Wann wird die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt
Die kleine Witwenrente ist nicht deshalb klein, weil sie nur wenig Rente an den Hinterbliebenen auszahlt, sondern weil diese zeitlich begrenzt ist. Die kleine Witwenrente wird nach dem Gesetz für maximal 24 Kalendermonate ausgezahlt. So steht es in § 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr.6 geschrieben. Es gibt aber auch Fälle, in den die kleine Witwenrente zeitlich unbegrenzt geleistet wird. Wir klären auf, was es mit der unbefristeten kleinen Witwenrente auf sich hat.
Wann wird die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt, so eine Beratungsanfrage aus dem Internet, die die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erhalten haben. Bevor wir auf diese Frage antworten, wollen wir einen Überblick über die Rechtslage mit der kleinen Witwenrente geben.
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Wann wird die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt: Was ist die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente, die diejenigen Versicherten in Anspruch nehmen können, die keinen Anspruch auf die große Witwenrente haben. Sie steht gesetzlich als erste Witwen- oder Witwerrente vor der großen Witwenrente.
§ 46 Absatz 1 Satz 1 SGB VI sagt: „Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tode des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder Witwerrente, wenn der Versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.“ Sie wird für längstens 24 Kalendermonate, nach Ablauf des Sterbemonats des Versicherten an die Witwe oder Witwer gezahlt.
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Die Höhe der kleinen Witwen- oder Witwenrente ist auch gesetzlich geregelt. Die ersten 3 Kalendermonate gibt es diese Hinterbliebenenrente in der Höhe der vollen Rentenansprüche des verstorbenen versicherten Ehegatten, danach mit 25 Prozent, § 67 Nummer 5 SGB VI.
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Wann wird die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt: Altes Recht oder neue Recht?
Es gab in der Vergangenheit Rechtsänderungen in der Hinterbliebenenrente. Diese führten dazu, dass es bei der Witwen- und Witwerrente zu Änderungen in den Anspruchsvoraussetzungen zur Rente und zur Rentenhöhe gab. Deshalb gilt die Regel, dass nicht nur der § 46 SGB VI als Gesetzesgrundlage gilt, sondern auch der sogenannte Vertrauensschutz oder Übergangsregelungen zum Hinterbliebenenrentenrecht.
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Denn wer unter diese letztgenannten Regelungen fällt, hat möglicherweise günstigere Ansprüche auf die Witwen- und Witwerrente als die Versicherten nach dem neuen Recht.
Wann wird die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt: Die unbefristete kleine Witwen- oder Witwerrente
Der unbefristete Anspruch auf die kleine Witwenrente besteht in den Fällen:
- In denen der versicherte Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder
- Die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte mindestens vor dem 02.01.1962 geboren ist!
- 242 a SGB VI ist die gesetzliche Regelung, in der steht, dass es bei der Rechtsanwendung des „alten“ Rechts die kleine Witwenrente unbefristet geleistet wird.
Die Kinderkomponente bei der Witwen-und Witwerrente
Die Regelung eines Zuschlags an Entgeltpunkten nach § 78 a SGB VI gilt nur für die Bezieher und Bezieherinnen einer großen Witwer- oder Witwenrente, die nach neuem Recht den Rentenartfaktor 0,55 erhalten. Hinter dieser Vorschrift verbirgt sich die Kinderkomponente für Witwen und Witwer die Kinder erzogen haben.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf die Witwen-oder Witwerrente habe!
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