen wird. Und auch eine Nachzahlung. Spannend wird sein, wie weit die Nachzahlung zurückreicht? Bis zum Erlass des Rentenbescheides, was hier mehr als 4 Jahre rückwirkend sein würde oder nur die 4 Jahre.
Fazit
Der Sonderversorgungsträger als Rechtsnachfolger für die Dienstzeiten unseres Mandanten das Land Brandenburg hat innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Bescheid erlassen. Die Erhöhung der Arbeitsentgelte wird für unseren Mandanten eine positive Wirkung auf seine Rente haben. Wir werden den neuen Rentenbescheid der DRV Knappschaft abwarten. Auf jeden Fall hat es sich für unseren Mandanten gelohnt. Es ging um fast 20 Jahre der Tätigkeit als Polizist in der ehemaligen DDR.
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