Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Es war und ist noch maßgeblich durch Corona beeinflusst. In Funk, Fernesehen und im Internet dominiert die COVID-19 Pandemie. Es hat sich aber auch etwas in der gesetzlichen Rente getan. Die Zeit steht nicht still. Das Jahr 2021 wird kommen. Damit auch Änderungen in der gesetzlichen Rente! Hier unsere Kurzübersicht der kommenden Änderungen und der Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Rente!
Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert? Hier die wesentlichen Änderungen in der gesetzlichen Rente im Jahr 2021.
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Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Die Grundrente tritt in Kraft!
Die Grundrente tritt am 01.01.2021 in Kraft. Bis zu 1,5 Millionen Menschen werden oder sollen von ihr profitieren. Ob die Grundrente wirklich gerecht ist, ist eine andere Frage. Und vor allem, ob sie dem gesetzgeberischen Ziel nachkommt, die Altersarmut zu bekämpfen. Wir werden die Entwicklungen im Bereich der Grundrente abwarten.
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Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Das Renteneintrittsalter steigt
Das Renteneintrittsalter für verschiedene Altersrenten wird sich erhöhen, so unter anderem für die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und das lebensalter für den frühestmöglichen Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ansteigen. Wer 1958 geboren ist kann im Jahr 2021 frühestmöglich mit Vollendung des 61. Lebensjahres in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
Die Regelaltersgrenze steigt an. Menschen, die im Jahr 1957 geboren sind, können mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 11 Kalendermonate die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.
Versicherte, die 1957 geboren sind, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Kalendermonate im Jahr 2021 abschlagsfrei in die Altersrente gehen, wenn sie die 45 Jahre Wartezeit bei Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nachweisen können!
Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente steigt im Jahr 2021, genauso auch wie die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit nimmt die GrV mehr Beiträge ein.
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Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Rentenpunkte für die Pflege naher Angehöriger steigen im Jahr 2021
Die Regelbeiträge für die Pflichtbeitragszeiten der Pflege naher Angehöriger werden im Jahr 2021 steigen. Viele Menschen Pflegen ihre nahen Angehörigen. Dafür bekommen sie von den Pflegekassen ab Pflegegrad 2 gesetzliche Beiträge für die Rente als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Diese Beiträge werden in der Rentenberechnung in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Pflegekasse melden jedes Jahr der Rentenversicherung die Beitragswerte für die Pflichtversicherung. Die Pflegekasse muss die Beitragswerte berechnen. Die Pflichtbeiträge sind abhängig von der Bezugsgröße.
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Und diese Bezugsgröße steigt 2021 wieder an! Und damit auch die Beitragswerte welche durch die Pflegekassen an die Rentenversicherung zu überweisen sind!
Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Die Hinzuverdienstgrenze zur Altersrente sinkt wieder auf 6.300€
Ab dem 01.01.2020 gilt bundeseinheitlich wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€. Für das Jahr 2020 galt Corona-Bedingt als Hinzuverdienstgrenze der Wert von 44.590€. 6.300€ Bruttoverdienst im Jahr sind ab dem 01.01.2021 neben einer vorgezogenen Altersrente anrechnungsfrei.
Rentenversicherungsbeitrag bleibt stabil bei 18,6 %
Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Rentenerhöhung 2021, Rentenangleichung Ost an West
Nach allen Prognosen und Zahlen,die uns mit dem Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung vorliegen, wird es im Westen der BRD im keine Rentenerhöhung am 01.07.2021 geben. Im Osten dafür eine kleine Erhöhung von 0,72 %. Diese Erhöhung ist bedingt durch die Angleichung der Rentenwerte Ost an West. Der Rentenwert Ost gleicht sich automatisch am 01.07.2021 weiter an den Rentenwert West an: Der Rentenwert Ost wird dann 97,9 Prozent des Rentenwertes West betragen.
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Was sich im Jahr 2021 in der gesetzlichen Rente ändert: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil von der SPD, drückt aufs Tempo! Er will für alle Selbstständige eine umfassende Rentenversicherungspflicht einführen. Dies soll noch vor der Bundestagswahl 2021 geschehen.
Ausblick auf die Bundestagswahl 2021 gesetzlichen Renten
Je nach dem wie die Bundestagswahl ausgeht, kann es sein, dass die Erwerbstätigenversicherung-Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rente in greifbare Nähe rückt. Sollten die Grünen mit an die Macht kommen, wird es nach deren Willen genau diese Änderungen in der gesetzlichen Rente geben. Möglicherweise hat die CDU/CSU mit ihrer „Rentenrevolution „ die Tür dafür geöffnet!
Fazit!
Das Jahr 2021 wird ein spannendes Rentenjahr. Zuerst müssen wir die Corona-Krise hinter uns bringen, wenn es geht mit so wenig wie möglichen Opfern und Verlusten. 2021 wird aber auch im Zeichen des beginnendes Bundestagswahlkampfes und der Zeit nach der neuen Regierung stehen. Für die gesetzliche Rente wird es – so sehen die politischen Diskussionen im Jahr 2020 aus- möglicherweise massive Reformänderungen geben.
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